Der Fall Kozhevnikova in Toljatti
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Anatoly Grekov, Ermittler der Zentralen Ermittlungsabteilung der Stadt Tolyatti des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Samara, leitet ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches gegen die 61-jährige Elena Kozhevnikova ein.
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Unter der Leitung des Ermittlers Grekov in Tolyatti werden Durchsuchungen an 4 Adressen durchgeführt, darunter Elena Kozhevnikova.
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Der Ermittler Mgoyan wählt für Kozhevnikova eine vorbeugende Maßnahme in Form einer schriftlichen Verpflichtung, den Ort nicht zu verlassen.
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Der Ermittler Ruslan Mgoyan nennt Elena Kozhevnikova als Angeklagte. Ihr wird vorgeworfen, sich per Videokonferenz aktiv an den Aktivitäten der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas beteiligt zu haben.
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Das Strafverfahren wird dem Zentralen Bezirksgericht von Tolyatti vorgelegt und der Richterin Irina Onuchina übertragen.
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Der Beklagte stellt 6 Anträge, darunter die Ablehnung eines Rechtsanwalts durch Beauftragung. Das Gericht lehnt diesen Antrag ab.
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20 Menschen kommen, um Elena Kozhevnikova zu unterstützen, aber sie dürfen nicht in den Gerichtssaal.
Richterin Irina Onuchina bittet darum, eine Person zu ernennen, die die Anhörung aufzeichnet.
Die Fallakten aus dem 1. Band, einschließlich der Zeugenaussagen von Sachverständigen, werden verlesen. - #
Das Studium der Fallmaterialien - der Aufzeichnungen von drei Gottesdiensten - geht weiter.
Bei der nächsten Sitzung ist geplant, die Disketten aus den Koffermaterialien zu überprüfen. Der Richter sagt, er überlasse das der Verteidigung. Die bestellte Anwältin verweigert die Einsicht mit dem Argument, dass sie die Aufzeichnungen bereits gesehen habe. Kozhevnikova hält eine Sichtung für notwendig und will das Videomaterial vor Gericht kommentieren.
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9 Personen kommen zur Gerichtsverhandlung, aber nur eine darf in den Gerichtssaal, um eine Audioaufnahme des Prozesses zu machen.
Die Verlesung des 1. Bandes des Falles geht weiter. Kozhevnikova reichte einen Antrag ein, dass das Gericht Materialien über die Werke von Kuprin, die synodale Ausgabe der Bibel und das von Jablokow herausgegebene Lehrbuch "Grundlagen der Religionswissenschaft" studieren solle.
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Der Experte Galiev wird verhört. Die Angeklagte Kozhevnikova bittet das Gericht, seine Schlussfolgerung als unzulässiges Beweismittel anzuerkennen.
Experten werden verhört: außerordentlicher Professor Lenar Galiev und Meister Kirill Kirushin. Die Angeklagte bittet das Gericht, ihre Schlussfolgerungen als unzulässige Beweise für ihre Schuld anzuerkennen. Sie weist darauf hin, dass Kirushin nicht das Recht hatte, eine Untersuchung der Materialien durchzuführen, da er kein staatlicher forensischer Experte ist. Lenar Galiev ging über seine Kompetenzen hinaus, indem er eine rechtliche Bewertung ihrer Religionszugehörigkeit vorlegte; die Prüfung enthält eine negative Beurteilung der Religion der Zeugen Jehovas ohne Hinweise auf wissenschaftliche Quellen, die auf eine Voreingenommenheit von Sachverständigen hindeuten könnten.
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Elena Kozhevnikova verliest ihre Zeugenaussage gegen ihre Anklage. Sie erklärt, dass sie keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle, da sie Menschen jeglicher Nationalität und Religion, die Gesetze und die Regierung Russlands respektiere. "Ich glaube nicht, dass das Reden über Gott und biblische Prinzipien in irgendeiner Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt oder eine Gefahr für die Staatssicherheit darstellt", betont sie.
Zu den Aussagen der Zeugen Iwanow und Kochalskaja sagt der Angeklagte: "Der Zeuge Kokhalskaya, der vor dem Untersuchungskomitee aussagte, behauptete, ich sei Mitglied der LRO Tolyatti. Während ihrer Aussage vor Gericht stellte sie klar, dass sie den Unterschied zwischen einer juristischen Person und einem Gläubigen nicht verstehe, für sie sei es ein und dasselbe. Sie konnte meine Verbindung zur LRO nicht dokumentieren."
Kozhevnikova sagt, dass der Zeuge Iwanow vorgab, ein Mann zu sein, der sich für die Bibel interessierte: "Der Zeuge Iwanow täuschte mehrere Jahre lang, indem er sich als eine andere Person ausgab, der er vertraute."
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Die Staatsanwaltschaft fordert 4 Jahre Haft und 1 Jahr Freiheitsbeschränkung für Elena Kozhevnikova.
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"Die Geschichte hat wiederholt gezeigt, dass Jehovas Zeugen nicht schuldig sind an dem, was ihnen vorgeworfen wird. Es ist nicht klar, warum sie das nicht zugeben wollen", hält Elena Kozhevnikova ihre letzte Rede.
Das letzte Wort der Angeklagten Elena Kozhevnikova in Togliatti