Foto: Vyacheslav Boronos, Yevhen Kayryak
Durchsuchungen von zwei Gläubigen in Surgut für illegal erklärt
Autonomes Gebiet der Chanty-MansenAm 27. März 2019 gab das Gericht des Autonomen Kreises Chanty-Mansijsk – Jugra der Berufung von Jewgeni Kayryak gegen die Anordnung der Durchsuchung seiner Wohnung statt. Der Kläger verwies auf das Fehlen einer rechtlichen Grundlage für die Durchsuchung. Das Gericht stellte fest, dass "das [untere] Gericht die Entscheidung in keiner Weise begründet oder bewertet hat, keine eigenen Schlussfolgerungen gezogen hat, warum es den Antrag des Ermittlers auf Erlaubnis zur Durchführung einer Durchsuchung für gerechtfertigt hielt und in dessen Zusammenhang ihm stattgegeben werden sollte". Das Verfahren wurde eingestellt.
Am selben Tag entschied das Bezirksgericht über eine ähnliche Klage von Wjatscheslaw Boronos. Die Entscheidung, eine Durchsuchung seiner Wohnung zuzulassen, wurde aufgrund von Verstößen gegen Verfahrensnormen (Fehlen eines ordnungsgemäß ausgeführten Protokolls der Gerichtsverhandlung) für rechtswidrig erklärt. Der Antrag des Ermittlers wurde zur erneuten Verhandlung an das erstinstanzliche Gericht weitergeleitet.
Am 15. Februar 2019, kurz nach den Durchsuchungen, berichteten Jewgenij Kayryak und Wjatscheslaw Boronos, dass sie während der Verhöre im Gebäude des Ermittlungskomitees gefoltert worden seien. Gegen sie wurden Strafverfahren eingeleitet. Die Gläubigen beharren auf ihrer völligen Unschuld, während Gerichte in Surgut und anderen russischen Städten weiterhin gewöhnliche religiöse Aktivitäten von Gläubigen als extremistische Aktivitäten interpretieren. Der Menschenrechtsrat, der Präsident der Russischen Föderation, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und viele andere russische und internationale Organisationen haben bereits auf dieses Problem aufmerksam gemacht.