Bildquelle: londondeposit / depositphotos.com

Bildquelle: londondeposit / depositphotos.com

Bildquelle: londondeposit / depositphotos.com

Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Zum ersten Mal verhaften die Behörden in Belarus einen Zeugen Jehovas, der wegen seines Glaubens in Russland verfolgt wird

Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen,   Belarus

Am 21. Februar 2020 nahmen Polizeibeamte in der Republik Belarus den russischen Staatsbürger Nikolay Makhalichev, 36, fest. Bei der Überprüfung seiner Dokumente erklärten sie, dass er von den russischen Behörden gesucht werde, da er sich zu einer verbotenen Religion bekenne. Drei Tage später schickte ihn der Staatsanwalt in die Untersuchungshaftanstalt SIZO-2 in Witebsk, Belarus.

Am 31. Januar 2019 eröffneten die Ermittlungsbehörden der Stadt Uraya (Autonomer Kreis der Chanty-Mansen) in Russland ein Strafverfahren gegen Nikolay Makhalichev.

Während seiner Reise durch Belarus wurde Nikolai Makhalichev von der Polizei angehalten, um seine Dokumente zu überprüfen. Ihm wurde mitgeteilt, dass Russland ihn auf die Fahndungsliste gesetzt habe. Der Gläubige landete in einem provisorischen Internierungslager in der Stadt Gorodok (Region Witebsk).

Am 24. Februar 2020 beschloss der stellvertretende Staatsanwalt des Bezirks Gorodok, der stellvertretende Justizrat A.N. Zaikin, Nikolai Makhalitschew, der in der SIZO-2 der Direktion für innere Angelegenheiten des Gebietsexekutivkomitees Witebsk tätig ist, zu inhaftieren. In seinem Urteil behauptet der belarussische Staatsanwalt unter Bezugnahme auf das russische Gericht, dass Makhalichev "vorsätzlich, motiviert durch religiöse Intoleranz, aus extremistischen Motiven, ausgedrückt in der Propaganda der Bevorzugung von Anhängern der religiösen Lehren der Zeugen Jehovas gegenüber anderen Personen ...", gehandelt habe und sich auch an "Bekenntnis und Verbreitung von Ideologie und Glauben" beteiligt habe. Es ist offensichtlich, dass der Staatsanwalt den Text der Anklage aus dem russischen Strafverfahren in seine Entscheidung übernommen hat.

Da die belarussischen Behörden ihn an Russland ausliefern könnten, reichte Nikolai Makhalichev eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss ein. Makhalichev hält die Entscheidung der belarussischen Staatsanwaltschaft über die Inhaftierung für rechtswidrig und wird vor dem belarussischen Gericht Berufung einlegen.

Der Fall von Makhalichev in Urai

Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen
Siedlung:
Urai
Woran besteht der Verdacht?:
Religionszugehörigkeit wird als "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" interpretiert (unter Bezugnahme auf ein Gerichtsurteil zur Auflösung der örtlichen Organisation der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002711019033006
Eingeleitet:
31. Januar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Voruntersuchung
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für den Autonomen Kreis der Chanten-Mansen
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1)
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang