Der Fall Aljew in Rostow am Don

Fallbeispiel

Ruslan Aljew, ein gebürtiger Krasnojarsker Mann, verbrachte etwa 1,5 Jahre unter Hausarrest, während die Erste Ermittlungsabteilung (mit Sitz in Rostow am Don) des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation eine Untersuchung darüber durchführte, wie er betete, die Bibel las und mit seiner Frau und Freunden über ihren gemeinsamen Glauben sprach. Aljew wurde der Teilnahme an extremistischen Aktivitäten beschuldigt. Zu den Beweisen gegen Ruslan gehörte die Aussage eines geheimen Zeugen, dessen Worte vom Richter des Leninski-Bezirksgerichts des Rostower Gebiets, Wladimir Strokow, sogar ohne Befragung akzeptiert wurden. Das Gericht gab der Verteidigung auch nicht die Möglichkeit, einen geheimen Zeugen zu befragen. Im Dezember 2020 wurde Ruslan Aljew für schuldig befunden. Am 1. März 2021 bestätigte das Bezirksgericht Rostow in einer Berufungsentscheidung die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren auf Bewährung. Das Kassationsgericht gab der Beschwerde des Gläubigen gegen die Berufungsentscheidung nicht statt.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Die Erste Ermittlungsabteilung (in Rostow am Don) der Hauptermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation leitet ein Strafverfahren ein, in dem Ruslan Aljew beschuldigt wird, an religiösen Zusammenkünften teilgenommen und Kampagnen unter Personen geführt zu haben, die nicht den religiösen Lehren der Zeugen Jehovas angehören.

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    Vorübergehende Hafteinrichtung Fall eingeleitet

    Ruslan Aljew ist in Rostow am Don inhaftiert. Wenige Stunden später wurde bekannt, dass der 22-jährige Rostower Semjon Baibak festgenommen wurde.

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    Hausarrest

    Das Gericht verhängt Hausarrest gegen Aljew und Baibak. Sie verlassen die Untersuchungshaftanstalt, nachdem sie einen Tag hinter Gittern verbracht haben.

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    Hausarrest

    Vor dem Leninski-Bezirksgericht in Rostow am Don findet eine Anhörung statt, um die Maßregel der Fixierung zu verlängern. Richterin Snezhana Fedorova schließt die Anhörung und lässt die Unterstützergruppe und den einzigen Journalisten, der gekommen war, um über den Prozess zu berichten, nicht zur Anhörung. Das Gericht verlängert die Dauer des Hausarrests für Aljew um zwei Monate. Der Anwalt ist entschlossen, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Am Ausgang des Gerichtsgebäudes begrüßen Angehörige und Glaubensbrüder Ruslan mit Applaus und rufen: "Ruslan, wir sind mit dir!".

    Am selben Tag verlängert das Gericht den Hausarrest von Semjon Baybak bis zum 6. Februar 2020.

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    Berufungsgericht Hausarrest

    Etwa 30 Verwandte, Freunde und Glaubensbrüder kommen zum Bezirksgericht Rostow, um über die Berufung gegen die Verhaftung von Alyjew zu beraten, nur die Hälfte von denen, die den Saal betreten wollen. Der Anwalt behauptet, dass es im Fall von Alyyevs Schuld an einem schweren Verbrechen keine Beweise gebe. Er wird nur wegen seines Glaubens gerichtet. Der Richter weigert sich jedoch, Ruslan gehen zu lassen.

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    Hausarrest

    Der Richter des Leninski-Bezirksgerichts erlaubt erneut den Zuhörern nicht, an der Versammlung teilzunehmen, etwa 50 Personen sind gezwungen, auf der Straße auf die Entscheidung über Ruslans Schicksal zu warten. Das Gericht prüfte die Argumente der Parteien in maximal 10 Minuten und verlängerte den Hausarrest bis zum 5. Februar 2020. In der Zwischenzeit, so berichten die Angehörigen von Ruslan Alyyev, schreiten die Zahnprobleme vor dem Hintergrund des Stresses voran.

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    Hausarrest

    Der Richter des Leninski-Bezirksgerichts Strokow verlängert die Dauer des Hausarrests von Ruslan Aljew um weitere 3 Monate - bis zum 5. Mai 2020.

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    Hausarrest

    Das Gericht verlängert den Hausarrest von Ruslan Aljew und Semjon Baibak bis zum 5. Juni 2020.

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    Art. 282 Abs. 2 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1

    Ruslan Aljew und Semjon Baibak werden der Begehung eines Verbrechens (in der endgültigen Fassung) - der Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation - angeklagt (Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation). Darüber hinaus wurde Semjon Baybak auch wegen der Finanzierung einer extremistischen Organisation angeklagt (Teil 1 von Artikel 282.3 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).

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    Hausarrest

    Der Richter des Bezirksgerichts Rostow prüft die Anträge des Ermittlers der Hauptermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, Kalnizki, auf Verlängerung des Hausarrests von Ruslan Aljew und Semjon Baibak. Die Petitionen werden vom Staatsanwalt der Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, Lewtschenko, unterstützt.

    Infolgedessen verlängert Richter Ruslan Bakulev die Dauer des Hausarrests für Baybak um 1 Monat und 10 Tage, d.h. bis zum 19.07.2020, und Richter Boris Grigorov verlängert die Dauer des Hausarrests für Ruslan Alyev um 2 Monate und 28 Tage bis zum 09.05.2020. Infolgedessen beträgt die Gesamtdauer des Hausarrests für Aljew 14 Monate und 28 Tage und für Baybak 13 Monate und 10 Tage.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Vor dem Leninski-Bezirksgericht in Rostow am Don beginnen die Anhörungen in der Sache gegen Ruslan Alyev. Richter Vladimir Strokov verlängert den Hausarrest von Ruslan Alyyev bis Dezember 2020. Infolgedessen wird die Gesamtdauer des Hausarrests von Aljew etwa 1,5 Jahre betragen. Die Anhörung wurde durch einen Antrag auf Evakuierung unterbrochen, da Informationen über das Vorhandensein von Sprengkörpern in mehreren städtischen Gerichtsgebäuden eingegangen waren. Die nächsten Sitzungen sind für den 8. und 9. September 2020 geplant. Die Staatsanwaltschaft wird die Anklageerhebung fortsetzen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Schiedsrichter: Vladimir Strokov. Leninskij-Bezirksgericht des Rostower Gebiets (Rostow am Don, Puschkinskaja-Straße 9).

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Leninski-Bezirksgericht in Rostow am Don befasst sich weiterhin mit dem Strafverfahren gegen Ruslan Aljajew. Während der Gerichtsverhandlung wird ein vom Ermittler engagierter Religionsgelehrter verhört. Der Staatsanwalt stellt den Fachleuten Fragen zur Struktur der Religion der Zeugen Jehovas. Den Staatsanwalt interessiert die Frage, ob es üblich ist, dass Gläubige anderen Menschen gegenüber intolerant sind, Zwietracht stiften, sich gegen den Staat stellen und die Staatsmacht respektlos behandeln. Der Facharzt verneint diese Fragen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein Zeuge der Anklage wird vor dem Leninski-Bezirksgericht in Rostow am Don vernommen. Während der Vernehmung wendet der Staatsanwalt Druckmittel an, indem er den Zeugen unter anderem zwingt, Informationen über seine Religionszugehörigkeit und seinen Glauben preiszugeben. Richter Wladimir Strokow ignoriert den Protest der Verteidigung und stellt auch Fragen zu den Verurteilungen des Zeugen. Er äußert sich mit erhobener Stimme negativ über die religiösen Ansichten der Verhörten und behauptet fälschlicherweise , der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation habe Jehovas Zeugen verboten.

    Der Richter gibt zu, religiöse Gruppen von Zeugen Jehovas mit einer terroristischen Organisation verglichen zu haben, obwohl die internationale Gemeinschaft diese Konfession als ausschließlich friedlich betrachtet und die Unterdrückung von Gläubigen verurteilt.

    Der Angeklagte und der Verteidiger betrachten das Verhalten des Richters als eine unverhohlene Voreingenommenheit gegenüber den religiösen Ansichten von Ruslan Alyyev.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Geheimer Zeuge

    Vor dem Leninski-Bezirksgericht in Rostow am Don findet eine Anhörung statt.

    Die Aussage eines geheimen Zeugen der Anklage, der nie zur Anhörung erschienen ist, wird angekündigt. Die Aussage von Semjon Baibak, der als Zeuge der Anklage benannt wurde, wird nicht veröffentlicht, da er sich auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation berufen hat.

    Ein Zeuge der Verteidigung, Gründer und ehemaliges Vorstandsmitglied der liquidierten LRO, sagt, Aliyev sei nie Mitglied der LRO gewesen. Auf die Frage nach den Gründen für die Gründung dieser juristischen Person antwortet der Zeuge, dass der Hauptzweck der Bau eines Gotteshauses in Rostow am Don und die Einfuhr von Literatur gewesen sei. Nach Angaben des Zeugen hält er nach der Liquidation der LRO zu Hause mit seiner Frau Gottesdienste ab und trifft sich nicht mit Glaubensbrüdern, weil er befürchtet, dass sie seinetwegen strafrechtlich verfolgt werden könnten. Mit Blick auf Alyyev erklärt der Zeuge: "Selbst wenn Leute, die nicht mit der LRO in Verbindung stehen, vor Gericht gestellt werden, was können dann die ehemaligen Gründer erwarten?"

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Richter Wladimir Strokow verliest den 8. Band des Strafverfahrens und gibt dem Antrag auf Vernehmung von Ruslan Alyjew statt. Der Angeklagte erläutert die Anklage: "Extremismus in jeglicher Form widerspricht meinen religiösen und persönlichen Überzeugungen. Im Laufe der Jahre, in denen ich die Bibel und biblische Grundsätze studiert habe, habe ich eine negative Einstellung zu Gewalt und jeder Manifestation von Respektlosigkeit gegenüber Autoritäten entwickelt." Er erklärt, dass seine Eltern unterschiedlicher Nationalitäten und Religionen angehören, so dass er seit seiner Kindheit unterschiedliche Ansichten und Kulturen respektierte.

    Aljew verlas auch mehrere Erklärungen der russischen Behörden, dass sie durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 20.04.2017 "die Lehre der Zeugen Jehovas nicht bewerten, keine Einschränkung oder kein Verbot enthalten, die oben genannten Lehren einzeln zu praktizieren". Er wies ferner darauf hin, dass er zur Ausübung seines verfassungsmäßigen Rechts auf Religionsfreiheit keine juristische Person benötige, weder aktiv noch liquidiert.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Während der Debatte vor dem Leninski-Bezirksgericht in Rostow am Don fordert der Staatsanwalt 3 Jahre Bewährungsstrafe für Ruslan Alyev mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren. Die Urteilsverkündung ist für den 17. Dezember geplant.

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    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2

    Der Richter des Leninski-Bezirksgerichts Wladimir Strokow verkündet das Urteil: Ruslan Aljew für schuldig zu erklären, eine Strafe von 2,5 Jahren Haft auf Bewährung plus eine Bewährungszeit von 2,5 Jahren mit der Verpflichtung, einmal im Monat zur Registrierung zu erscheinen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und wird angefochten.

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    Berufungsgericht

    Die Berufungsverhandlung wird vertagt. Sie findet am 1. März 2021 um 16:30 Uhr im Bezirksgericht Rostow (Rostow am Don, Sotsialisticheskaya Str., 164/35, Buchstabe A) statt. Staatsanwälte: Napalkova I.V. und Chebrikov A.P.

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    Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Rostow prüft die Berufung von Ruslan Alyyev gegen das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts, das ihn am 17. Dezember 2020 des Extremismus für schuldig befunden hatte. Die Verteidigung erklärt noch einmal, dass der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation die Religion der Zeugen Jehovas nicht verboten habe. Indem er an Gottesdiensten teilnahm und mit Menschen über seinen Glauben sprach, übte Ruslan Alyev sein verfassungsmäßiges Recht auf Religionsfreiheit aus. Obwohl die Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20.04.2017 den Angeklagten nicht verpflichtete, seinen Glauben an Gott aufzugeben, besteht der eigentliche Zweck des Gerichtsurteils darin, ihn unter Androhung strafrechtlicher Verfolgung zu zwingen, seine Religion zu wechseln oder die Russische Föderation zu verlassen.

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    Berufungsgericht Art. 282 Abs. 2 Bewährungsstrafe
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    Kassationshof

    Das Vierte Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit hält eine Videokonferenz über die Beschwerde von Ruslan Alyyev gegen das Berufungsurteil ab, mit dem die Verurteilung des Gläubigen bestätigt wurde.

    Der Vorsitzende Richter Skachkov stellte unter Beteiligung der Richter Maslova und Ermakova die Identität des Verurteilten fest, und die Anwesenden verlasen Auszüge aus der Anklageschrift. Der Anwalt erklärt, warum er das Urteil für rechtswidrig und ungerechtfertigt hält und verweist auf Ergänzungen zur Entscheidung des Plenums des Obersten Gerichts Russlands vom 28. Oktober 2021.

    Das Richtergremium zieht sich für einige Minuten in den Beratungsraum zurück und verkündet dann die Entscheidung, die Beschwerde ohne Befriedigung zu lassen. Ruslan beabsichtigt, gegen diese Entscheidung Berufung beim Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation einzulegen.

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