Fall Kutschin in Kurgan

Fallbeispiel

Im Mai 2026 leitete die Ermittlungsbehörde der Region Kurgan ein Strafverfahren gegen Roman Kutschin wegen Verdachts auf Extremismus ein. In seiner Wohnung in Tjumen fand eine Hausdurchsuchung statt; anschließend wurden der Gläubige und seine Ehefrau nach Kurgan gebracht, um dort vernommen zu werden. Gegen den Mann wurde Haftverschonung unter Auflagen angeordnet.

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    Die Ermittlungsbehörde der Region Kurgan leitet ein Strafverfahren gegen Roman Kutschin wegen des Verdachts auf Extremismus ein.

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    Unter Leitung des leitenden Ermittlungsbeamten Sergei Gratschow findet in der Wohnung der Kutschin in Tjumen eine Hausdurchsuchung statt. Ermittlungsbeamte dringen um sechs Uhr morgens bei dem Ehepaar ein, fordern sie auf, sich auf den Boden zu legen, und drehen Roman die Hände auf den Rücken.

    Im Rahmen der Ermittlungen werden elektronische Geräte und Datenträger beschlagnahmt. Nach der Hausdurchsuchung bringen die Ermittlungsbeamten den Gläubigen und seine Ehefrau zur Ermittlungsausschussstelle in Kurgan und verhören sie. Ermittlungsbeamter Gratschow nimmt Roman unter Haftverschonung unter Auflagen.

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    Kutschina wird in das Register von Rosfinmonitoring aufgenommen.

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