Der Fall Chagan in Toljatti

Fallbeispiel

Die erste Suche in der Familie von Aleksandr und Jekaterina Chagan fand im März 2022 statt. Sechs Monate später, im September, drangen erneut Polizeibeamte in ihr Haus ein und quetschten das Fenster heraus. Sie legten den Haushalt auf den Boden, legten dem Familienoberhaupt Handschellen an und durchsuchten ihn dann. In der Nacht wurde Aleksandr zum Verhör in das Ermittlungskomitee gebracht, woraufhin er in die vorübergehende Haftanstalt gebracht wurde. Das Gericht entließ ihn im Rahmen einer Anerkennungsvereinbarung. Am selben Tag wurde Aleksandr in einem Strafverfahren angeklagt – er wurde beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Gemeinschaft organisiert zu haben. Im Juli 2023 ging der Fall vor Gericht. In der Verhandlung sagten ein geheimer Zeuge und Sachverständige aus, deren Schlussfolgerungen nach Ansicht der Verteidigung voreingenommen, unwissenschaftlich und unbegründet waren. Im März 2024 wurde er zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt. Diese Entscheidung wurde vom Berufungsgericht und vom Kassationsgericht bestätigt.

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    Suchen

    Das Haus von Alexander und Ekaterina Chagan wird durchsucht.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Ruslan Mgoyan, Ermittler der zentralen bezirksübergreifenden Ermittlungsabteilung von Tolyatti, Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Samara, leitet ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. Seiner Meinung nach hat "eine nicht identifizierte Person, die im Zeitraum von 2017 bis heute vorsätzlich gehandelt hat, ... weiterhin organisatorische Aktionen zur Wiederaufnahme der illegalen Aktivitäten der religiösen Vereinigung durchführte... durch die Einberufung von Versammlungen, die Anwerbung und Anwerbung neuer Mitglieder der Religionsgemeinschaft."

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    Suchen Verhör Gewalt durch Polizeibeamte Vorübergehende Hafteinrichtung Anerkennungsvereinbarung

    Die Durchsuchung von drei Adressen von Gläubigen ist im Gange, einschließlich einer zweiten Durchsuchung der Familie Chagan. Sie wird vom leitenden Kriminalbeamten des Zentrums für Extremismusbekämpfung E. Y. Rodich durchgeführt.

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    Vorübergehende Hafteinrichtung

    In der Nacht nach Beendigung der Durchsuchung verhört der Ermittler Mgoyan Aleksandr Chagan im Gebäude des Ermittlungskomitees. Danach bringt er den Gläubigen in eine vorübergehende Haftanstalt.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Das Bezirksgericht Tolyatti weigert sich, dem Ermittler Mgoyan zu erlauben, eine vorbeugende Maßnahme in Form einer Inhaftierung zu wählen. Der Gläubige wird im Gerichtsgebäude freigelassen, wobei ihm eine schriftliche Verpflichtung abgenommen wird, das Gebäude nicht zu verlassen.

    Noch am selben Tag bringt der Ermittler Alexander Chagan als Angeklagten in dem zuvor eingeleiteten Strafverfahren.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall wird dem Zentralen Bezirksgericht von Tolyatti (Tolyatti, Belorusskaja-Straße, 16) vorgelegt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Anhörungen im Fall von Aleksandr Chagan haben begonnen. Etwa 25 Personen kommen in den Versammlungsraum, um den Gläubigen zu unterstützen.

    Richterin Victoria Gorbasheva stellt die Identität des Angeklagten fest und erklärt ihm die Rechte und Pflichten. Die Gerichtsverhandlung wird aufgrund des Fehlens eines Anwalts verschoben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest die Anklage, der Angeklagte gibt seine Haltung zur Anklage bekannt und erklärt die Ablehnung eines Anwalts. Das Gericht wies die Klage ab.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Befragung der Zeugen beginnt. Einer von ihnen ist der Detektiv I. W. Matyzin. Auf die meisten Fragen antwortet er, dass dies nicht in seiner Zuständigkeit liege, da er weder ein technischer Spezialist noch ein Religionswissenschaftler sei und "nicht verpflichtet ist, das ORM offenzulegen". Der Zeuge kann auch nicht konkret angeben, welche Anzeichen für eine Gefährdung der Sicherheit des Staates er in den Handlungen des Angeklagten sah.

    Auf Antrag des Staatsanwalts wird das Protokoll der Vernehmung Matyzins bekannt gegeben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Vernehmung eines Zeugen der Anklage, dessen Mutter eine Zeugin Jehovas ist. Sie sagt, sie habe eine "stark negative" Haltung gegenüber der Konfession und nennt sie "aktive Prediger und die einzige Organisation, die Bibelstudien anbietet".

    Auf die Fragen der Verteidigung, ob sie von Chagan Aufrufe gehört habe, nicht in der Armee zu dienen, keine weltlichen Feiertage zu feiern und medizinische Eingriffe abzulehnen, sowie Erklärungen, die zur Nichtanerkennung staatlicher Behörden, zur lokalen Selbstverwaltung oder zur Weigerung, staatsbürgerliche Pflichten zu erfüllen, ermutigten, verneint sie. Bestätigt, dass Aleksandr Chagan ihr keine religiöse Literatur angeboten und sie nicht in die Aktivitäten irgendeiner Organisation einbezogen hat. Eine Beschreibung von Alexander kann sie nicht geben, weil sie "wenig mit ihm kommunizierte".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Sergej Iwljew, leitender Kommissar für besonders wichtige Fälle des Zentrums für Extremismusbekämpfung der Hauptdirektion des Innenministeriums für die Region Samara, wird verhört. Er erklärt, dass er Videoaufzeichnungen von Gottesdiensten der Zeugen Jehovas erhalten habe, die heimlich von einem Zeugen der Anklage gemacht worden seien, der bei der vorherigen Anhörung befragt worden sei. Nach der Untersuchung schickte Ivliev das Material an das Ermittlungskomitee. Über den Inhalt der gefilmten Gottesdienste kann der Zeuge nichts erklären.

    Es wird ein Zeuge der Anklage ausgesagt, der den Angeklagten nicht persönlich kennt, aber von seinem Freund Alexander von ihm gehört hat, dessen Namen er nicht nennen wollte. Dieser anonyme Bekannte gab ihm ein 3-minütiges Video, in dem er erklärte, dass Chagan darüber sprach. Anschließend übergab der Zeuge das Video den Polizeibeamten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Geheimer Zeuge

    Das Gericht vernimmt einen Fachmann für Informationstechnologie als Zeugen. Er sagt, dass Zoom, ein Programm, das von Gläubigen genutzt wird, um Gottesdienste abzuhalten, in der Russischen Föderation nicht verboten ist und in staatlichen Institutionen verwendet wird.

    Ein geheimer Zeuge "Iwanow", der 5 Jahre lang an den Gottesdiensten der Zeugen Jehovas teilgenommen hat, wird verhört. Er sagt, dass Alexander Chagan ein ruhiger, lächelnder Mensch ist. Im Gottesdienst hörte der Mann, dass Jehovas Zeugen an die Wahrheit ihrer Religion glaubten, aber es wurden keine extremistischen Aufrufe laut. Der Zeuge kann nicht erklären, was eine örtliche religiöse Organisation (LRO) ist und wie sich die Aktivitäten einer solchen juristischen Person von spirituellen Aktivitäten unterscheiden, obwohl der Ausdruck "LRO" oft im Protokoll seines Zeugnisses auftaucht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Richterin Victoria Gorbasheva liest 5 Bände des Falles in Fragmenten vor, sie achtet besonders auf die Schlussfolgerungen der Experten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht lehnt es ab, Anträge auf Ausschluss unzulässiger Beweismittel anzunehmen, nämlich: die Ergebnisse der Vernehmungen und die Aussagen der Zeugen Iwanow und Kohalskaja.

    Das Gericht fügt einen Antrag auf Aufhebung der Vermögenspfändung bei.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gutachtergutachten mit Verstößen

    Alexander Chagan kommentiert die Schlussfolgerungen der psychologischen und religiösen Untersuchungen, die von Lenar Galiev und Kirill Kirushin vorbereitet wurden. Er stellt fest, dass ihre Ergebnisse voreingenommen, unwissenschaftlich, unbegründet, nicht dokumentiert und nicht von einem anderen Experten überprüft werden können.

    Der Gläubige weist auf die Gesetzesverstöße hin, die begangen wurden. Zum Beispiel sind weder Galiev noch Kirushin staatliche Forensiker. Darüber hinaus haben sie, da sie keine Experten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft sind, eine rechtliche Bewertung der Handlungen der Gläubigen vorgenommen, was in die Zuständigkeit des Gerichts fällt.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal Satz erster Instanz Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Freiheitsentzug Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussplädoyers der Verteidigung

    Die Debatte der Parteien ist im Gange. Aleksandr Chagan hält sein letztes Statement.

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    Haftanstalt

    Die Haftbedingungen für Aleksandr Chagan in der Untersuchungshaftanstalt sind akzeptabel. Er hat nicht die Möglichkeit, in der Bibel zu lesen. Nach der Urteilsverkündung durfte der Gläubige keine Tüte mit Sachen mitnehmen, dafür aber die notwendigen Hygieneartikel in der Untersuchungshaftanstalt.

    Alexander hat Angst vor der Trennung von seiner Frau und seiner Tochter. Er hat zwar nicht die Möglichkeit, mit Verwandten telefonisch zu kommunizieren, aber er hat noch keine Briefe erhalten, aber der Richter hat ihm erlaubt, sich mit seiner Frau Ekaterina zu treffen.

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    Berufungsgericht Freiheitsentzug Art. 282 Abs. 2 Abs. 1
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    Haftanstalt Überstellung eines Gefangenen Lebenslange Haftstrafe

    Es wird bekannt, dass Aleksandr Chagan die Untersuchungshaftanstalt verlassen hat und dabei ist, an einen Ort zu ziehen, an dem er seine Strafe verbüßt.

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    Lebenslange Haftstrafe Buchstaben

    Aleksandr Chagan ist in einem guten emotionalen Zustand, er versucht, Übungen zu machen, um sich körperlich zu unterstützen. Er hatte vor kurzem eine Erkältung. Die Lebensbedingungen in der Kolonie sind zufriedenstellend. Die Beziehungen zur Verwaltung und zu den anderen Gefangenen sind neutral.

    Aleksandr hat die Möglichkeit, sich in der Bibliothek der Kolonie ein Exemplar der Heiligen Schrift auszuleihen. Er erhält regelmäßig Briefe, wofür er sehr dankbar ist.

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    Kassationshof Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Freiheitsentzug

    Das Sechste Kassationsgericht in Samara bestätigt den Schuldspruch gegen Alexander Chagan.

    Das Gericht berücksichtigt nicht die Argumente der Verteidigung, dass "die Handlungen des Verurteilten eine äußere Manifestation seiner Religion waren, für die eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgeschlossen ist, wie das Oberste Gericht der Russischen Föderation betonte". Mit der äußeren Manifestation der Religion meint der Jurist, dass Chagan zusammen mit seinen Glaubensbrüdern die für Jehovas Zeugen üblichen Handlungen vollzog - Gespräche über religiöse Themen, Bibellesen, Gebete. Der Verteidiger betont auch, dass die Verhängung einer Strafe in Form einer echten Freiheitsstrafe für einen so langen Zeitraum allein für die Teilnahme an Gottesdiensten nicht gerecht sein kann. Darüber hinaus wurde Aleksandr noch nicht verurteilt, hat positive Referenzen von seinem Arbeitsplatz und eine starke Familie.

    Der Gläubige wird seine Strafe in der Strafkolonie Nr. 12 in Mordwinien weiter verbüßen.

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