Das Bezirksgericht Orenburg wies die Berufung von Roman Gridasov zurück , weil er sich zuvor geweigert hatte, den nicht verbüßten Teil seiner Haftstrafe durch eine Geldstrafe zu ersetzen. Vorerst bleibt er hinter Gittern
Das Bezirksgericht Orenburg wies die Berufung von Roman Gridasov zurück , weil er sich zuvor geweigert hatte, den nicht verbüßten Teil seiner Haftstrafe durch eine Geldstrafe zu ersetzen. Vorerst bleibt er hinter Gittern