Der Fall Parkova in Rostow am Don

Fallbeispiel

Galina Parkova, eine chinesische Nachhilfelehrerin aus Rostow am Don, folgte ihrem Mann unter dem Joch der Strafverfolgung. Friedliche Treffen, bei denen sie mit Freunden über die Bibel diskutierte, wurden von der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation mit Extremismus verwechselt. Am 6. Juni 2019 wurde gegen sie ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eröffnet. Galina verbrachte mehr als einen Monat unter der Anerkennung, nicht zu gehen. Die Anklage stützte sich unter anderem auf die Aussage einer geheimen Zeugin, die die Angeklagte nur zweimal sah und mit ihr über Themen sprach, die nichts mit den Lehren der Zeugen Jehovas zu tun hatten. Im Oktober 2020 ging der Fall vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine dreijährige Bewährungsstrafe für den Gläubigen. Im Januar 2021 verurteilte ein Richter Parkova zu 2 Jahren und 3 Monaten auf Bewährung. Im März 2021 bestätigte die Berufungsinstanz das Urteil, und im Dezember bestätigte das Kassationsgericht diese Entscheidung. Galina verbüßte ihre Hauptstrafe am 26. April 2023.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Die Erste Ermittlungsabteilung (mit Sitz in Rostow am Don) der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation leitet Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282 Absatz 2 Teil 2 gegen Olga Ganusha (geboren 1961), Ljudmila Ponomarenko (geboren 1950) und Galina Parkova (geboren 1970) ein. Den Ermittlungen zufolge nahmen sie an religiösen Zusammenkünften, einschließlich Gottesdiensten, teil; Bereitstellung von Unterkünften für Sitzungen; Spenden getätigt haben; Agitation unter Personen, die nicht Anhänger der religiösen Lehren der Zeugen Jehovas sind.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Galina Parkova wird eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, gewählt.

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    Art. 282 Abs. 2

    Die Rechtssachen Olga Ganusha, Ljudmila Ponomarenko und Galina Parkowa werden zu einem Verfahren zusammengefasst. Alle Frauen werden gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches formell angeklagt.

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    Der Fall Galina Parkova wurde in ein separates Verfahren ausgegliedert. Infolgedessen wird das Strafverfahren gegen jeden Gläubigen separat betrachtet.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Richterin des Leninski-Bezirksgerichts, Snezhana Fedorova, verhört eine Zeugin der Anklage. Er erklärt, dass keiner der Gläubigen die verbotene Literatur benutzte. Geldspenden sind nur freiwillig.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein Religionswissenschaftler des Instituts für Religionsphilosophie und Religionswissenschaft der Southern Federal University wird verhört. Er betont, dass die Propaganda religiöser Überlegenheit jeder Religion innewohnt, die ihre Lehren für wahr hält. In Bezug auf den Militärdienst sagte er: "Jehovas Zeugen sind konsequente Pazifisten, aber sie lehnen den Ersatzdienst nicht ab." Der Spezialist erklärt, dass Gewalt den Zeugen Jehovas fremd sei. Im Gegenteil, sie sind auf gute Taten ausgerichtet.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Galina Parkova wird bei der nächsten Gerichtsverhandlung vernommen. Die Gläubige erzählt dem Gericht, wie die Bibel ihr Leben zum Besseren verändert hat und wie sie es selbst schafft, gute Beziehungen zu Verwandten zu pflegen, die ihren Glauben nicht teilen. Sie teilt dem Gericht auch mit, dass sie nicht in der Lage ist, eine Bankkarte zu benutzen, und dass sie deshalb ihren Job verloren hat.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Geheimer Zeuge

    Das Leninski-Bezirksgericht hält eine Anhörung im Fall Galina Parkova ab. Der Ermittler Michail Antipow, der nach Aussage der Zeugen Andrej Ochrimtschuk und seiner Frau Ekaterina ihre Aussagen in den Fällen anderer Zeugen Jehovas, die des Extremismus beschuldigt werden, gefälscht hat, wird als Zeuge vernommen.

    Ein geheimer Zeuge, "Andrew", wird verhört. Er sagt, er habe den Angeklagten nur 2 Mal gesehen und sie hätten über abstrakte Themen gesprochen, die nichts mit den Lehren der Zeugen Jehovas zu tun hätten.

    Während des Verhörs stellt Galina Parkova fest, dass sie nichts mit der LRO der Zeugen Jehovas in Rostow am Don zu tun hat, und bestreitet, die verbotene Publikation benutzt zu haben.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Der Staatsanwalt fordert 3 Jahre auf Bewährung, 1 Jahr Freiheitsbeschränkung mit einer 4-jährigen Probezeit für Galina Parkova.

    Das Gericht setzt die letzte Rede des Gläubigen für den 25. Januar an. Am selben Tag kann das Urteil verkündet werden.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal

    Galina Parkova spricht vor Gericht mit ihrem letzten Wort und weist darauf hin, dass es keine extremistischen Handlungen gebe und dass es in dem Fall keine Opfer gebe. Der Gläubige erklärt dem Richter auch den Trugschluss der Logik der Anklage, die die Konzepte einer verbotenen Organisation und einer erlaubten Religion in unangemessener Weise verwechselt.

    "Euer Ehren! Ich bitte Sie, in meinem Fall eine faire Entscheidung zu treffen und einen Freispruch zu fällen. Ich habe und habe nie etwas mit Extremismus zu tun gehabt. Und zu glauben zu verbieten ist wie das Atmen zu verbieten. Undenkbar und unmöglich!", erklärt der Gläubige.

    Richterin Snezhana Fedorova beginnt mit der Urteilsverkündung, macht aber eine Pause und verschiebt die Urteilsverkündung auf den nächsten Tag.

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    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder

    Die Richterin des Leninski-Bezirksgerichts von Rostow am Don Snezhana Fedorova verurteilt Galina Parkova zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren und 3 Monaten.

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    Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Rostow bestätigt die Verurteilung des Leninski-Bezirksgerichts Rostow am Don gegen Galina Parkova. Das Urteil wird sofort wirksam.

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    Berufungsgericht Art. 282 Abs. 2 Bewährungsstrafe Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder
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    Kassationshof

    Das 4. Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Krasnodar bestätigt das Urteil und die Berufungsentscheidung im Fall Galina Parkova aus Rostow am Don

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    Bewährungsstrafe

    Galina Parkova verbüßte die Hauptstrafe – eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten.

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