Auf dem Foto: Artur Lokhvitsky mit seiner Frau Anna und seiner Mutter Irina in der Nähe des Gerichtsgebäudes, Birobidzhan, 2. Februar 2021.

Auf dem Foto: Artur Lokhvitsky mit seiner Frau Anna und seiner Mutter Irina in der Nähe des Gerichtsgebäudes, Birobidzhan, 2. Februar 2021.

Auf dem Foto: Artur Lokhvitsky mit seiner Frau Anna und seiner Mutter Irina in der Nähe des Gerichtsgebäudes, Birobidzhan, 2. Februar 2021.

Ungerechte Urteile

Ein Gericht in Birobidschan verurteilte den Glauben an Gott. Artur Lokhvitskiy erhielt eine zweieinhalbjährige Bewährungsstrafe

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 2. Februar 2021 verurteilte Olga Klyuchikova, Richterin am Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets, den 35-jährigen Artur Lokhvitskiy zu 2 Jahren und 6 Monaten Gefängnis mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren und der Verpflichtung, sich einmal im Monat bei der Polizei zu melden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden.

Das Urteil erging auf der Grundlage von Artikel 282.2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Der Richter betrachtete die Diskussion über die Bibel unter Glaubensbrüdern als Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Der Staatsanwalt N. Breycher forderte vier Jahre Haft in einer Strafkolonie und ein Jahr zusätzliche Einschränkungen für einen friedlichen Gläubigen. Gleichzeitig gibt es in dem Fall kein einziges Opfer. Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig und weist darauf hin, dass auch die Staatsanwaltschaft das Vorliegen eines Verbrechens nicht bewiesen hat.

"Meiner Meinung nach hat die gesamte gerichtliche Untersuchung bewiesen, dass es sich bei den Gottesdiensten, die mir zur Last gelegt werden, ausschließlich um friedliche, rechtmäßige, nicht bedrohliche religiöse Aktivitäten handelt, die von keinem Gericht verboten wurden. Daher gab es kein Verbrechen", sagte Artur Lokhvitskiy, als er vor Gericht sein letztes Wort sprach.

Seit dem Frühjahr 2017 werden die Telefone der Gläubigen abgehört und es gibt versteckte Videoaufzeichnungen ihrer Gottesdienste. Im Mai 2018 fand in der Stadt Birobidschan eine FSB-Spezialoperation unter Beteiligung von 150 Polizeibeamten mit dem Codenamen "Tag des Jüngsten Gerichts" gegen örtliche Zeugen Jehovas statt. Daraufhin wurden 19 Strafverfahren gegen 22 Gläubige eingeleitet.

Das Verfahren gegen Artur Lokhvitskiy wurde am 31. Juli 2019 eingeleitet. Sie wurde vom Föderalen Sicherheitsdienst Russlands in der Jüdischen Autonomen Region untersucht. Die Ermittlungen dauerten fünf Monate. Die Anklage gegen den Gläubigen stützte sich auf heimlich angefertigte Videoaufnahmen von Gottesdiensten, in denen moralische und spirituelle Themen diskutiert wurden. Am 24. Dezember 2019 ging der Fall vor Gericht. Die Anhörungen liefen seit mehr als einem Jahr. Die Verurteilung von Artur Lokhvitskiy war die dritte Verurteilung von Jehovas Zeugen im Jüdischen Autonomen Gebiet.

Artur Lokhvitskiy ist von Beruf Elektriker und arbeitet bei der Feuerwehr. Er verbrachte etwa eineinhalb Jahre unter Hausarrest. Arthur folgte seine Frau Anna und seine Mutter Irina. Seine Frau Anna erlitt durch die Strafverfolgung ein schweres seelisches Trauma und musste sich einer teuren medizinischen Behandlung unterziehen.

Artur Lokhvitskiy war der 62. Gläubige in Russland, der verurteilt wurde, nachdem der Oberste Gerichtshof Russlands das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland und 395 örtliche religiöse Organisationen aufgelöst hatte.

Russische und ausländische Persönlichkeiten und Organisationen verurteilen einstimmig die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland. Dazu gehören der Menschenrechtskommissar der Russischen Föderation, der Menschenrechtsrat des Präsidenten der Russischen Föderation, der Präsident der Russischen Föderation, prominente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Russlands, der Auswärtige Dienst der Europäischen Union, Beobachter der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen und das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte. Die russische Regierung hat wiederholt erklärt, dass die Entscheidungen russischer Gerichte, Organisationen der Zeugen Jehovas aufzulösen und zu verbieten, "die Lehre der Zeugen Jehovas nicht beurteilen und keine Einschränkungen oder Verbote für die individuelle Ausübung der oben genannten Lehre enthalten.

Der Fall Lokhvitskiy in Birobidschan

Fallbeispiel
Im Juli 2019 eröffnete der Föderale Sicherheitsdienst des Jüdischen Autonomen Gebiets ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches gegen den 33-jährigen Artur Lokhvitsky aus Birobidschan. Arthur folgten seine Frau Anna und seine Mutter Irina. Während der Debatte vor dem Bezirksgericht Birobidschan räumte der Staatsanwalt ein, dass er in den Videoaufzeichnungen der Dienste unter Beteiligung des Angeklagten nichts Extremistisches gefunden habe, aber er betrachte sie dennoch als Beweis für die Fortsetzung der Aktivitäten der verbotenen Organisation. Der Staatsanwalt räumte auch ein, dass die Aussagen der Zeugen der Anklage die Schuld von Lokhvitsky nicht bestätigten, aber dennoch als Beweis für die Fortsetzung sozial gefährlicher Aktivitäten verwendet werden könnten. Die Staatsanwaltschaft forderte 4 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes für einen friedlichen Gläubigen. Im Februar 2021 verhängte Richterin Olga Kljutschikowa eine Strafe: 2,5 Jahre Haft auf Bewährung. Sowohl das Regionalgericht im April 2021 als auch das Kassationsgericht im Dezember bestätigten das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Woran besteht der Verdacht?:
In der Untersuchung heißt es: "Um die Lehren der Zeugen Jehovas zu erweitern, indem sie ihre Fähigkeiten im Predigen und bei anderen religiösen Aktivitäten verbesserten, studierten sie ... die Veröffentlichung von Jehovas Zeugen 'Die Heilige Schrift / Neue-Welt-Übersetzung', die als extremistisch anerkannt wurde"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907990001000011
Eingeleitet:
31. Juli 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Investigativabteilung des FSB-Direktorats Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-14/2021 (1-51/2020; 1-627/2019)
Gericht:
Birobidzhanskiy District Court of the Jewish Autonomous Region
Fallbeispiel
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