Der Fall Beltikow in Pawlowskaja

Fallbeispiel

Maksim Beltikow, ein Spezialist für Arbeitsschutz, ein vorbildlicher Familienvater, Vater von drei Kindern, wurde des Extremismus beschuldigt. Im April 2020 wurde die Wohnung des Gläubigen durchsucht, und im Juni eröffnete FSB-Ermittler Leutnant M. Loi ein Strafverfahren gegen den Mann wegen des Verdachts der Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Die Untersuchung ging davon aus, dass der Gläubige, “der sich des kriminellen Charakters und der öffentlichen Gefahr seiner Handlungen bewusst war”, “die Rolle eines Predigers” ausübte. Maksim wurde mit der Auflage belegt, nicht zu gehen. Im Januar 2021 begann der Prozess. Während des Verfahrens stellte sich heraus, dass das Protokoll des Gesprächs Beltikows mit dem Hauptzeugen der Anklage, Iltschenko, gefälscht war. Im Januar 2022 befand das Gericht Beltikov für schuldig und verurteilte ihn zu 2 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes mit Freiheitsbeschränkung für 1 Jahr. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil. Im August 2023 verlängerte das Gericht die Freiheitsbeschränkung um weitere 3 Jahre.

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    Suchen Verhör Gesundheitsrisiko Anerkennungsvereinbarung Ältlich
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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Richter M. Loy, Ermittler der 2. Abteilung der Direktion des Territoriums Krasnodar des FSB Russlands, leitet ein Strafverfahren gegen Maxim Beltikow gemäß Artikel 282 Teil 2 ein. 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Teilnahme an den Aktivitäten einer verbotenen extremistischen Organisation).

    In der Entscheidung, ein Strafverfahren einzuleiten, verwendet der Ermittler folgende Formulierung: "an religiösen Lehren und Predigten teilgenommen hat, während derer ... hielt und hörte Vorträge auf der Grundlage religiöser Literatur, trat in Gespräche und religiöse Diskussionen ein, beteiligte sich an kollektiven Diskussionen über den Inhalt religiöser Bücher."

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    Art. 282 Abs. 2 Anerkennungsvereinbarung

    Beltikow wird als Angeklagter vorgeführt, verhört. Der Ermittler M. Loi fragt den Gläubigen nach seinem religiösen Glauben und seiner Zugehörigkeit zu einer vom Gericht verbotenen juristischen Person, der örtlichen religiösen Organisation Jehovas Zeugen des Dorfes Pawlowskaja.

    Beltikov wird als eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, und eines angemessenen Verhaltens gewählt.

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    Die Verteidigung stellt dem Ermittler den Antrag, das Strafverfahren auf der Grundlage des Gutachtens der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen einzustellen.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Verhör Gläubige mit einer Behinderung Anerkennungsvereinbarung
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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall geht an das Pawlowski-Bezirksgericht der Region Krasnodar. Er wird von Richter Andrij Mynotschka geprüft.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    15 Menschen kommen, um den Gläubigen zu unterstützen. Sie halten sich trotz des kalten Wetters und der Dunkelheit weiterhin außerhalb des Gerichtsgebäudes auf.

    Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Der Angeklagte erklärt, dass er das Wesen der Anklage nicht verstehe und seine Haltung zu der Anklage zum Ausdruck bringen wolle. Der Richter lehnt ab.

    Ein Zeuge wird vernommen. Er bestätigt, dass der Angeklagte zusammen mit anderen Gläubigen im Gottesdienst der Zeugen Jehovas in der Bibel gelesen hat. Aussagen über die Überlegenheit seiner Religion gegenüber anderen Glaubensrichtungen gab es von Beltikov nicht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Während der Gerichtsverhandlungen wird einer der Zeugen der Anklage befragt. Er erzählt dem Gericht, dass er die Familie Beltikov seit 15 Jahren kennt und nur von der guten Seite.

    Der Anwalt beantragt, die Audioaufnahme des Gesprächs zwischen dem Angeklagten und dem Hauptzeugen der Anklage, Iltschenko, anzuhören. Beltikov behauptet, dass in der Transkription der Audioaufnahme die von Iltschenko gesprochenen Worte ihm zugeschrieben werden. Diese Aussagen werden der Beklagten zugerechnet.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Zu hören sind Tonaufnahmen des Gesprächs zwischen Beltikov und Iltschenko.

    Die Verteidigung macht auf Verzerrungen im Transkript der Tonaufnahme und der phonoskopischen Untersuchung aufmerksam.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Zeuge der Anklage, W. W. Iltschenko, wird vernommen. Er bestätigt, dass die dem Angeklagten zugeschriebenen Worte in Wirklichkeit seine eigenen sind.

    Andere vernommene Zeugen geben an, Beltikow seit etwa 20 Jahren zu kennen. Sie bestätigen, dass sie ihn nie zu Gewalt aufrufen gehört haben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht lehnt den Antrag der Verteidigung ab, die phonoskopische Untersuchung auszuschließen. Dem Antrag der Verteidigung, die Sachverständigen per Videoschalte zu vernehmen, gibt der Richter jedoch teilweise statt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Gutachtergutachten mit Verstößen

    Richter Mynotschka befragt Experten: einen Religionswissenschaftler und einen Psychologen. Sie bestätigen, dass sie die Prüfung auf der Grundlage eines Transkripts und nicht einer Audioaufnahme durchgeführt haben.

    Die Verteidigung stellt einen Antrag auf eine zweite phonoskopische Untersuchung.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    W. W. Iltschenko wird verhört. Er gibt zu, dass die negativen Bemerkungen über Anhänger anderer Religionen eigentlich ihm gehören und nicht Beltikow.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht lehnt den Antrag der Verteidigung auf Anberaumung einer phonoskopischen Untersuchung ab.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht lehnt den Antrag der Verteidigung ab, das Transkript aus der Akte auszuschließen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Richter Mynotschka lehnt den Antrag der Verteidigung auf eine wiederholte umfassende phonoskopische Untersuchung ab.

    Der Richter lehnt es ab, dem Antrag der Verteidigung auf Foto- und Videoaufnahmen nachzukommen, da die Sicherheit des Gerichts und der Prozessbeteiligten gefährdet sei.

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    Schlussbemerkung

    Maksim Beltikov legt Berufung beim Gericht ein. Er sagt: "Meine religiösen Ansichten basieren auf der Bibel. Sie kommen in zwei grundlegenden Geboten zum Ausdruck: der Liebe zu Gott und der Liebe zu den Menschen. Deshalb sind meine Ansichten genau das Gegenteil von dem, was man Extremismus nennt. Die Akten des Strafverfahrens beweisen nicht das Gegenteil. [...] Ich übe weiterhin meine friedliche Religion als Zeuge Jehovas aus. Aber ich habe es nie aufgegeben und werde es auch nicht aufgeben."

    Er weist auch darauf hin, dass der russische Präsident Wladimir Putin gesagt habe, dass die Bibel nicht als extremistisches Material anerkannt werden könne. Darüber hinaus betont er, dass die Normen des Völkerrechts ein integraler Bestandteil des Rechtssystems der Russischen Föderation sind und das Recht auf Religionsfreiheit für alle, einschließlich der Zeugen Jehovas, garantieren.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Während der Debatte fordert der Staatsanwalt das Gericht auf, Maksim Beltikov schuldig zu sprechen und ihn zu 3 Jahren Gefängnis in einer Strafkolonie zu verurteilen.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal
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    Schlussbemerkung Satz erster Instanz

    Die Gerichtsverhandlung wird auf den 17. Januar vertagt.

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    Minderjährige Freiheitsentzug Satz erster Instanz Rosfinmonitoring Schlussbemerkung Geheimer Zeuge Art. 282 Abs. 2

    Der Richter des Bezirksgerichts Pawlowski der Region Krasnodar, Andrej Mynotschka, befindet Maksim Beltikov für schuldig, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen zu haben, und verurteilt ihn zu 2 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes mit Freiheitsbeschränkung für 1 Jahr. Der Gläubige wird im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen.

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    Haftanstalt

    Es wird bekannt, dass sich Maxim Beltikov in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Stadt Krasnodar befindet.

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    Überstellung eines Gefangenen

    Es wird bekannt, dass Maksim Beltikov aus der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in Krasnodar in eine Justizvollzugsanstalt in der Stadt Khadyzhensk verlegt wurde. Er kann Briefe per Post versenden.

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    Lebenslange Haftstrafe

    Der Anwalt besucht Maksim Beltikov in der Kolonie. Er wird mit zwei anderen Gefangenen in einer Vier-Bett-Zelle festgehalten. Maksims Beziehungen zu seinen Zellengenossen und zur Verwaltung der Kolonie sind freundschaftlich.

    Nach seiner Ankunft in der Justizvollzugsanstalt suchte Beltikov medizinische Hilfe im Zusammenhang mit einer Magen-Darm-Erkrankung und Bluthochdruck. Jetzt erhält er einen Teil der notwendigen Medikamente, den Rest der verschreibungspflichtigen Medikamente, die ihm seine Frau in naher Zukunft geben wird. Er hat eine positive Einstellung.

    Während seines dreiwöchigen Aufenthalts in der Kolonie erhielt Beltikow mehr als 800 Briefe, von denen ihm bereits 200 übergeben wurden.

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    Lebenslange Haftstrafe

    Maksim wurde von einem Pflichtverteidiger in der Kolonie besucht. Der Gläubige beklagt sich nicht über seine Gesundheit, aber er macht sich Sorgen über seine allmählich nachlassende Sehkraft, und es gibt keine Möglichkeit, einen Augenarzt in die Kolonie einzuladen. Doch Maxim lässt sich nicht entmutigen, er wird durch Briefe von Glaubensbrüdern unterstützt, die er immer noch in großen Mengen erhält. Er freut sich auch, dass er in der Kolonie gut behandelt wird.

    Nach Angaben des Pflichtverteidigers wurde der Fall von Maksim Beltikov bereits an das Bezirksgericht Krasnodar zur Berufung überwiesen.

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    Berufungsgericht

    Sitzung vor dem Berufungsgericht. 16 Menschen kommen, um die Familie von Maksim Beltikov zu unterstützen, einige von ihnen sind Hunderte von Kilometern gereist. Die Frau des Gläubigen, Maria, und ein Anwalt dürfen den Gerichtssaal betreten. Beltikow selbst nahm per Videokonferenz teil. Aufgrund von Kommunikationsproblemen wird das Treffen auf den 19. September verschoben. Aufgrund von Kommunikationsproblemen wird das Treffen auf den 19. September verschoben.

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    Berufungsgericht Freiheitsentzug Minderjährige Art. 282 Abs. 2
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    Administrative Überwachung

    Es wird bekannt, dass das Gericht dem Gläubigen nach Verbüßung der Freiheitsbeschränkung 3 Jahre Verwaltungsaufsicht auferlegt hat. Somit beträgt die zusätzliche Freiheitsbeschränkung nach Verbüßung der Hauptstrafe 4 Jahre.

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    Entlassung aus der Strafkolonie Buchstaben Strenge Haftbedingungen
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