Foto: Dmitry Kuzin mit seiner Frau Svetlana

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Strafverfahren

In Kaluga stellte das Berufungsgericht Verstöße und Diskriminierung im Fall von Dmitri Kusin fest. Er wird von der neuen Zusammensetzung des Gerichts geprüft

Kaluga Region

Am 9. September 2019 gab das Bezirksgericht Kaluga der Beschwerde von Dmitri Kuzin gegen die Maßnahme der Zurückhaltung statt und hob die Entscheidung des Gerichts der vorherigen Instanz wegen grober Verstöße und voreingenommener Haltung des Richters auf. Der Fall wurde zur Überprüfung mit einem Richterwechsel geschickt, und der Gläubige kann die Untersuchungshaftanstalt innerhalb von vier Tagen verlassen.

Am 26. Juni 2019 wurde ein Strafverfahren gegen Dmitri Kusin, Einwohner von Kaluga, gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation) im Zusammenhang mit seiner Religion als Zeuge Jehovas eröffnet. Er wurde in Gewahrsam genommen. Am 19. August beantragte der Ermittler beim Bezirksgericht Kaluga eine Verlängerung der Haftzeit von Kuzin um weitere zwei Monate. Am 26. August gab das Landgericht diesem Antrag statt, und der Angeklagte legte gegen seine Entscheidung Berufung beim Landgericht ein.

Die Richterin des Bezirksgerichts Kaluga, Swetlana Anatoljewna Prokofjewa, hat nach Prüfung dieser Berufung am 9. September beschlossen, die Entscheidung des Bezirksgerichts vom 26. August aufzuheben, die Haftdauer von Kusin bis zum 23. September zu verkürzen und den Antrag des leitenden Ermittlers der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands für die Region Kaluga auf Verlängerung der Haftdauer für ein neues Verfahren in derselben Region zu übertragen Gericht, aber mit einer anderen Zusammensetzung.

Obwohl der Gläubige in Haft blieb, wenn auch mit einer reduzierten Strafe, war ein wichtiges Ergebnis des Berufungsverfahrens die Anerkennung von "erheblichen Verstößen gegen die Strafprozessordnung", wie es im Text des Urteils heißt. So machte Richterin Prokofjewa darauf aufmerksam, dass die Vorinstanz dem Gläubigen nicht erlaubte, sich zu verteidigen, indem sie sich auf seine religiösen Überzeugungen berief, und ihn sogar verspottete.

Nachdem der Richter des Bezirksgerichts die Tonaufnahme der Gerichtsverhandlung studiert hatte, wies er auf den Satz des Richters des unteren Gerichts hin, der an Kuzin gerichtet war: "Sie sind kein politischer Gefangener und haben nichts mit den ersten Christen zu tun, darüber gibt es keinen Grund, darüber zu spekulieren, Sie sind nicht zu Gladiatorenkämpfen berufen. Und als Nachfolger Jehovas wirfst du auch viele Fragen auf." Richterin Prokofjewa stellte in ihrer Schlussfolgerung fest: "Mit solchen Daten ist es unmöglich, über die Objektivität des Vorsitzenden Richters zu sprechen." Sie kam zu dem Schluss, dass dies auf das Interesse des Vorsitzenden Richters am Ausgang des Verfahrens und die Rechtswidrigkeit der Zusammensetzung des Gerichts hindeute.

Infolgedessen wird der Antrag auf Verlängerung der Haft von Kuzin von der neuen Zusammensetzung des Bezirksgerichts Kaluga geprüft werden müssen. Der Gläubige ist froh, dass zumindest in einigen Fällen die Voreingenommenheit der Zeugen Jehovas vor russischen Gerichten rechtlich richtig gewürdigt wird.

Der Fall Machnew und Kuzin in Kaluga

Fallbeispiel
Im Juni 2019 wurden in Kaluga mehrere Wohnungen von Jehovas Zeugen durchsucht, darunter auch die Familien von Roman Machnew und Dmitriy Kuzin. Die Männer wurden festgenommen und bald darauf in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht. Beide verbrachten sechs Monate hinter Gittern und dann weitere zwei Monate unter Hausarrest. Der FSB eröffnete ein Strafverfahren gegen sie und einen weiteren Gläubigen wegen Extremismus. Im November 2020 wurden die Ermittlungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie eingestellt. Die Ermittlungen wurden im März 2024 wieder aufgenommen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kaluga Region
Siedlung:
Kaluga
Woran besteht der Verdacht?:
"aktive organisatorische Maßnahmen ergriffen haben, die sich in der Vereinigung der Anhänger der Weltorganisation der Zeugen Jehovas, die in der Stadt Kaluga und in der Region Kaluga leben, unter einer einzigen Führung ausdrücken; Zusammenkünfte in Wohnvierteln einberufen... Organisation von religiösen Reden und Gottesdiensten bei diesen Treffen; Ausübung der Predigttätigkeit" (von der Entscheidung, als Angeklagter vorzuführen)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907290001000019
Eingeleitet:
26. Juni 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Durchsicht der Akten durch den Angeklagten
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung des FSB-Direktorats Russlands für das Gebiet Kaluga
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Fallbeispiel
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