Fall Minenko in Schelesnowodsk

Fallbeispiel

Im November 2021 wurde ein Strafverfahren gegen Zinaida Minenko aus Zheleznovodsk, eine sehbehinderte Person der Gruppe I, eröffnet. Es basierte auf den Gesprächen des Rentners über die Bibel mit drei Personen. Das Ermittlungskomitee betrachtete diese Gespräche als Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Minenkos Wohnung wurde durchsucht und am nächsten Tag wurde sie zu einem vierstündigen Verhör gebracht. Später wurde die Anklage von der Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation in die Beteiligung umgegliedert. Anfang März 2022 wurde der Gläubige angeklagt und unterschrieb, den Ort nicht zu verlassen. Kurz darauf ging Minenkos Fall vor Gericht. Die Zeugin der Anklage sagte dem Gericht, sie sei auf eigene Initiative nach Zinaida gekommen, um über die Bibel zu sprechen, “sie haben nichts Illegales getan”. Im Oktober 2023 wurde der Gläubige zu einer Geldstrafe von 330.000 Rubel verurteilt.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Ältlich

    Pawel Gogolin, leitender Ermittler der Ermittlungsabteilung von Pjatigorsker des Ermittlungskomitees der Region Stawropol, leitet ein Strafverfahren gegen die 81-jährige Sinaida Minenko ein. Dem Ermittler zufolge handelt der Gläubige "vorsätzlich zusammen mit Personen, die durch die Untersuchung nicht identifiziert wurden, an einem Datum und zu einer Uhrzeit, die durch die Untersuchung nicht festgestellt wurden, ... nahm an den Aktivitäten der LRO der Zeugen Jehovas in der Stadt Schelesnowodsk teil... durch Vorstellungsgespräche, um für ihre Aktivitäten zu werben, neue Mitglieder zu werben und sich direkt an den Aktivitäten der Organisation zu beteiligen."

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    Suchen Ältlich Gläubige mit einer Behinderung Pflanzliche Nachweise

    In Schelesnowodsk werden Durchsuchungen an acht Adressen durchgeführt, darunter auch Zinaida Minenko. Die Sicherheitskräfte konfiszieren religiöse Literatur, Medien, elektronische Geräte, Dokumente sowie Schmuck und Ersparnisse, die ihr gehören.

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    Verhör

    Der leitende Ermittler Gogolin führt ein 4-stündiges Verhör von Zinaida Minenko durch. Die Gläubige erklärt ihren Wunsch, sich auf Artikel 51 der Verfassung zu berufen und nicht gegen sich selbst und ihre Angehörigen auszusagen.

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    Art. 282 Abs. 2

    Zinaida Minenko ist wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation angeklagt. So interpretiert die Untersuchung die friedliche Religionsausübung. Das Strafverfahren stützt sich auf die Zeugenaussagen von zwei Frauen und einem Mann, mit denen Zinaida über biblische Lehren gesprochen hat.

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    Art. 282.2 Abs. 1.1

    Der Ermittler spricht den Gläubigen von der Anklage gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation frei. Die Strafverfolgung wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation wird fortgesetzt (Teil 1.1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).

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    Art. 282.2 Abs. 1.1 Anerkennungsvereinbarung

    Der Ermittler wirft Sinaida Minenko vor, ein Verbrechen gemäß Artikel 282.2 Teil 1.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation begangen zu haben. Dem Gläubigen wird die Erkenntnis abgenommen, nicht zu gehen und sich richtig zu verhalten.

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    Gutachtergutachten mit Verstößen Geheimer Zeuge

    Der Staatsanwalt stimmt der Anklage zu.

    Als Beweis für die Schuld von Zinaida Minenko verweisen die Ermittlungen auf Aufzeichnungen von Gesprächen und Gottesdiensten, die während der operativen Suchaktionen aufgenommen wurden.

    In dem Fall geht es um mindestens zwei geheime Zeugen ("Elena Romanowa", "Pjotr Petrow"), mit denen die Gläubige ihr Wissen über die Bibel teilte. Zeugen der Anklage beschreiben die Gläubige als ruhige, höfliche und kultivierte Frau.

    Dem Fall war auch eine Untersuchung an der Föderalen Universität Nordkaukasus beigefügt. Experten kommen zu dem Schluss, dass es sich bei den Aufnahmen des ORM um Gottesdienste und persönliche Gespräche über die Bibel handelt. Zugleich interpretieren Experten diese Diskussionen als "Studium der Grundlagen der Religion der LRO "Zeugen Jehovas" und ersetzen damit rechtliche und religiöse Konzepte.

    Der Ermittler betrachtet weder die Behinderung der Gläubigen noch ihr fortgeschrittenes Alter als mildernde Umstände.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall geht an das Stadtgericht Schelesnowodsk. Es wird von Stanislav Bobrovsky betrachtet.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    45 Menschen kommen zum Gerichtsgebäude, um den Gläubigen zu unterstützen. Die Vorverhandlung findet hinter verschlossenen Türen statt. Das Gericht gibt dem Antrag auf Zulassung eines Pflichtverteidigers statt. Die Verteidigung beantragt zudem, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht weigert sich, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Danach äußert sich Zinaida Minenko mit Haltung zu den Vorwürfen. Sie bekennt sich nicht schuldig und erklärt, dass sie keine illegalen Handlungen begangen hat, eine Zeugin Jehovas ist und sich an die biblischen Lehren hält, über die sie mit Menschen gesprochen hat. Sie erinnert auch daran, dass ihr das Recht, ihre Überzeugungen zu teilen, durch Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation garantiert wird.

    Aufgrund der Hörprobleme des Angeklagten bittet der Richter den Staatsanwalt, lauter zu sprechen, worauf er und andere Prozessbeteiligte verständnisvoll reagieren.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht fährt mit der Vernehmung von Zeugen der Anklage fort. Die erste Zeugin sagt, sie sei mit Zinaida befreundet und interessiere sich für die Bibel. Sie sagt, dass sie aus eigenem Antrieb zu dem Gläubigen kam, um mit ihm über die Bibel zu sprechen. Die Frau ist sich sicher, dass Minenko nichts Illegales begangen hat.

    Drei weitere Zeugen sagten, sie hätten 2007 erfahren, dass Zinaida ein Zeuge Jehovas sei. Sie geben an, dass alle anderen Zeugenaussagen während der Ermittlungen auf der Grundlage von Gerüchten und Vermutungen gemacht wurden. Gleichzeitig geben Zeugen zu, dass Minenko ihnen nichts aufgezwungen und keine religiöse Literatur angeboten hat.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Geheimer Zeuge

    Eine geheime Zeugin unter dem Pseudonym Elena Romanova wird verhört. Sie sagt, sie sei selbst zu dem Angeklagten gekommen, um Bibelstudien zu machen. Die Frau gibt zu, dass Zinaida sie nie zum Hass ermutigt hat, sondern sie im Gegenteil gelehrt hat, andere Menschen mit Liebe zu behandeln.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Geheimer Zeuge

    Etwa 30 Menschen kommen zum Gerichtsgebäude, um den Gläubigen zu unterstützen.

    Ein geheimer Zeuge unter dem Pseudonym Pjotr Petrow wird verhört. Er teilt dem Gericht mit, dass Zinaida Minenko ihm von den biblischen Lehren der Zeugen Jehovas erzählt und dies als Angebot interpretiert habe, einer religiösen Organisation beizutreten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Vor dem Gerichtsgebäude sind etwa 50 Menschen gekommen, um Zinaida Minenko zu unterstützen, aber der Richter lässt nur fünf passieren.

    Der stellvertretende Staatsanwalt verliest den Inspektionsbericht. Während des Lesens spricht er den Namen Gottes falsch aus, und die Verteidigung klärt, was richtig ist - Jakob. Der Staatsanwalt wird korrigiert. Am Ende des Treffens schüttelt Zinaida ihm die Hand als Zeichen der Dankbarkeit für seinen Respekt vor den Gefühlen der Gläubigen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Bekanntschaft mit den Fallmaterialien ist im Gange. 15 bis 60 Menschen versammeln sich vor dem Gerichtsgebäude, um den Gläubigen zu unterstützen, aber nur fünf bis zehn Zuhörer dürfen den Gerichtssaal betreten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Studium der Fallmaterialien aus dem 5. Band (Anklageschrift) wird fortgesetzt. Während der Verkündung unterbricht der Richter den Staatsanwalt. Er fragt sich, was Gespräche über alltägliche Themen mit dem Vorwurf zu tun haben. Der Richter bittet den Staatsanwalt, die Materialien selektiv vorzulesen, ohne "Gespräche über kommunale Angelegenheiten" zu berühren, da die dritte Sitzung seiner Meinung nach "nur davon hört".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Im Laufe von 15 Sitzungen prüft das Gericht die Akten des Verfahrens: Audioaufnahmen, ein Protokoll über die Inspektion der bei der Durchsuchung beschlagnahmten Gegenstände, Akte der Untersuchung von CDs und die Schlussfolgerung von Sachverständigen.

    Zinaida Minenko beschreibt ihre Einstellung zu den Schwierigkeiten, die mit der Notwendigkeit verbunden sind, regelmäßig vor Gericht zu erscheinen, wie folgt: "Ich spüre, wie Gott mich unterstützt und mir hilft, alles zu ertragen."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Sitzungen werden nach einer zweimonatigen Pause wieder aufgenommen. Das Gericht prüft materielle Beweise - Audioaufnahmen von Gesprächen zwischen Zinaida Minenko und Menschen zu den Themen: "Wer ist Gott?", "Wie lernt man Gott kennen?", "Wie heißt er?", "Was bedeutet der Name Gottes, Jehova?".

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    Ältlich Gläubige mit einer Behinderung Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht
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    Ältlich Gläubige mit einer Behinderung Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussplädoyers der Verteidigung

    Die Staatsanwaltschaft beantragt für den 83-jährigen Zinaida Minenko eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 5 Jahren und einer Freiheitsbeschränkung von einem Jahr.

    Etwa 55 Personen versammeln sich vor dem Gerichtsgebäude, 10 von ihnen dürfen in den Gerichtssaal.

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    Satz erster Instanz Ältlich Gläubige mit einer Behinderung Art. 282.2 Abs. 1.1 Fein
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