Fallbeispiel

Im April 2025 leitete die Ermittlungsbehörde Moskau ein Strafverfahren gegen Nadja Lebed ein. Im Haus der Gläubigen und ihres Ehemanns wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Die Frau wurde zur Vernehmung gebracht und unter Haftverschonung unter Auflagen gestellt. Ihr wurde vorgeworfen, an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation teilgenommen zu haben. Etwa vier Jahre zuvor hatten Ermittlungsbeamte die beiden bereits im Rahmen des Falls Roman Marejew eine Hausdurchsuchung vorgenommen.

Von Juni bis Dezember 2025 wurde das Verfahren vor Gericht verhandelt. Das Urteil – eine Geldstrafe von 500.000 Rubel – trat durch den Entscheid der Berufung im Juni 2026 in Kraft.

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