Auf dem Foto: Sergey und Anastasia Polyakov, Dinara Dyusekeyeva, Gaukhar Bektemirova

Ungerechte Urteile

Ein Gericht in Omsk verurteilte einen 48-jährigen Zeugen Jehovas zu einer dreijährigen Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt. Seine Frau und zwei weitere Frauen erhielten eine Bewährungsstrafe

Gebiet Omsk

Am 30. November 2020 verurteilte das Bezirksgericht Perwomajskij Omsk Sergej Poljakow zu 3 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes, er wurde in Gewahrsam genommen. Weitere 3 Frauen wurden vom Gericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt: Anastasia Polyakova 2 Jahre und 6 Monate, Gaukhar Bektemirova 2 Jahre und 3 Monate, Dinara Dyusekeeva 2 Jahre.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Gläubigen werden dagegen Berufung einlegen. Sergej Poljakow wird im Gefängnis auf die Berufung warten.

Sergej Poljakow und seine Frau Anastasia, Radiophysikerin und Anwältin, führten ein normales Leben, bis im Juni 2018 ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet wurde. Etwa zwei Wochen später, im Juli, wurde ihr Haus durchsucht, wobei Sergej schwer verprügelt wurde. Die Eheleute wurden später in eine Haftanstalt gebracht, wo sie 154 Tage in Einzelhaft verbrachten - Anastasia war die erste Zeugin Jehovas in der Geschichte des modernen Russlands, die wegen ihres Glaubens inhaftiert wurde. Das Paar verbrachte weitere 91 Tage unter Hausarrest. Am 13. Juli 2018 reichten sie eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

Gegen die Tierärztin Dinara Dyusekeeva und ihre Freundin Gaukhar Bektemirova wurde etwa ein Jahr nach den Poljakows ermittelt. Im Sommer 2019 wurde auch ein Verfahren gegen sie eingeleitet, das mit dem Fall von Anastasia und Sergej zusammenhing, und die Gläubigen waren verpflichtet, zu erscheinen.

Die Frauen wurden wegen Beteiligung angeklagt, während Sergej Poljakow wegen der Organisation und Finanzierung einer verbotenen religiösen Organisation angeklagt wurde. So relativierte der Ermittler die Tatsache, dass die Gläubigen mit anderen über Gott sprachen und sich gemeinsam zum Gottesdienst versammelten.

Während des Prozesses bestätigte keiner der befragten Zeugen, dass die Angeklagten ihnen Schaden zugefügt oder Drohungen ausgesprochen hätten, obwohl einige Zeugen die religiösen Ansichten der Gläubigen kritisierten.

Zu den Beweisen für ihre "Schuld" gehörten 20 biblische Karikaturen und die Bibel in verschiedenen Sprachen. Wie in anderen Fällen gegen Jehovas Zeugen in Russland gibt es auch in Strafverfahren gegen die Poljakows, Dyusekeeva oder Bektemirova keine Opfer.

Die Angeklagten selbst erklärten, dass sie "ihr verfassungsmäßiges Recht ausgeübt haben, ihre religiösen Überzeugungen zu verbreiten", weil "Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation für alle Gläubigen gilt. Sie wiesen ihre Beteiligung am Extremismus kategorisch zurück.

Wie Sergej Poljakow in seinem letzten Wort feststellte, hat die Geschichte der Verfolgung durch Jehovas Zeugen in der Sowjetunion bewiesen, dass Gläubige die Gesellschaft nicht bedrohen und die Obrigkeit respektieren. Seine Frau Anastasia brachte dem Richter Argumente vor, die beweisen, dass sie, ihr Mann und ihre Glaubensbrüder nur wegen ihres Glaubens an Jehova verurteilt werden, nicht wegen Verbrechen.

"Mein Wunsch nach Frieden hängt nicht nur mit meiner Nichtteilnahme an militärischen Konflikten zusammen, sondern auch mit meiner Ablehnung von Gewalt gegen andere Menschen", sagte Gauhar Bektemirova. "Ich bin zuversichtlich, dass ich Recht habe. Meine Position wird von vielen vernünftigen Menschen auf der ganzen Welt geteilt", sagte Dinara Dyusekeeva in ihrer Aussage. Am 10. November sprach der Gläubige ein letztes Wort , indem er betonte: "Weder ich noch meine Freunde haben irgendein Verbrechen begangen.

Richter Denis Pershukevich ignorierte die Ungereimtheiten in dem Fall und die Argumente der Gläubigen und sprach alle vier Angeklagten des Extremismus schuldig. Sergej Poljakow wird wegen seines Glaubens in die Kolonie gehen müssen. Das Gericht entschied, 5 Monate Aufenthalt in der Untersuchungshaftanstalt und 3 Monate Hausarrest als Verbüßung einzubeziehen. Das Urteil ist nicht in Kraft getreten, die Gläubigen werden dagegen Berufung einlegen.

Russische Menschenrechtsorganisationen und die internationale Gemeinschaft halten die strafrechtliche Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland für illegitim.

Der Fall der Poljakows und anderer in Omsk

Fallbeispiel
2018 wurden die Poljakows in Omsk verhaftet. Während der Festnahme wurde Sergej geschlagen und gezwungen, sein Blut vom Boden zu wischen. Das Paar verbrachte fünf Monate in Einzelhaft und drei Monate unter Hausarrest. Im Jahr 2019 durchsuchte das Ermittlungskomitee erneut die Häuser von Gläubigen, und Gaukhar Bektemirova und Dinara Dyusekeyeva wurden zu Angeklagten in dem Fall. Das Gericht befasste sich fast ein Jahr lang mit dem Fall. Beweise für die Schuld wurden sogar in Karikaturen gesucht, die bei der Durchsuchung beschlagnahmt wurden. Im November 2020 wurde Sergej Poljakow zu drei Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt, drei Frauen erhielten Bewährungsstrafen: Anastassija Poljakowa – zweieinhalb Jahre; Gaukhar Bektemirova – zwei Jahre und drei Monate; Dinara Dyusekeyeva – zwei Jahre. Im Mai 2021 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil, und im Juni 2022 wurde dieses Urteil vom Kassationsgericht bestätigt. Im November 2022 wurde Sergej Poljakow nach Verbüßung seiner gesamten Haftstrafe in einer Strafkolonie freigelassen, und im Januar 2023 gab der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation der Berufung von Poljakow gegen die Dauer seiner Strafe teilweise statt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Omsk
Siedlung:
Omsk
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge nahm sie an Gottesdiensten teil, was als Beteiligung an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidierung aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802520007000028
Eingeleitet:
20. Juni 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Bezirksübergreifende Ermittlungsabteilung Asow der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Omsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-801/2019
Gericht:
Первомайский районный суд г. Омска
Richter am Gericht erster Instanz:
Денис Першукевич
Fallbeispiel