Fall Kompaniz in Sewersk
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Der leitende Ermittler der Ermittlungsbehörde des Ermittlungsausschusses für das Gebiet Tomsk, Justizleutnant D. A. Nekrassow, erlässt einen Beschluss zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen Wladimir Kompaniez gemäß Art. 282.2 Teil 1 des russischen Strafgesetzbuchs. Nach Darstellung der Ermittler leitete Kompaniez von seiner Wohnung in Sewersk aus Videokonferenzen auf Zoom, bei denen die Teilnehmer religiöse Texte zitierten und diskutierten. Dies wird als Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation gewertet.
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Das Gericht ordnet für Wladimir Kompanyjez als vorbeugende Maßnahme Untersuchungshaft an.