Der Europäische Gerichtshof schützt die Privatsphäre der Zeugen Jehovas
FrankreichAm Donnerstag, den 6. Juni 2013, verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Russland zur Zahlung von jeweils 5.000 Euro (215.000 Rubel) Schadenersatz an W. Schukowa und E. Awilkina. Die russischen Strafverfolgungsbehörden forderten die Krankenakten von V. Zhukova und E. Avilkina ohne deren Erlaubnis an. Der Gerichtshof stellte fest, dass dies gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens verstoße, das der Gerichtshof als einen "besonders wichtigen Grundsatz" bezeichnete, der durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt sei.
Die Entscheidung des Gerichts beendete den Rechtsstreit, der 5 Jahre dauerte. Im Jahr 2007 forderte der stellvertretende Staatsanwalt von St. Petersburg, dass alle medizinischen Einrichtungen in der Stadt der Staatsanwaltschaft "jede Tatsache melden, dass Jehovas Zeugen Transfusionen von Blut und seinen Bestandteilen ablehnen", ohne die Patienten zu benachrichtigen und einzuwilligen. Daraufhin reichten Jehovas Zeugen am 9. März 2009 beim EGMR eine Beschwerde mit dem Titel "Avilkina u. a. gegen die Russische Föderation" ein. Das Gericht stellte fest, dass das Vorgehen der russischen Behörden in Bezug auf die Beschwerdeführer ungerechtfertigt "schwerwiegend" war, und bestätigte, dass es keine "relevanten und ausreichenden Motive" für die Weitergabe vertraulicher Informationen über die Beschwerdeführer an die Staatsanwaltschaft gab.
Grigori Martynow, ein Sprecher der russischen Zeugen Jehovas, wies auf die Bedeutung des Falles hin und sagte: "Dieses Urteil wird zum Schutz der Grundrechte sowohl der russischen Bürger als auch der Bürger aller Mitgliedstaaten des Europarats beitragen."