Der Fall Salnikow in Magnitogorsk

Fallbeispiel

An einem frühen Morgen im April 2023 trafen mehrere FSB-Offiziere von Magnitogorsk ein, um die Wohnung von Alexander Salnikow zu durchsuchen. Das Familienoberhaupt, seine Frau und seine Tochter wurden verhört. In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Gerichts wurden am selben Morgen an sieben weiteren Adressen ähnliche Maßnahmen ergriffen. Nach dem Verhör wurde Salnikow für zwei Tage in eine provisorische Haftanstalt gebracht, dann wurde er im Rahmen eines Anerkennungsabkommens freigelassen. Das Ermittlungskomitee verdächtigte ihn, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Im April 2024 ging der Fall vor Gericht. Im August wurde er zu einer sechsjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Ältlich

    Der leitende Ermittler der Abteilung Ordschonikidse der Ermittlungsabteilung S. K. Bisenbajewa leitet ein Strafverfahren gegen Alexander Salnikow gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein (Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Vereinigung, für die das Gericht eine Entscheidung über die Liquidation getroffen hat). So interpretiert die Untersuchung Treffen von Gläubigen, um biblische Lehren mit Freunden zu diskutieren.

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    Suchen

    Das Leninski-Bezirksgericht von Magnitogorsk, Gebiet Tscheljabinsk, ordnet eine Durchsuchung von 7 Adressen von Zeugen Jehovas an. Der Antrag auf Durchsuchung wurde von Nikita Rasumow, leitender Ermittler der Leninski-Abteilung für interdistrikte Ermittlungen des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tscheljabinsk, eingereicht.

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    Suchen Verhör Vorübergehende Hafteinrichtung

    In Magnitogorsk werden Zeugen Jehovas an 8 Adressen durchsucht.

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    Anerkennungsvereinbarung Ältlich

    Nikita Rasumow, ein Ermittler der Leninski-Abteilung der Ermittlungsabteilung, verpflichtet sich schriftlich, Alexander Salnikow nicht zu verlassen.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Ältlich

    Der Ermittler, Oberst der Justiz E. W. Mayboroda, zieht Salnikow als Angeklagten an. Der Gläubige erklärt: "Ich halte mich nicht für schuldig, ich habe nie extremistische Aktivitäten durchgeführt, ich habe keine extremistischen Vereinigungen organisiert oder daran teilgenommen. Ich beantrage die Einstellung des Strafverfahrens aufgrund des Mangels an Corpus Delicti."

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    Der Fall ging vor Gericht Ältlich

    Der Fall wird dem Bezirksgericht Ordschonikidse in Magnitogorsk vorgelegt. Es wird von Richterin Olga Prokopenko geprüft.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Ältlich

    Alexander Salnikow äußert seine Haltung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen: "Die spezifischen Ereignisse im Zusammenhang mit den mir zur Last gelegten Handlungen sind in der Anklageschrift nicht angegeben: weder das Datum, noch die Uhrzeit, noch der Ort, noch die Methode, noch die Handlungen selbst ... Es bleibt unklar, wie ich meine Aktionen mit einer nicht existierenden Organisation koordinieren konnte oder wie ich meine Aktionen mit einer Organisation koordinierte, deren Aktivitäten ich angeblich selbst organisiert habe.

    Salnikow erinnert das Gericht daran, dass der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation am 20. April 2017 die Aktivitäten der Zeugen Jehovas als Religionsgemeinschaft nicht verboten und die Gläubigen nicht aufgefordert hat, die Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten einzustellen.

    Dann gibt es die Vernehmung einer 75-jährigen Frau, die im Zusammenhang mit dem Fall Alexander Salnikov eine Durchsuchung und zwei Verhöre hatte. Sie beschreibt den Gläubigen als einen zutiefst anständigen und ehrlichen Menschen: "Es ist sehr selten, solche Menschen im Leben zu treffen." Auf die Frage, wie Jehovas Zeugen über andere Religionen denken, antwortet die Frau: "Sie haben keine Feindseligkeit. Jehovas Zeugen respektieren andere Religionen." Die Staatsanwältin verliest ihre Aussage aus dem Protokoll der Vernehmung des Ermittlers. Die Frau verweigert ihre Worte.

    In der Nähe des Gerichtsgebäudes sind etwa 60 Menschen gekommen, um den Angeklagten zu unterstützen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Ältlich

    Zeugen der Anklage werden befragt. Der erste war der FSB-Offizier Jewgeni Iljin, der die Wohnung von Alexander Salnikow durchsuchte. Er sagt, dass bei der Durchsuchung unter anderem säkulare Literatur und Ausschnitte aus dem Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung der Russischen Föderation beschlagnahmt wurden. Laut Iljin hat der Gläubige bei der Durchsuchung nicht geleugnet, dass er ein Zeuge Jehovas war. Der Zeuge konnte nicht sagen, was die Aufstachelung zu religiösem Hass seitens Salnikows war. Ihm zufolge erinnert er sich nicht an viele Daten, Orte und Details.

    Der nächste Studierende, der als Zeuge an der Durchsuchung teilgenommen hat, wird vernommen. Er sagt, dass Salnikow während der Durchsuchung krank wurde. Dem Zeugen zufolge deutet das Vorhandensein einer Webcam auf dem Computer des Gläubigen darauf hin, dass er der Organisator des Online-Gottesdienstes war.

    Der dritte Zeuge erklärt, dass er den Angeklagten seit etwa 2005 kennt. "Ich habe sehr großen Respekt vor dieser Person, er ist respektabel, hat viele positive Eigenschaften ... Ein gewissenhafter Arbeiter in der Produktion, ein guter Familienvater, der seine Familie liebt", charakterisiert er den Gläubigen. Der Zeuge behauptet, während eines der Verhöre unter Druck gesetzt worden zu sein: Ihm zufolge habe der FSB-Offizier Iljin ihn mit obszönen Worten angeschrien und bedroht. Auf dieser Grundlage widerruft der Zeuge seine frühere Aussage und erklärt, dass er sie unter Zwang unterschrieben habe. Als der Richter ihm das Protokoll des Verhörs zeigt, gibt er an, dass er dies nicht gesagt hat.

    Das Gericht weigert sich, die Aussagen von Zeugen offenzulegen, die dem Staatsanwalt nicht erschienen sind.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Ältlich

    Der Angeklagte verliest seine schriftlichen Notizen, in denen er betont, dass er nichts mit Extremismus zu tun habe.

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    Schlussbemerkung Ältlich Im Gerichtssaal Satz erster Instanz Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Bewährungsstrafe

    "Die Ratschläge und Anforderungen an Christen, die in der Bibel aufgezeichnet sind, sind im Wesentlichen anti-extremistisch. Daher waren meine Handlungen – die Tatsache, dass ich mich mit Freunden traf und die Bibel studierte – nicht nur friedlich, sondern hatten auch nichts mit Extremismus zu tun", gibt Alexander Salnikow seine Abschlusserklärung ab.

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