Das Gericht lehnte den Antrag der Zeugen Jehovas ab, die Warnung der Generalstaatsanwaltschaft aufzuheben
MoskauAm 12. Oktober 2016 lehnte das Moskauer Bezirksgericht Twerskoi den Antrag der Zeugen Jehovas ab, die Warnung des stellvertretenden Generalstaatsanwalts Russlands an ihr Verwaltungszentrum vor der Unzulässigkeit extremistischer Aktivitäten für illegal zu erklären. Das Gericht verkündete die Entscheidung um 13.10 Uhr.
Jehovas Zeugen halten diese Entscheidung des Gerichts für falsch. Sie wehren sich vehement dagegen, sie als "Extremisten" zu bezeichnen, und betonen, dass Extremismus ihren biblisch begründeten Ansichten und Moralvorstellungen zutiefst fremd ist.