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Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Durchsuchungen und Strafverfahren wegen Glaubens in Sewerodwinsk

Gebiet Archangelsk

Am 13. März 2019 wurden in Sewerodwinsk (Region Archangelsk) mindestens 7 Wohnungen von Bürgern durchsucht, die im Verdacht stehen, die Religion der Zeugen Jehovas auszuüben. Es wurde ein Strafverfahren nach dem Artikel "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" eingeleitet. Der 61-jährige Wladimir Teterin und der 37-jährige Sergej Potylizyn waren als Verdächtige in den Fall verwickelt. Vladimir Teterin unterschrieb eine Verpflichtungserklärung, nicht zu gehen.

Die Durchsuchungen wurden von den FSB-Ermittlern P. Jurjew, I. Kosodubow, I. Mironow und anderen durchgeführt. Etwa 20 Wehrpflichtige waren als Zeugen beteiligt. Die Durchsuchungen wurden vom Stadtgericht Sewerodwinsk genehmigt. Einige der Gläubigen wurden nach Archangelsk gebracht, wo sie in der FSB-Direktion am Troizki-Prospekt 54 verhört wurden. Nach Verhören, die bis spät in die Nacht dauerten, wurden alle freigelassen.

Zuvor, am 18. Februar 2019, war der 39-jährige Jewgeni Jakku in Archangelsk wegen eines ähnlichen Vorwurfs festgenommen worden. Später entschied sich das Gericht für eine vorbeugende Maßnahme für ihn in Form eines Verbots bestimmter Handlungen.

Fall Teterin und andere in Sewerodwinsk

Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Archangelsk
Siedlung:
Sewerodwinsk
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit anderen Gottesdienste ab, was als Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidierung aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907110001000008
Eingeleitet:
13. März 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Die Klage wurde abgewiesen
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung des Direktorats des Föderalen Sicherheitsdienstes (FSB) Russlands für das Gebiet Archangelsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Fallbeispiel