Foto: Valeria und Sergey Rayman
Das Berufungsgericht in Kostroma bestätigte das Recht junger Eheleute, Jehova Gott anzubeten, ohne strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen
Kostroma RegionAm 14. November 2019 bestätigte das Regionalgericht Kostroma die Entscheidung des Bezirksgerichts, das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben. Valeria und Sergey Rayman sind unschuldig. Die schockierenden Aufnahmen des Sturms auf ihre Wohnung, die im Juli 2018 von den Medien verbreitet wurden, waren ein Beweis für das Leid der Gläubigen.
Am 25. September 2019 beschloss das Bezirksgericht Swerdlowsk in Kostroma, das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben. Gleichzeitig betonte das Gericht, dass es im Falle von Ehegatten "ein gesetzliches Recht gibt, die Religion der Zeugen Jehovas auszuüben, was nicht verboten ist".
Valeria und Sergey Rayman wurden beschuldigt, die Aktivitäten der örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas fortgesetzt zu haben, die durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs verboten worden war. Am 25. September wies das Gericht in Kostroma jedoch auf die "vage" Formulierung der Anklageschrift hin. Weder in den Akten des Strafverfahrens, noch im Register der juristischen Personen, noch in anderen Dokumenten gibt es eine Bestätigung dafür, dass die jungen Eheleute Gründer oder Mitglieder einer lokalen religiösen Organisation in Kostroma waren.
Die Staatsanwaltschaft wies unbegründet darauf hin, dass das Ehepaar Rayman Treffen einer religiösen Organisation abhielt, nannte aber gleichzeitig keinen einzigen Namen der Teilnehmer an solchen Treffen - die Verteidigung der Gläubigen machte darauf aufmerksam. Die Anklageschrift geht auch nicht auf die Folgen der Handlungen der Ryman-Eheleute und die Methoden der Begehung des "Verbrechens" ein.
Das Gericht fand in den Ermittlungsakten keine Anhaltspunkte für die Absicht, eine Straftat zu begehen. Gleichzeitig bezog sich das Gericht auf die Resolution Nr. 11 des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 28. Juni 2011 "Über die gerichtliche Praxis in Strafsachen wegen Verbrechen extremistischer Art", in der es eindeutig heißt: "Das in Artikel 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation vorgesehene Verbrechen wird nur mit direkter Absicht und mit dem Ziel begangen, Hass oder Feindschaft zu schüren, sowie die Herabwürdigung der Würde einer Person oder einer Gruppe von Personen aufgrund von Geschlecht, Rasse, Nationalität, Sprache, Herkunft, Einstellung zur Religion, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe."
Das Gericht wies darauf hin, dass "in diesem Fall ein gesetzliches Recht besteht, sich zur Religion der Zeugen Jehovas zu bekennen, was durch die Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20.04.2017 nicht verboten wurde". "Trotz der Tatsache, dass der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation in seinen Entscheidungen wiederholt darauf hingewiesen hat, dass die Religionsausübung der Zeugen Jehovas auf dem Territorium der Russischen Föderation nicht gesetzlich verboten ist, wird ihnen nicht die Möglichkeit genommen, religiöse Kulte unabhängig auszuüben", heißt es in dem noch nicht rechtskräftigen Gerichtsurteil. sagt.
Trotz dieser Position ließ das Gericht Valeria und Sergey Rayman unter der Erlaubnis, nicht zu gehen. Dem Paar drohen noch bis zu 10 Jahre Haft.
Der Albtraum für die junge Familie begann am frühen Morgen des 25. Juli 2018, als bewaffnete Spezialeinheiten bei einer Reihe von Durchsuchungen in Kostroma mit Brecheisen die Tür zu ihrer Wohnung aufbrachen. Nachdem die Durchsuchung der Ehepartner festgenommen worden war, verbrachte Valeriya 2 Tage in Haft und weitere 179 Tage unter dem Verbot bestimmter Handlungen. Sergej verbrachte 59 Tage in Haft, einen Teil davon in einer engen Einzelzelle, 30 Tage unter Hausarrest und weitere 90 Tage unter dem Verbot bestimmter Handlungen. Während dieser ganzen Zeit war es für die Eheleute unmöglich, ein erfülltes Leben zu führen, einschließlich der Kommunikation miteinander.
Die Religion der Zeugen Jehovas ist in Russland in der Tat nicht verboten.