Der Fall Ponomarenko und anderer in Lutschegorsk

Fallbeispiel

Im Juli 2021 wurde die Wohnung von Jurij Ponomarenko in Lutschegorsk durchsucht. Das Ermittlungskomitee leitete ein Strafverfahren gegen ihn wegen des Verdachts der Organisation einer extremistischen Organisation ein. Im November desselben Jahres wurde im Rahmen des Falls Ponomarenko eine weitere Durchsuchung durchgeführt: in der Wohnung von Oleg Sergejew. Er wurde nach demselben Artikel angeklagt. Im März 2022 traten zwei weitere Angeklagte in dem Fall auf: Andrej Ljachow und Nikolai Dichtjar wurden wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation angeklagt. Im Juni 2022 kam das Strafverfahren gegen die Gläubigen vor Gericht. Knapp zwei Jahre später, im Mai 2024, wurden die Gläubigen zu Bewährungsstrafen zwischen zweieinhalb und sechseinhalb Jahren verurteilt. Später verkürzte das Berufungsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Haftstrafe jedes Gläubigen um einen Monat.

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    N. A. Sorokina, leitender Ermittler der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Primorje, erlässt die Entscheidung über die Einleitung des Strafverfahrens Nr. 12102050012000058 gegen den 62-jährigen Jurij Ponomarenko gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Vereinigung).

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    Die Wohnung von Jurij Ponomarenko wird durchsucht, an der die Ermittlerin Sorokina, drei Detektive und Zeugen beteiligt sind. Dem Gläubigen werden ein Handy, eine Festplatte und Postkarten mit Bibelversen abgenommen. Sicherheitskräfte durchsuchen auch seine Garage.

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    Jurij Ponomarenko wird zum Verhör in das Ermittlungskomitee der Stadt Dalnerechensk vorgeladen, die 84 Kilometer vom Wohnort des Gläubigen entfernt ist. Während des Verhörs reproduziert Sorokin eine Audioaufnahme von Ponomarenkos Telefongespräch vor drei Jahren als Beweis für die "Schuld" des Gläubigen. Auf die Frage des Ermittlers, wer mit wem spreche, beruft sich Ponomarenko auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation. Nach der Vernehmung wird der Mann auf eigenen Wunsch wieder freigelassen.

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    Suchen Fall eingeleitet Anerkennungsvereinbarung Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Verhör
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    Jurij Ponomarenko steht auf der föderalen Liste der Extremisten und Terroristen von Rosfinmonitoring. Das bedeutet, dass ihr bestimmte finanzielle Einschränkungen auferlegt werden.

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    Der leitende Kriminalbeamte des russischen FSB PU FSB in der Region Primorje, Hauptmann Wochmjanin W.N., führt im Rahmen des Strafverfahrens gegen Juri Ponomarenko eine Durchsuchung in der Wohnung des 37-jährigen Oleg Sergejew durch. Bei besonderen Ereignissen werden das Telefon, der Laptop und die USB-Sticks eines Gläubigen beschlagnahmt.

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    N. A. Sorokina, leitender Ermittler der Ermittlungsabteilung für die Stadt Dalnerechensk der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Primorje, beschuldigt Oleg Sergejew der Begehung eines Verbrechens gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation). Der Gläubige wird als Angeklagter verhört. Sie verpflichten sich schriftlich, den Ort nicht zu verlassen.

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    Der Ermittler Sorokin bringt Oleg Sergejew und Juri Ponomarenko als Angeklagte. In dem Urteil heißt es, dass die Gläubigen "die Absicht hatten, die Fortsetzung der Aktivitäten der besagten religiösen Organisation zu organisieren" und beschlossen, "eine kriminelle Gruppe zu gründen, um schwere Verbrechen zu begehen", was in Wirklichkeit gemeinsame Diskussionen über die Lehren der Bibel waren. Darin heißt es auch, dass Oleg und Sergej "geistliche Führer" geblieben seien, die weiterhin mit anderen Gläubigen über religiöse Themen kommunizierten.

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    Der 67-jährige Nikolai Dikhtyar wird nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation strafrechtlich verfolgt. Die Untersuchung bezeichnet die Kommunikation der Gläubigen untereinander und die Durchführung von Gottesdiensten als "kriminelle Aktivität", die "stabiler, kohärenter Natur war und sich in der Gegenwart einer gemeinsamen Überzeugung und Absicht ausdrückte, schwere Verbrechen unter den Führern und Teilnehmern einer organisierten Gruppe zu begehen".

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    Andrej Ljachow, 44, wird auch nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches strafrechtlich verfolgt.

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    Der Fall von Yuriy Ponomarenko, Nikolay Dikhtyar, Andrey Lyakhov und Oleg Sergeyev wird dem Bezirksgericht Pozharsky in der Region Primorje zur Prüfung durch Richter M. N. Atroshko vorgelegt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die erste Anhörung in der Hauptsache. Das Gericht lehnt die Anträge der Angeklagten ab, ihre Verteidiger herauszufordern.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Staatsanwältin Swetlana Mekesheva verliest die Anklagepunkte. Die Angeklagten äußern ihre Haltung ihm gegenüber. Sie erklären, dass ihr "Glaube nicht von der Existenz einer örtlichen religiösen Organisation abhängt" (juristische Person) und dass der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation mit seiner Entscheidung "Jehovas Zeugen nicht verboten hat, gemeinsame Zusammenkünfte abzuhalten".

    Zwei Zeugen werden vernommen, einer von ihnen ist der FSB-Offizier P. Vasin. Beide Zeugen bestätigen, dass die Angeklagten sie zu nichts ermuntert und keine Literatur verteilt haben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Befragung von Zeugen ist noch nicht abgeschlossen. Sie verleihen den Angeklagten positive Eigenschaften. Für den Rest der Fragen haben sie das Recht, nicht gegen sich selbst und ihre Angehörigen auszusagen.

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    "Mein Sohn ist gläubig, liest die Bibel, lebt nach den Gesetzen Gottes, redet über Gott, respektiert die Menschen, er wird dafür verurteilt", sagt die Mutter des Angeklagten im Verhör. Die Zeugin fügt hinzu, dass ihr Sohn Vertreter anderer Glaubensrichtungen gut behandle, sie habe noch nie von ihm negative Äußerungen über jemanden gehört, Aufrufe zu Völkermord und Unterdrückung.

    Zuvor hatte sich das Gericht geweigert, über den Antrag auf Veröffentlichung des Prozesses und Zulassung von Zuhörern in den Saal zu diskutieren. Aus diesem Grund mussten mehr als 50 Menschen auf der Straße auf Nachrichten aus dem Gerichtssaal warten.

    Bei der vorangegangenen Anhörung durfte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen äußern. In diesem Zusammenhang bittet der Anwalt darum, diese Möglichkeit erneut zu bieten. Nach der Pause gibt der Richter dem Antrag statt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht befragt 5 Zeugen, darunter den FSB-Offizier Vasin, der sagt, dass er von den Angeklagten nur Ponomarenko kenne, weil er sein Nachbar sei. Nach Angaben des Zeugen kannte er die anderen Angeklagten nicht. Der Staatsanwalt verliest die Materialien des Verhörs von Wasin, wonach Dikhtyar zusammen mit Sergej Sergejew in sein Haus kam. Auf die Frage des Staatsanwalts, ob Vasin dies bestätige, bejaht er.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht prüft die Schriftstücke des Strafverfahrens.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Angeklagten machen sich schriftliche Notizen. Die Gläubigen sagen, dass sie Anton Virich nicht kennen, und Waleri Wjasnikow, der in einem ähnlichen Fall angeklagt ist, wurde seit mehr als 10 Jahren nicht mehr gesehen.

    Jurij Ponomarenko sagt, er sei mit niemandem eine kriminelle Verschwörung eingegangen. Er fügt hinzu: "In der Tonaufnahme, die als Beweis für meine Schuld verwendet wird, halte ich keine Versammlung der LRO ab, sondern eine christliche Versammlung einer Gruppe von Gläubigen, bei der die Aufmerksamkeit auf die Barmherzigkeit Gottes und Christi gelenkt wird. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass nichts, was ich gesagt habe, zum Hass gegen andere Religionen aufstachelt und dass es kein kriminelles Motiv in meinem Handeln gab."

    Oleg Sergejew erklärt: "Die Staatsanwaltschaft verwechselt fälschlicherweise zwei Arten von Aktivitäten: die Religionsausübung durch Einzelpersonen und die Aktivitäten einer juristischen Person. Warum kann ich als Individuum nicht frei an Gott glauben, ohne beschuldigt zu werden, die Aktivitäten einer juristischen Person fortzusetzen, mit der ich nie verwandt war?"

    Ähnliche Gedanken äußert Nikolai Dikhtyar in seiner Rede: "Ich bekenne mich einfach zur Religion der Zeugen Jehovas. Das ist nicht gleichbedeutend mit der Fortführung der Aktivitäten der liquidierten LRO."

    Andrej Ljachow merkt an: "Alle meine Aktionen waren friedlich und nicht extremistisch oder gewalttätig. Ich hatte nie irgendwelche Motive von religiösem Hass oder Feindschaft. Im Gegenteil, der Glaube an Gott lehrt mich Güte und Liebe zu den Menschen um mich herum."

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    Anerkennungsvereinbarung Haftanstalt Art. 282 Abs. 2 Abs. 1
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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Fallmaterialien werden derzeit geprüft. Darunter befinden sich eine Grußkarte an die Familie Ponomarenko, ein Gedicht und ein Dokument, das an die Frau von Juri Ponomarenko gerichtet ist.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht hört Audiodateien aus der Akte - Aufzeichnungen von Telefongesprächen der Angeklagten von November 2018 bis Februar 2019.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Ältlich

    Das Gericht prüft das Material des Falles: Audio-, Video- und Textdateien, darunter Aufzeichnungen von Gesprächen der Angeklagten mit Verwandten, Freunden und Glaubensbrüdern sowie geheime Aufzeichnungen von Treffen der Angeklagten mit einem operativen Beamten, der Interesse an der Bibel darstellte.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Ältlich

    Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass der Inhalt des Audio- und Videomaterials des Falles ausschließlich "thematischer, religiöser" Natur ist. Das Gericht beschließt, die weitere Recherche von Materialien - Lieder, Filme, animierte Animationen - auf das selektive Betrachten und Hören zu beschränken.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Ältlich

    Die Beweise der Verteidigung werden geprüft. Nikolay Dikhtyar informiert über die Urteile des EGMR in den Rechtssachen "Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Moskau u. a. gegen die Russische Föderation" und " Konstantin Kusnezow u. a . gegen die Russische Föderation". Er betont, dass mit diesen Urteilen die Verletzung der legitimen Rechte und Freiheiten der Zeugen Jehovas in Russland durch die Russische Föderation anerkannt wurde.

    Andrej Ljachow appelliert im Namen aller Angeklagten an das Gericht: "Wir werden eines Verbrechens beschuldigt, das wir nicht begangen haben. Wir haben friedliebende Motive, wir hassen niemanden. Die Diskussionen über die Bibel sind friedlich."

    Die Verteidigung liest positive Eigenschaften der Angeklagten von Nachbarn und von Arbeitsplätzen vor.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung bittet das Gericht, die Anhörung aufgrund der familiären Umstände von Oleg Sergejew zu verschieben - seine Frau war in einen Autounfall verwickelt. Das Gericht gibt dem Antrag statt.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussplädoyers der Verteidigung Ältlich Verhör

    Schiedsrichter: Mikhail Atroshko. Bezirksgericht Pozharsky in der Region Primorje (Luchegorsk, Mikrobezirk 4, Gebäude 2). Uhrzeit: 14:30 Uhr.

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    Im Gerichtssaal Schlussbemerkung Ältlich

    Die Angeklagten sprechen das letzte Wort vor Gericht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Anstatt das Urteil zu verkünden, beschließt das Gericht, die gerichtlichen Ermittlungen wieder aufzunehmen. Nach Ansicht des Gerichts weist die Verteidigung während der Debatte der Parteien auf neue Umstände hin, ohne deren Überprüfung es unmöglich ist, eine rechtmäßige und begründete Entscheidung in dem Fall zu treffen. Das Gericht beschließt, die gerichtlichen Ermittlungen wieder aufzunehmen.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Freiheitsentzug

    Der Staatsanwalt fordert reale Haftstrafen für vier Gläubige: 2 Jahre für Nikolai Dichtjar, 2,5 Jahre für Andrej Ljachow, Jurij Ponomarenko und Oleg Sergejew - jeweils 6 Jahre.

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    Satz erster Instanz Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Ältlich Bewährungsstrafe
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    Berufungsgericht Strafmilderung Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Ältlich
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