Fall Julija Pasynkowa in Mednogorsk

Fallbeispiel

Im Juli 2024 leitete die Ermittlungsbehörde gegen Julija Pasynkowa und ihre Schwiegermutter Tatjana ein Strafverfahren wegen des Verdachts ein, an der Tätigkeit einer als verboten anerkannten Organisation beteiligt gewesen zu sein. Wenige Tage später wurde in ihrem Haus eine Hausdurchsuchung durchgeführt – bereits die dritte seit November 2021, als gegen ihren Ehemann Alexei ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Das Ehepaar zieht einen Sohn mit Behinderung groß, der vollständig auf die Unterstützung seiner Eltern angewiesen ist. Ende Dezember 2024 wurde das Verfahren an das Gericht übergeben. Nach der Selbstablehnung von zwei Richtern wurde das Verfahren an ein Gericht eines anderen Bezirks übertragen. Im September 2025 verurteilte das Gericht Julija zu 5 Jahren auf Bewährung, drei Monate später bestätigte die Berufungsinstanz das Urteil. Im Juli 2026 gab das Kassationsgericht der Beschwerde von Julija teilweise statt und strich die zusätzliche Strafe.

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