Foto: Gerichtsgebäude Orjol

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Strafverfahren

16. Mai 2018. Überprüfung der Anhörung im Fall eines dänischen Gläubigen in Orjol

Gebiet Orjol

Am 16. Mai 2018 wurden in der Anhörung im Fall Dennis Christensen zwei Zeugen der Anklage befragt: Aleksandr Chirikov, der in der Nähe des Gebäudes in der Zheleznodorozhnaya Straße wohnt, in dem Jehovas Zeugen ihre Gottesdienste abhielten, und Vera Banshchikova, eine Anwohnerin, die sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennt.

Nach den Beobachtungen von Tschirikows Nachbar gingen die Menschen zum Gottesdienst "wie an einem Feiertag" - anständig gekleidet, nüchtern, mit Kindern. Der Hof wurde gesäubert, im Winter der Schnee gereinigt und im Sommer der Rasen gemäht. Wer die Reinigung beaufsichtigte, wer das Tor öffnete und schloß, sah Tschirikow nicht. Nach diesen Worten begann die Staatsanwaltschaft darauf zu bestehen, dass Tschirikows Aussage von dem abwich, was er dem Ermittler gesagt hatte, nämlich dass Christensen für die Reinigung verantwortlich war und auch das Tor verschlossen hatte. Das Gericht beschloss, die vorherige Aussage des Zeugen zu verlesen. Die Anwälte versuchten, dem Zeugen zusätzliche Fragen zu stellen, um herauszufinden, wann genau er gelogen hatte, aber das Gericht entfernte die Fragen der Verteidigung konsequent und ließ sie nicht enden. Daraufhin baten die Anwälte zunächst, ihre Einwände gegen das Vorgehen des Richters in das Protokoll der Gerichtsverhandlung aufzunehmen, und forderten ihn später heraus, da sie Grund zu der Annahme gaben, dass er an einem bestimmten Ausgang des Falles interessiert sei. Das Gericht zog sich in den Beratungsraum zurück und wies eine Stunde später die Klage ab.

Die pensionierte Kinderärztin Vera Ivanovna Banshchikova praktiziert seit etwa 25 Jahren die Religion der Zeugen Jehovas und zog 2008 nach Orjol. Ihr zufolge las Christensen, wie sie selbst, im Gottesdienst in der Bibel. Dazu ging er auf die Bühne, wie fast alle anderen Gläubigen, wie es bei Jehovas Zeugen üblich ist. Sie hatte gehört, dass Christensen ein Ältester war, aber er hatte ihr nichts davon erzählt, und niemand hatte ihn je so betitelt.

Der Richter erkundigte sich nach Banschtschikowas Einstellung zu Bluttransfusionen im Zusammenhang mit der Lehre der Zeugen Jehovas. Zhenkovs Anwalt versuchte, die Fragen des Richters anzufechten, weil sie nichts mit den Vorwürfen gegen Christensen zu tun hatten und das Gericht außerdem nicht auf die Lehren der Zeugen Jehovas einging. Das Gericht wies diesen Protest zurück, und Banshchikova sah sich gezwungen, dem Gericht die Gründe dafür zu nennen, dass sie, die ihr ganzes Leben lang als Ärztin gearbeitet hatte, beschlossen hatte, selbst nach Alternativen zu Bluttransfusionen zu suchen. Dies sind sowohl rein medizinische als auch religiöse Gründe, da die Bibel ein klares Gebot des Schöpfers enthält, kein Blut zu verwenden.

An diesem Punkt vertagte sich das Gericht. Am Montag, den 21. Mai 2018, wird das Verhör von Vera Banshchikova fortgesetzt.

Der Fall Christensen in Orjol

Fallbeispiel
Dennis Christensen ist der erste Zeuge Jehovas im modernen Russland, der nur wegen seines Glaubens inhaftiert wurde. Er wurde im Mai 2017 verhaftet. Der FSB beschuldigte den Gläubigen, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation auf der Grundlage der Aussage eines geheimen Zeugen, des Theologen Oleg Kurdyumov von einer örtlichen Universität, organisiert zu haben, der heimlich Audio- und Videoaufzeichnungen von Gesprächen mit Christensen über den Glauben aufbewahrte. Es gibt keine extremistischen Äußerungen oder Opfer in dem Fall. Im Jahr 2019 verurteilte das Gericht Christensen zu 6 Jahren Gefängnis. Der Gläubige saß eine Strafe in der Kolonie Lgov ab. Er forderte wiederholt die Ablösung eines Teils der nicht abgesessenen Strafe durch eine Geldstrafe. Zum ersten Mal gab das Gericht dem Antrag statt, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, und die Gefängnisleitung warf den Gläubigen aufgrund erfundener Anschuldigungen in eine Strafzelle. Christensen erkrankte, die ihn daran hinderten, im Gefängnis zu arbeiten. Am 24. Mai 2022 wurde der Gläubige nach Verbüßung seiner Strafe freigelassen und sofort in seine Heimat Dänemark abgeschoben.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Orjol
Siedlung:
Orjol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit den anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" ausgelegt wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichts über die Auflösung der örtlichen Organisation der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11707540001500164
Eingeleitet:
23. Mai 2017
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der FSB-Direktion Russlands für das Gebiet Orjol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-37/1
Prüfung durch das Gericht erster Instanz:
Zheleznodorozhniy District Court of the City of Oryol
Richter:
Aleksey Rudnev
Berufungsgericht:
Орловский областной суд
Berufungsgericht:
Льговский райсуд Курской области
Fallbeispiel
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