Der Fall Kamshilova in Kurgan

Fallbeispiel

Ende Mai 2024 drangen FSB-Beamte zum zweiten Mal in das Haus von Irina Kamshilova ein. Zu diesem Zeitpunkt erfuhr die Einwohnerin von Kurgan, dass gegen sie ein Strafverfahren wegen Beteiligung an Aktivitäten extremistischer Organisation eröffnet worden war. Nach einem Verhör in der FSB-Abteilung wurde sie unter der schriftlichen Verpflichtung freigelassen, das Haus nicht zu verlassen.

  • #
    28. Mai 2024 Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Oberstleutnant S. G. Ermolaev, leitender Ermittler für besonders wichtige Fälle des FSB Russlands in der Region Kurgan, leitet ein Strafverfahren gegen die Einwohnerin von Kurgan, Irina Kamshilova, ein und beschuldigt sie, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen zu haben. Die Untersuchung interpretierte Treffen mit Freunden, um biblische Themen zu diskutieren, als Verstoß gegen die Anti-Extremisten-Gesetzgebung.

  • #
    30. Mai 2024 Suchen

    Das Stadtgericht Kurgan genehmigt eine Durchsuchung im Haus von Irina Kamshilova.

  • #
    31. Mai 2024 Suchen Verhör Anerkennungsvereinbarung

    Um 6:30 Uhr drangen die Polizeibeamten, nachdem sie das Tor auf Kamshilovas Grundstück eingeschlagen hatten, in ihr Haus ein. Sie sind in verschiedenen Räumen konzentriert, so dass Irina und ihre Tochter keine Möglichkeit haben, den Überblick zu behalten, wer was tut. Elektronische Geräte und persönliche Aufzeichnungen wurden von den Gläubigen beschlagnahmt. Der Ermittler erhebt seine Stimme, beeilt sich Irina, das Protokoll zu unterschreiben, und sagt ihr, dass "es sinnlos ist, Bemerkungen zu schreiben". Der Gläubige fühlt sich krank und hockt an der Wand und wartet darauf, dass die Herz-Kreislauf-Medizin wirkt. Die Sicherheitskräfte zwingen Irina aufzustehen. Irinas Tochter überredet sie, ein wenig zu warten, bis es ihrer Mutter besser geht.

    Nach einer fast 3-stündigen Durchsuchung wird Irina zum Verhör in die FSB-Abteilung gebracht, woraufhin sie aufgefordert wird, eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie den Ort nicht verlassen darf.