Auf dem Foto: Ljudmila Geschlossen im Gerichtssaal am 31. August 2020.

Auf dem Foto: Ljudmila Geschlossen im Gerichtssaal am 31. August 2020.

Auf dem Foto: Ljudmila Geschlossen im Gerichtssaal am 31. August 2020.

Strafverfahren

In der Stadt Primorje neigt sich der Prozess gegen einen 72-jährigen Gläubigen dem Ende zu. Da sie behindert ist, pendelt sie mit ihren Krücken zu Gerichtsverhandlungen

Primorje-Territorium

Ljudmila Shut aus dem Dorf Rasdolnoje (Region Primorje) wird wegen ihres Glaubens unter dem Artikel über die Teilnahme an den Aktivitäten der extremistischen Organisation vor Gericht gestellt. Bereits am 21. September 2020 wird der Staatsanwalt im Bezirksgericht Nadezhdinskoye wahrscheinlich eine Bestrafung für sie beantragen, danach wird das Gericht zur Urteilsverkündung in den Sprechsaal gehen.

Die Überwachung der Gläubigen im Dorf Razdolnoje begann im Herbst 2017. Die Untersuchung wurde vom russischen Ermittlungskomitee für die Region Primorje durchgeführt. Es wurden Strafverfahren eingeleitet und die Gläubigen wurden angeklagt, die Aktivitäten der verbotenen Organisation geleitet oder daran teilgenommen zu haben. Im Februar 2020 eröffnete der Ermittler Denis Schewtschenko ein Strafverfahren gegen Ljudmila Shut wegen des Verdachts ihrer Beteiligung an einer extremistischen Organisation (Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat Ljudmila Shut "vorsätzlich gehandelt ... in Erwartung sozial gefährlicher Folgen... dies aus religiösem Hass und aus extremistischen Motiven tun wollen... beteiligt an.... Sitzungen". Der Fall wurde im April 2020 vor Gericht gebracht. Richterin Natalia Derevyagina hört sich das an. Mindestens 7 Gerichtsverhandlungen in der Sache fanden statt.

Ljudmila Shut ist alt genug, um die Mutter der meisten Ermittler zu sein. Sie ist eine Invalidin der Gruppe II, kann sich nicht selbstständig bewegen und braucht auch mit Hilfe anderer Krücken. All ihre Schuldgefühle beruhen auf friedlichem Singen, Bibellesen, Beten und Reden über Gott. Nichtsdestotrotz fordern die Strafverfolgungsbeamten eine schwere Bestrafung gemäß Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Geldstrafe, Zwangsarbeit oder Freiheitsstrafe von bis zu 6 Jahren mit Verlust der Rechte).

"Als Zeugin Jehovas ist es mir fremd, Hass und Feindschaft zu zeigen", sagte Ljudmila vor Gericht. "Jehovas Zeugen auf der ganzen Welt sind bekannt für ihre Friedfertigkeit, sie greifen nicht zu den Waffen ... Wenn alle Menschen als Zeugen Jehovas sich weigern würden zu kämpfen, gäbe es keine Kriege, keine Terrorakte und keinen Extremismus in der Welt."

Die Unterdrückung der Zeugen Jehovas ist in der Region Primorje besonders aktiv, wo etwa 30 Personen in verschiedene Fälle verwickelt sind. Viele von ihnen sind Frauen und ältere Menschen. Der älteste von ihnen ist 86 Jahre alt.

Der Fall der Sperrung in Rasdolnoje

Fallbeispiel
Ljudmila Shut - eine Bewohnerin des Dorfes Razdolnoje im Gebiet der Primorskij - ist als umgängliche, konfliktfreie Person bekannt. Im Februar 2020 eröffnete jedoch Denis Schewtschenko, ein Ermittler des Kriegsdienstverweigerers im Bezirk Nadeschdinski, ein Strafverfahren nach Art. 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Während der Anhörungen vor dem Bezirksgericht Nadeschdinski bestätigten Zeugen, dass sie nie extremistische Äußerungen des Angeklagten gehört hätten. Nach einem 5-monatigen Rechtsstreit forderte die Staatsanwaltschaft die Richterin Natalja Derewjagina heraus, und Ljudmila Setrakowa wurde zur neuen Richterin ernannt. Der Gläubige war gezwungen, alle Stadien der Prüfung von neuem zu durchlaufen. Am 19. Mai 2021 wurde das Urteil gegen Ljudmila Shut verkündet - 4 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren und Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr. Das Berufungsgericht ließ die Strafe unverändert.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Primorje-Territorium
Siedlung:
Razdolnoye
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002050015000005
Eingeleitet:
10. Februar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Primorje
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-5/2021 (1-121/2020)
Gericht:
Nadezhdinskiy District Court, Primorskiy Territory
Richter:
Lyudmila Setrakova
Fallbeispiel
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