Fall Lipiridi in Jeysk

Fallbeispiel

Im Juli 2026 nahmen Ermittlungsbeamte Andrej Lipiridi fest. Das Gericht verhängte gegen ihn 12 Tage Verwaltungshaft. Im August 2026 leiteten die Behörden ein Strafverfahren gegen den Gläubigen nach dem Artikel zur Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation ein. In Lipiridis Haus in Jeisk fand eine Hausdurchsuchung statt. Nach der Vernehmung bekam der Mann Haftverschonung unter Auflagen.

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    Andrei Lipiridi wird unter dem Vorwand festgenommen, ihm werde Rowdytum vorgeworfen. Das Gericht verhängt 12 Tage Verwaltungshaft gegen ihn.

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    Der leitende Ermittler des interregionalen Ermittlungsbüros Jeysk des Ermittlungsausschusses der Russischen Föderation für die Region Krasnodar, S. S. Schawerow, leitete gegen Lipiridi ein Strafverfahren nach Teil 1 Artikel 282.2 des russischen Strafgesetzbuchs ein (Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation). Laut dem Beschluss zur Einleitung des Strafverfahrens wird dem Gläubigen unter anderem vorgeworfen, dass er „religiöse Zusammenkünfte organisiert und koordiniert hat, indem er die Software ‚Zoom‘ verwendet hat“.

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    Früh morgens führen Ermittlungsbeamte in Jeysk eine Hausdurchsuchung im Haus von Andrei Lipiridi durch. Lipiridi muss eine Haftverschonung unter Auflagen unterschreiben. Er erfährt, dass er im Rahmen eines Strafverfahrens als Verdächtiger gilt.

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