Foto: Dennis Christensen im Gerichtssaal

Strafverfahren

15. Mai 2018. Überprüfung der Anhörung im Fall eines dänischen Gläubigen in Orjol

Gebiet Orjol

Am 15. Mai 2018 wurden zwei von der Staatsanwaltschaft geladene Zeugen vor Gericht vernommen, nämlich die Vernehmung des FSB-Offiziers Pawel Asarenkow, der operative Durchsuchungsmaßnahmen gegen Christensen durchführte, und eine Anwohnerin, Elena Tschernitsowa, die sich wie Christensen zur Religion der Zeugen Jehovas bekennt, wurde vernommen.

Auf Nachfrage der Anwälte erklärte der FSB-Offizier, dass das Bezirksgericht Orjol und der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation die Religion der Zeugen Jehovas nicht verboten hätten, dass es in Orjol nach wie vor erlaubt sei, die Religion der Zeugen Jehovas auszuüben, die Bibel zu lesen und gemeinsam mit anderen zu beten. Und es ist nicht verboten, seine religiösen Überzeugungen zu verbreiten, auch auf der Straße. Bemerkenswert ist, dass der Bezirkspolizist Maxim Ranev am Tag zuvor, am 14. Mai, bei einer Vernehmung vor Gericht ein ebenso klares Verständnis für diese Fragen entdeckt hat.

Bei der Vernehmung der Zeugin Elena Czernitsova interessierte sich das Gericht stark dafür, wie sich ihre Religion von der Orthodoxie unterschied. Eine weitere Frage, die für das Gericht und die Staatsanwaltschaft von Interesse ist, ist, wer die Reinigung des Gotteshauses organisiert hat, wer sie dazu ermutigt hat, sich daran zu beteiligen. Die Zeugin erklärte, sie habe aus eigenem Antrieb geputzt, weil sie von religiösen Gefühlen getrieben gewesen sei, da Jehova Gott rein und heilig sei. Für Gericht und Staatsanwaltschaft war es jedoch offensichtlich schwierig, eine solche Antwort zu verstehen.

Als die Zeugin Tschernitsova vom Gericht nach ihrem Arbeitsplatz gefragt wurde, erklärte sie, dass sie als Kastellanin im Kindergarten Nr. 11 in Orjol gearbeitet habe, aber kurz nach Christensens Verhaftung zum Rücktritt gezwungen worden sei, weil FSB-Beamte zu ihrer Arbeit gekommen seien und dem Leiter T. Kostina erklärt hätten, dass Jehovas Zeugen "nicht das Recht haben, in Kindergärten zu arbeiten". Als die Anwälte versuchten, von dem Zeugen die Namen dieser FSB-Offiziere zu erfahren, erklärte das Gericht, dass es alle Fragen im Zusammenhang mit diesem Vorfall streichen würde.

Die Anhörung soll am 16. Mai 2018 fortgesetzt werden.

Fall Christensen in Orjol

Fallbeispiel
Dennis Christensen ist der erste Zeuge Jehovas im heutigen Russland, der nur wegen seines Glaubens inhaftiert wurde. Er wurde im Mai 2017 verhaftet. Der FSB beschuldigte den Gläubigen, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation auf der Grundlage der Aussage eines geheimen Zeugen, des Theologen Oleg Kurdjumow von einer örtlichen Universität, organisiert zu haben, der heimliche Audio- und Videoaufzeichnungen von Gesprächen mit Christensen über den Glauben aufbewahrte. Es gibt keine extremistischen Äußerungen oder Opfer in dem Fall. Im Jahr 2019 verurteilte das Gericht Christensen zu 6 Jahren Gefängnis. Der Gläubige saß in der Kolonie Lgov ein. Er forderte wiederholt die Ersetzung eines Teils der nicht verbüßten Strafe durch eine Geldstrafe. Zum ersten Mal gab das Gericht dem Antrag statt, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, und die Gefängnisverwaltung warf den Gläubigen aufgrund erfundener Anschuldigungen in eine Strafzelle. Christensen erkrankte an Krankheiten, die ihn daran hinderten, im Gefängnis zu arbeiten. Am 24. Mai 2022 wurde der Gläubige nach Verbüßung seiner Strafe freigelassen und sofort in sein Heimatland Dänemark abgeschoben.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Orjol
Siedlung:
Orjol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit den anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichts über die Auflösung der örtlichen Organisation der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11707540001500164
Eingeleitet:
23. Mai 2017
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB der Russischen Föderation in der Region Orjol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-37/1
[i18n] Рассмотрено судом первой инстанции:
Железнодорожный районный суд г. Орла
Richter:
Алексей Николаевич Руднев
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Орловский областной суд
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Льговский райсуд Курской области
Fallbeispiel