Der Fall Tatjana Pasynkowa in Mednogorsk

Fallbeispiel

Im Juli 2024 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen Tatjana Pasynkowa aus dem Dorf Kardonikskaja wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Ein paar Tage später durchsuchten Polizeibeamte Tatjanas Haus. Ein Jahr zuvor waren bereits Strafverfolgungsbeamte in die Wohnung der Frau eingedrungen – dann durchsuchten sie sie im Rahmen eines Strafverfahrens gegen ihren Sohn Alexej Pasynkow.

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    23. Juli 2024 Fall eingeleitet Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Art. 282 Abs. 2

    Der Oberleutnant des Richters A. A. Chasanow, Ermittler der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Karatschai-Tscherkess, A. A. Chasanow, leitet ein Strafverfahren gegen Tatjana Pasynkowa gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein.

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    5. August 2024 Verhör

    Tatjana Pasynkowa kehrt aus dem Urlaub zurück. Beim Grenzübertritt wird sie festgenommen und eine Stunde lang verhört. FSB-Offiziere interessieren sich dafür, ob sie unter einem Anerkennungsvertrag steht, und stellen Fragen zu ihrer Schwiegertochter Julia Pasynkowa. Die Frau wird ohne Anklage freigelassen.

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    9. August 2024 Suchen Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Ältlich
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    13. August 2024 Suchen

    Das Bezirksgericht Urup erkennt die Hausdurchsuchung von Tatjana Pasynkowa als rechtmäßig an.