Der Fall von Sorokin und Schukow in Jugorsk

Fallbeispiel

Im August 2020 wurden in den Städten Jugorsk und Sovetskiy Durchsuchungen an 9 Adressen von Zeugen Jehovas durchgeführt, 16 Personen wurden zum Verhör mitgenommen. Das Ermittlungskomitee eröffnete ein Strafverfahren gegen Andrej Schukow und Iwan Sorokin, weil sie die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert hatten, weil sie mit ihren Freunden über die Bibel gesprochen hatten. Die Gläubigen wurden in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht und am nächsten Tag im Rahmen einer Anerkennungsvereinbarung freigelassen. Einige Monate später wurden ihre Konten gesperrt, was für die Familie Schukow im Zusammenhang mit der Geburt ihres zweiten Kindes zu einer ernsthaften Schwierigkeit wurde. Im August 2021 wurden Schukow und Sorokin auch wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation angeklagt. Der Fall kam im Oktober desselben Jahres vor Gericht. Im August 2023 sprach das Gericht Schukow und Sorokin vollständig frei. Nach 3 Monaten hob die Berufung das Urteil auf. Im Februar 2024 ging der Fall für ein neues Verfahren vor Gericht.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Oberstleutnant Iwan Alexejew, amtierender Leiter der bezirksübergreifenden Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees des Autonomen Kreises Chanty-Mansen Jugra, leitet ein Strafverfahren gegen Andrej Schukow und Iwan Sorokin gemäß Artikel 282 Teil 1 ein. 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Dem Fall wird die Nr. 12002711023058534 zugeordnet. Den Ermittlungen zufolge entwickelten die Gläubigen zusammen mit anderen Personen "die grundlegenden Pläne der örtlichen religiösen Organisation ... konspirative Zusammenkünfte von Mitgliedern einer extremistischen Organisation zum Zweck der Durchführung religiöser Riten und Predigten durchgeführt hat."

    Der Leiter der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für den Autonomen Kreis der Chanten-Mansen, Oberst M. W. Mokschin, zieht die UD aus der Produktion von I. J. Alexejew zurück und übergibt sie zur weiteren Untersuchung an den Ermittler der Kontroll- und Ermittlungsabteilung der SU N. Y. Tatarnikow.

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    Suchen

    Das Gericht von Chanty-Mansijsk ordnet die Durchsuchung der Wohnungen mehrerer Gläubiger an.

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    Suchen Verhör Vorübergehende Hafteinrichtung Anerkennungsvereinbarung

    Am frühen Morgen drangen Sicherheitskräfte in 9 Häuser von Zeugen Jehovas in Jugorsk und im benachbarten Sowetski ein. 16 Personen werden zum Verhör abgeführt. Andrej Schukow und Iwan Sorokin werden in eine vorläufige Haftanstalt gebracht.

    Der Vertreter des Ermittlungskomitees, A. A. Solowjow, durchsucht 3 Stunden lang die Wohnung von Sergej Puschkin unter Beteiligung von 2 bewaffneten SOBR-Beamten, 2 Zeugen und einem technischen Spezialisten. USB-Sticks, Festplatten, Audiokassetten und elektronische Geräte werden dem Gläubigen abgenommen. Nach der Durchsuchung werden Sergej Puschkin und seine Frau zum Verhör und zur Zeugenaussage auf die Polizeiwache gebracht. Die Strafverfolgungsbehörden versuchen, die Eheleute zur Kooperation bei den Ermittlungen zu bewegen.

    Am selben Morgen durchsuchte Oberstleutnant Iwan Alexejew 4,5 Stunden lang die Wohnung von Iwan Sorokin unter Beteiligung eines zweiten Ermittlers, des stellvertretenden Leiters des CPE, 2 Zeugen, 3 Kriminalbeamten und eines forensischen Ermittlers, "um Literatur und andere Informationsquellen zu finden und zu beschlagnahmen, die darauf abzielen, Ideologie und Glauben zu bekennen und zu verbreiten, die von der extremistischen Organisation Jehovas Zeugen Verwaltungszentrum in Jugorsk gefördert werden". Elektronische Geräte, USB-Sticks, Pässe und Bankkarten wurden beschlagnahmt.

    Der Ermittler N. Tatarnikow erlässt die Entscheidung, Iwan Sorokin und Sergej Schukow als Angeklagte nach Teil 1 zu bringen. Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Am späten Abend dürfen Schukow und Sorokin auf eigene Faust nach Hause gehen.

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    Der Leiter der bezirksübergreifenden Ermittlungsabteilung von Jugra fasst die Strafverfahren gegen Andrej Schukow und Iwan Sorokin in einem Verfahren zusammen.

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    Rosfinmonitoring

    Andrej Schukow und Iwan Sorokin stehen auf der Liste der Extremisten von Rosfinmonitoring. Die Bankkonten der Gläubigen wurden daraufhin gesperrt.

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    Verhör

    Es wird bekannt, dass im Rahmen der Ermittlungsmaßnahmen eine Prüfung der bei den Durchsuchungen beschlagnahmten Materialien durchgeführt wurde. Danach wurden etwa 10 Personen verhört.

    Es stellt sich auch heraus, dass der Fall Sorokin und Schukow seit mehr als einem Monat von einem anderen Ermittler geleitet wird.

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    Art. 282.2 Abs. 1.1 Verhör

    Der Ermittler A. Karatschurin klagt Iwan Sorokin nach einem anderen Artikel an: Teil 1.1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Anstiftung, Rekrutierung und andere Beteiligung von Personen an einer extremistischen Organisation), woraufhin ein Verhör durchgeführt wird. Der Gläubige beruft sich auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation.

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    Art. 282.2 Abs. 1.1 Verhör

    Andrej Schukow wird auch nach Artikel 282.2 Teil 1.1 des Strafgesetzbuches angeklagt. Wie aus dem Urteil hervorgeht, laufen die rechtswidrigen Handlungen der Gläubigen auf die Tatsache hinaus, dass sie "Gottesdienste abhielten, die aus nacheinander verrichteten Gebeten zu Jehova Gott, der Durchführung einer religiösen Zeremonie und dem Studium religiöser Texte bestanden".

    Nach der Zustellung des Urteils wird Schukow verhört, er hat das Recht, nicht gegen sich und seine Verwandten auszusagen.

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    Gläubige stellen Petitionen zur Beendigung des Strafverfahrens, die jedoch abgelehnt werden.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall wird dem Richter Jurij Kljupa zur Prüfung beim Bezirksgericht Jugorski des Autonomen Kreises Chanty-Mansijsk – Jugra vorgelegt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Jugorskij Bezirksgericht des Autonomen Kreises Chanty-Mansijsk – Jugra (Burjaka-Straße 4, Jugorsk). Schiedsrichter: Yuriy Klyupa. Beginn: 9.30 Uhr.

    10 Menschen versammeln sich vor dem Gerichtsgebäude, um die Gläubigen zu unterstützen. An der Anhörung nehmen zwei Staatsanwälte teil: Alexander Burenkow und Julia Boruti.

    Richter Jurij Kljupa lehnt den Antrag von Andrej Schukow ab, die Ernennung eines Anwalts abzulehnen.

    Ivan Sorokin äußert sich mit Haltung zu den Vorwürfen. Er verweist auf die Entscheidung des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation Nr. 32 vom 28. Oktober 2021, in der festgestellt wird, dass gemeinsame Gottesdienste an sich kein Verbrechen nach Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation darstellen.

    Der Gläubige erklärt auch, dass der Besuch der Gottesdienste der Zeugen Jehovas durch die Personen, deren Zeugnis die Grundlage der Anklage bildete, "mit ihrer Absicht zusammenhing, den Strafverfolgungsbehörden dabei zu helfen, heimlich gemachte Aufzeichnungen solcher Zusammenkünfte zu sammeln und zu übermitteln ... Es gab eine direkte Provokation."

    Das Gericht verhört den Sohn von Iwan Sorokin und drei weitere Personen, die sich auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation berufen. Eine der Frauen widerruft ihre Aussage während der Voruntersuchung.

    10 Menschen versammeln sich vor dem Gerichtsgebäude, um die Gläubigen zu unterstützen. An der Anhörung nehmen zwei Staatsanwälte teil: Alexander Burenkow und Julia Boruti.

    Richter Jurij Kljupa lehnt den Antrag von Andrej Schukow ab, die Ernennung eines Anwalts abzulehnen.

    Ivan Sorokin äußert sich mit Haltung zu den Vorwürfen. Er verweist auf die Entscheidung des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation Nr. 32 vom 28. Oktober 2021, in der festgestellt wird, dass gemeinsame Gottesdienste an sich kein Verbrechen nach Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation darstellen.

    Der Gläubige erklärt auch, dass der Besuch der Gottesdienste der Zeugen Jehovas durch die Personen, deren Zeugnis die Grundlage der Anklage bildete, "mit ihrer Absicht zusammenhing, den Strafverfolgungsbehörden dabei zu helfen, heimlich gemachte Aufzeichnungen solcher Zusammenkünfte zu sammeln und zu übermitteln ... Es gab eine direkte Provokation."

    Das Gericht verhört den Sohn von Iwan Sorokin und drei weitere Personen, die sich auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation berufen. Eine der Frauen widerruft ihre Aussage während der Voruntersuchung.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Zeuge der Anklage, A. Nekrassow, ein Mitarbeiter der Kriminalpolizei von Jugorsk, wird vernommen. Er war auch bei einer Durchsuchung von Schukows Wohnung am 19. August 2020 anwesend, bei der elektronische Medien, Karteikarten, Laptops und Disketten beschlagnahmt wurden.

    Das Gericht verhört die Ehefrau des Angeklagten Iwan Sorokin. Sie beruft sich auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht verhört einen ehemaligen Kollegen von Andrej Schukow. Die Frau berichtet, dass der Angeklagte sie oder andere Mitarbeiter nie eingeladen habe, einer religiösen Organisation beizutreten. Das Verhältnis im Team war gut.

    Außerdem werden zwei von Sorokins Kollegen zum Verhör ins Gericht geladen. Sie berichten, dass sie von den Gläubigen keine Aufrufe zu verwerflichen Handlungen gehört haben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht befragt Zeugen der Anklage, darunter den Vermieter, Schukows Nachbarn und einen Kollegen. Alle stellen fest, dass sie nichts Falsches an dem Gläubigen wissen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein weiterer Zeuge der Anklage wird in der Anhörung vernommen. Während seiner Bekanntschaft mit den Angeklagten habe er von ihnen keine extremistischen Appelle gehört. Der Zeuge fügt hinzu, dass er keine Abneigung gegen die Angeklagten hege und sie für friedlich halte.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gutachtergutachten mit Verstößen

    Während der Verlesung der Prozessunterlagen macht einer der Anwälte das Gericht darauf aufmerksam, dass alle Inspektionsakten von Datenträgern, auf denen Aufzeichnungen von Gesprächen von Gläubigen enthalten sind, unvollständige Transkripte enthalten.

    In den Materialien werden zwei Gutachten erwähnt. Die Verteidigung weist darauf hin, dass eine davon auf der Grundlage eines Transkripts und nicht der Original-Audioaufnahme zusammengestellt wurde.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest den Inspektionsbericht. Der Anwalt macht den Richter darauf aufmerksam, dass der Staatsanwalt in Eile durchscrollt und wichtige Informationen nicht beachtet.

    Als nächstes verliest der Staatsanwalt die Personalakten von Andrej Schukow und Iwan Sorokin, die am Arbeitsplatz beschlagnahmt wurden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verhandlung wird wegen der Erkrankung des Angeklagten vertagt. Bei der nächsten Anhörung ist geplant, die Akten zu verlesen und den Zeugen der Anklage zu vernehmen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein Mann, der bis 2013 an den Zusammenkünften der Zeugen Jehovas teilgenommen hat, wird per Videoschalte verhört. Im Jahr 2020 habe er seine Teilnahme an Gottesdiensten wieder aufgenommen und auf Anweisung des Zentrums zur Bekämpfung von Extremismus begonnen, sich Notizen über diese Treffen zu machen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gutachtergutachten mit Verstößen

    Ein Experte, der Kandidat der philosophischen Wissenschaften Sergej Bogdan, der als Religionsgelehrter an den Prüfungen teilgenommen hat, wird verhört. Auf Fragen antwortet er, dass er nicht die Ausbildung habe, um religiöse Prüfungen durchzuführen. Bogdan erklärt, dass ein grundlegendes Verständnis der Religionen, einschließlich der Zeugen Jehovas, für ihn ausreicht, um Prüfungen durchzuführen. Der Anwalt fragt: "Halten Sie es für eine kriminelle Handlung, an Gott zu glauben und ihn anzubeten?"

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Angeklagte Iwan Sorokin beruft sich bei seiner Aussage vor Gericht auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation.

    Der Anwalt verweist auf die Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20.04.2017, die in der Akte enthalten ist, und sagt, dass nach seinem Wortlaut das Verbot einer religiösen Organisation kein Verbot religiöser Aktivitäten von Gläubigen impliziert, was auch durch Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation garantiert wird.

    Das Gericht fügt der Akte eine Beschreibung von Andrej Schukow von seinem Arbeitsplatz aus bei.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Anwalt macht grobe Verletzungen der Rechte von Ivan Sorokin bei einer Hausdurchsuchung geltend: "In der Akte befindet sich eine Erklärung des Angeklagten mit der Bitte, ihm einen Anwalt zur Verfügung zu stellen. Der Ermittler ignorierte dies jedoch und führte eine Durchsuchung durch. In der Berufung wurden die Ermittlungsmaßnahmen für rechtswidrig befunden. Es ist nicht klar, warum die Untersuchung dieses Dokument versteckt und nicht an die Akte angehängt hat."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gutachtergutachten mit Verstößen

    Der Staatsanwalt leitet die Vernehmung des Experten Alexander Dokutschajew, eines Mitarbeiters des Innenministeriums in der Stadt Jugorsk, ein. Anwälte erfahren von ihm, warum die Entscheidung über die Anberaumung einer Prüfung und die Zeichnung über die Verantwortung auf unterschiedliche Tage datiert sind, obwohl sie laut Gesetz am selben Tag registriert werden müssen. Der Experte erklärt, dass es sich um einen Tippfehler handelt. Die Verteidigung weist auf einige weitere Fehler und Ungereimtheiten in den Dokumenten hin. Zum Beispiel wird angegeben, dass der Experte die Videodateien untersucht hat, aber es ist nicht klar, welche. Auch die wissenschaftlichen Methoden der Untersuchung kann Dokuchaev nicht nennen. Der Staatsanwalt hält all dies für unbedeutende Mängel.

    Andrej Schukow erinnert das Gericht daran: "Die Staatsanwaltschaft erwähnte, dass Experten offene Quellen im Internet nutzen können. Die Akte enthält jedoch nicht die Satzung des Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas in Russland, obwohl sich Experten darauf berufen. Und es gibt auch keine gemeinfreie Charta.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter gibt dem Antrag des Ermittlers statt, die Anordnung zur Durchsuchung von Sorokins Wohnung zu den Akten zu legen, trotz der Einwände der Verteidigung, die behauptet, dass dieses Dokument während der Ermittlungen fehlte und es daher keine Möglichkeit gab, dagegen Berufung einzulegen.

    Die Verteidigung gibt Auskunft über die Angeklagten - Heiratsurkunden, Merkmale vom Arbeitsort und bestätigt auch, dass die Angeklagten minderjährige Kinder haben.

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    Im Gerichtssaal Schlussbemerkung Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Der Staatsanwalt beantragt, Iwan Sorokin zu 9 Jahren und Andrej Schukow zu 8 Jahren und 6 Monaten in einer Kolonie des allgemeinen Regimes zu verurteilen. Danach haben die Angeklagten das letzte Wort.

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    Minderjährige Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Satz erster Instanz Freispruch
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    Berufungsgericht Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282.2 Abs. 1.1 Wiederaufnahme des Verfahrens (erstinstanzliches Gericht)
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    Wiederaufnahme des Verfahrens (erstinstanzliches Gericht)

    Richter Valery Kolobaev lehnt den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, geschlossene Gerichtsverhandlungen abzuhalten.

    Der Staatsanwalt verliest, was den Gläubigen Iwan Sorokin und Andrej Schukow vorgeworfen wird: Sie hätten "aktive Schritte unternommen, um die Bewohner des Autonomen Kreises Chanty-Mansijsk in Ugra zu überzeugen und anderweitig in die Aktivitäten der LRO der Zeugen Jehovas" in Jugorsk einzubeziehen.

    Ivan Sorokin und Andrei Zhukov äußern ihre Haltung zu den Vorwürfen. Ihrer Meinung nach setzt die Staatsanwaltschaft die Ansicht durch, dass der Glaube der Zeugen Jehovas verboten ist, was aber nicht stimmt.

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    Wiederaufnahme des Verfahrens (erstinstanzliches Gericht) Verhör

    Vernehmung von 6 Zeugen der Anklage. Auf die Frage, ob Sorokin zu einer gewaltsamen Veränderung der Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung oder zur Verletzung der territorialen Integrität der Russischen Föderation ermutigt habe, ob er soziale, rassische, nationale oder religiöse Konflikte gefördert habe, antworteten alle Zeugen mit Nein.

    Auf die Frage des Staatsanwalts, ob Sorokin Mitglied der Organisation war, antwortet einer der Zeugen: "Nicht in der Organisation, aber sein Glaube ist so. Ich weiß nicht, ob er eine juristische Person in der Organisation war."

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    Wiederaufnahme des Verfahrens (erstinstanzliches Gericht) Verhör

    Ein Zeuge der Anklage, der heimlich Gespräche mit Sorokin aufgezeichnet hat, wird verhört. Er sagt, dass er 2016 freiwillig aufgehört hat, zum Gottesdienst zu gehen, und Sorokin seit September 2017 nicht mehr getroffen hat. Seitdem hat der Angeklagte ihm keine Literatur mehr angeboten oder ihn zu religiösen Zusammenkünften eingeladen.

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    Wiederaufnahme des Verfahrens (erstinstanzliches Gericht) Verhör

    Sorokin und Schukow reichen einen Antrag ein, um der Verteidigung das Recht einzuräumen, den kontradiktorischen Charakter der Parteien auszuüben. In einem der Punkte weist er darauf hin: "Der Staatsanwalt hat in Anwesenheit von Zeugen wiederholt auf die Aufhebung des zuvor in der Strafsache ausgesprochenen Freispruchs hingewiesen. Die Verteidigung betrachtet solche Handlungen als Ausübung von Druck auf Zeugen durch die Anklage, um für sie günstige Aussagen zu erhalten, und bittet darum, Maßnahmen zu ergreifen, um solche Verstöße zu verhindern.

    Vernehmung eines Zeugen der Anklage, der bis 2018 Gottesdienste der Zeugen Jehovas besuchte. Er sagt, dass er nach 2017 keinen Kontakt mehr zu Sorokin hatte. Dem Zeugen zufolge haben Sorokin und Schukow ihn nie zum Extremismus aufgerufen oder die verfassungsmäßige Ordnung untergraben.

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