Verbot von juristischen Personen

Insgesamt wurden 395 Anträge von lokalen Organisationen der Zeugen Jehovas beim Obersten Gerichtshof eingereicht, um dem Fall beizutreten

Moskau

Alle 395 lokalen religiösen Organisationen der Zeugen Jehovas in Russland, die das Justizministerium hinter ihrem Rücken verbieten wollte, reichten beim Obersten Gerichtshof einen Antrag ein, sich dem Fall als Mitangeklagte anzuschließen.

Nach der geltenden Gesetzgebung sind alle lokalen religiösen Organisationen getrennte juristische Personen mit getrenntem Vermögen, die keine strukturellen Unterabteilungen, Zweigstellen oder Repräsentanzen voneinander sind. Mit dem "Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland" sind sie nur durch die Einheit in der Lehre und in den inneren kanonischen Beziehungen vereint.

Die überwiegende Mehrheit dieser Organisationen wurde nie beschuldigt, gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Sie fragen sich, warum das Justizministerium ihre Liquidierung, das Verbot und die Anerkennung als "extremistisch" verlangt, vor allem hinter ihrem Rücken. Sie sind besonders besorgt über die Tatsache, dass sich die Gläubigen nach der Auflösung von Organisationen in der Lage gefährlicher Krimineller wiederfinden, "Extremisten", die nur für das gemeinsame Lesen der Bibel strafrechtlich verfolgt werden können, wie der kriminelle "Fall der Sechzehn" in Taganrog zeigt.