Juskows Fall in Nowotscheboksarsk

Fallbeispiel

Im November 2020 wurde der Rentner Jurij Juskow im Fall von drei Gläubigen aus Tscheboksary durchsucht. Bei der Durchsuchung beschlagnahmten die Ordnungshüter elektronische Geräte, persönliche Aufzeichnungen und Fotos des älteren Mannes. Nach dem Verhör wurde er wieder freigelassen. Die Sicherheitskräfte kehrten im Mai 2023 mit einer zweiten Durchsuchung zurück, zu diesem Zeitpunkt war der Gläubige bereits 85 Jahre alt. Dem Mann wurde befohlen, den Ort nicht zu verlassen. Juskow wurde beschuldigt, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation beteiligt gewesen zu sein, weil er über seine friedlichen Überzeugungen gesprochen hatte. Im Januar 2024 ging der Fall vor Gericht, und zwei Monate später wurde ein Urteil gefällt - 5 Jahre zur Bewährung ausgesetzt mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren sowie 1 Jahr und 4 Monate Freiheitsbeschränkung.

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    4. Mai 2023 Fall eingeleitet

    Der leitende Ermittler der Republik Tschuwaschien, A. Muchin, leitet ein Strafverfahren gegen den 85-jährigen Jurij Juskow gemäß Artikel 282.2 Teil 1.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation) ein. Der Ermittler händigt dem Gläubigen auch einen Durchsuchungsbefehl für seine Wohnung aus.

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    5. Mai 2023 Suchen Anerkennungsvereinbarung Ältlich

    Der leitende Polizeileutnant A. N. Sergejew und vier weitere Kriminalbeamte führen eine Durchsuchung in der Wohnung von Juri Juskow durch, die 2,5 Stunden dauert. Persönliche Aufzeichnungen und elektronische Geräte werden vom Gläubigen beschlagnahmt.

    Dies ist die zweite Durchsuchung in Juskows Haus. Die erste fand im November 2020 im Rahmen des Falls Wladimir Dutkin und anderer in Tscheboksary statt.

    Der Ermittler wählt ein Maß der Zurückhaltung für den Gläubigen in Form einer schriftlichen Verpflichtung, den Ort nicht zu verlassen.

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    11. Januar 2024 Der Fall ging vor Gericht Ältlich

    Der Fall geht an das Stadtgericht Nowocheboksarsk der Republik Tschuwasch, er wird von Richter Alexander Subow geprüft.

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    23. Januar 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Ältlich

    Jurij Juskow verliest seine Haltung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Er hält das für weit hergeholt und widersprüchlich: "Ich habe den Eindruck, dass ich, um einer strafrechtlichen Verantwortung zu entgehen, meinen religiösen Überzeugungen abschwören oder aufhören muss, sie auszusprechen. Aber das ist nichts anderes als Diskriminierung."

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    2. Februar 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Ältlich

    Aufgrund der Tatsache, dass bei der Anhörung die Befragung von Zeugen der Anklage geplant ist, von denen 2 als geheim eingestuft sind, beantragt der Staatsanwalt eine nichtöffentliche Anhörung. Der Richter gibt dem Antrag statt.

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    4. März 2024 Staatsanwalt beantragte Bestrafung Ältlich

    Die Staatsanwaltschaft beantragt, den 85-jährigen Juskow des Extremismus schuldig zu sprechen und ihn zu 5 Jahren Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 2,5 Jahren zu verurteilen. Als mildernden Umstand führt der Staatsanwalt das Alter des Angeklagten an.

    13 Menschen kommen, um den Gläubigen zu unterstützen. Vier Personen dürfen in den Saal. Yuri liest seine schriftlichen Notizen vor. Er bittet das Gericht, seine Strafverfolgung einzustellen. Richter Subow lehnt ab.

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    13. März 2024 Im Gerichtssaal Schlussplädoyers der Verteidigung Schlussbemerkung Ältlich

    "Ich bin stolz darauf, ein Zeuge Jehovas zu sein, und ich werde es niemals leugnen, egal was mir droht", sagte Yuriy Yuskov abschließend.

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    15. März 2024 Satz erster Instanz Art. 282.2 Abs. 1.1 Art. 282 Abs. 2 Geheimer Zeuge Ältlich Bewährungsstrafe