Der Fall Globa in Unecha

Fallbeispiel

Im Mai 2023 wurde ein Strafverfahren gegen Yuliya Globa eröffnet. Ein ziviler Bewohner der Region Brjansk wurde des Extremismus verdächtigt, weil er über die Bibel gesprochen hatte. Die Sicherheitskräfte durchsuchten das Haus der Frau, und sie wurde später vom Ermittlungskomitee verhört. Im Oktober 2023 wurde der Fall des Gläubigen dem Bezirksgericht Unecha des Gebiets Brjansk vorgelegt. Im Juni 2024 wurde Yuliya Globa zu einer Bewährungsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    W. I. Golowina, leitende Ermittlerin der Abteilung für bezirksübergreifende Ermittlungen in Unechsky des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Brjansk, leitet ein Strafverfahren gegen Julia Globa wegen des Verdachts der Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation ein.

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    Suchen Verhör

    Die Suche dauert mehr als zwei Stunden. Telefone, Postkarten, Briefe und USB-Sticks werden von Gläubigen beschlagnahmt. Später wurden Julia und ihr Mann in der Ermittlungsabteilung verhört.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall von Julia Globa geht an das Bezirksgericht Unechski des Gebiets Brjansk. Es wird von Richterin Tatjana Postawnewa geprüft.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    An der Anhörung nehmen 25 Personen teil. Drei Zeugen der Anklage werden vernommen.

    Die erste Zeugin sagt, dass sie die Angeklagte vor einigen Jahren getroffen hat und positiv über sie spricht. Auf die Frage, in welcher Organisation Yulia Mitglied ist, antwortet die Frau, dass sie es nicht weiß.

    Die Großmutter eines Schülers des Angeklagten wird ebenfalls befragt. Die Frau ist mit dem Ergebnis von Julias Arbeit als Nachhilfelehrerin zufrieden. Auf die Frage, zu welcher Religion sich Julia Globa bekennt, antwortet die Zeugin, dass sie es nicht weiß.

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    Verhör Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Zeugen der Anklage werden vernommen, darunter ein Geistlicher der russisch-orthodoxen Kirche. "Ich kann absolut nichts über eine Person sagen, die ich nicht kenne. Ich kenne sie und ihre Aktivitäten nicht persönlich", sagt er.

    Der nächste, der befragt wird, ist ein Experte, ein Professor am Institut für Allgemeine Geschichte und Internationale Beziehungen. Er bestätigt, dass Jehovas Zeugen "Teil des Christentums, der christlichen Tradition" sind und ihre Religion in der Russischen Föderation nicht verboten ist.

    Er stimmt auch zu, dass das Predigen von Jehovas Zeugen eine weltweite Praxis ist und dass sie sich von den Worten Jesu Christi leiten lassen, wie sie in der Bibel aufgezeichnet sind.

    Die Verteidigung reicht mehrere Anträge ein. Sie verlangt unter anderem, dass die Akte ein vom Justizministerium der Russischen Föderation am 15. April 1999 durchgeführtes religiöses Sachverständigengutachten enthält, das damals das Recht der Zeugen Jehovas bestätigte, ihre Religion frei auszuüben, ohne etwas Gefährliches für die Gesellschaft zu finden. Das Gericht lehnt diesen Antrag ab und erklärt, dass es sich um eine Fotokopie und nicht um das Original handelt.

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    Schlussbemerkung Art. 282 Abs. 2 Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Staatsanwalt beantragte Bestrafung Im Gerichtssaal

    Der Staatsanwalt fordert eine dreijährige Bewährungsstrafe für den Gläubigen.

    "Sie hatten noch keine Gelegenheit, von der wunderbaren Zukunft zu hören oder zu lesen, von der die Bibel geschrieben ist. Ich bin froh, dass ich die Gelegenheit hatte, darüber zu sprechen", gibt Yulia Globa ihre Abschlusserklärung ab.

    In derselben Sitzung, die insgesamt 6,5 Stunden dauert, verurteilt das Gericht den Gläubigen.

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