Der Fall Symonenko in Kowrow

Fallbeispiel

Im Februar 2021 wurden die Einwohner von Kovrov durchsucht. Borys Symonenko, ein pensionierter Bergmann, wurde festgenommen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet, weil er an Gott glaubte. Während der Verhöre präsentierten FSB-Offiziere aus Wladimir und Kowrow Screenshots aus dem Sommer 2020, die zeigten, wie Gläubige per Videoverbindung miteinander kommunizierten. Die Anklage stützte sich auch auf Transkripte von Symonenkos Telefongesprächen, in denen die Bibel erwähnt wurde. Der Gläubige verbrachte 145 Tage in einer Untersuchungshaftanstalt, davon 219 Tage unter Hausarrest, danach wurde er unter Auflage eines Verbots freigelassen. Im September 2022 ging das Strafverfahren vor Gericht. Der Staatsanwalt forderte 6 Jahre Gefängnis für den Gläubigen. Im Juli 2023 verurteilte das Gericht Symonenko zu 2 Jahren und 7 Monaten Gefängnis mit zusätzlichen Einschränkungen von 1 Jahr, darunter die Dauer des Aufenthalts in einer Untersuchungshaftanstalt, unter Hausarrest und ein Verbot bestimmter Handlungen.

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    8. Februar 2021

    Major A. A. Bordunow, leitender Kriminalbeamter der FSB-Abteilung in der Region Wladimir, stellt eine Bescheinigung über die operativen Fahndungsmaßnahmen vor, die im Zusammenhang mit dem Rentner Boris Simonenko und seiner Frau durchgeführt wurden. Aus der Bescheinigung geht hervor, dass die Anklage auf dem Abhören von Telefongesprächen zwischen den Eheleuten Symonenko beruht.

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    17. Februar 2021

    Durchsuchung und Vernehmung von Boris Symonenko.

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    18. Februar 2021

    Der leitende Ermittler und Kriminalist des FSB, D. A. Tjumenjew, beschließt, ein Strafverfahren gegen Boris Simonenko einzuleiten. Ihm wird vorgeworfen, die Aktivitäten einer aufgelösten religiösen Vereinigung organisiert zu haben (Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).

    Auf Antrag von Tjumenev hat das Stadtgericht Kowrow Boris Simonenko eine Zwangsmaßnahme in Form einer Haft auferlegt.

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    19. Februar 2021 Suchen
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    26. Februar 2021

    Borys Symonenko, dessen Fall Gegenstand von Voruntersuchungen ist, wird in die Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Stadt Wladimir verlegt. Zuvor befand sich der 65-jährige Gläubige in einer Untersuchungshaftanstalt in der Justizvollzugsanstalt Nr. 7 in der Region Wladimir.

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    24. Juni 2021

    Borys Symonenko wird in eine Untersuchungshaftanstalt in der Justizvollzugskolonie Nr. 7 eines Sonderregimes überstellt. PFRSI ist für 220 Sitzplätze ausgelegt und befindet sich im Dorf Pakino in der Region Wladimir.

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    13. Juli 2021 Hausarrest

    Borys Symonenko wird unter Hausarrest gestellt. Er verbrachte 145 Tage im Gefängnis.

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    14. Februar 2022 Verbot bestimmter Handlungen

    Boris Symonenkos Präventivmaßnahme wird geändert: Er wird vom Hausarrest in ein Verbot bestimmter Handlungen überführt.

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    5. Mai 2022

    Der Ermittler Tjumenjew erlässt eine aktualisierte Entscheidung über die Beteiligung von Simonenko als Angeklagten. In dem Dokument weist der Ermittler darauf hin, dass Symonenkos kriminelle Handlungen darin bestehen, "Versammlungen einzuberufen, die Durchführung von Gottesdiensten, Reden und Predigten bei diesen Treffen zu organisieren".

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    5. September 2022

    Das Strafverfahren gegen Boris Simonenko wird dem Stadtgericht Kowrow in der Region Wladimir vorgelegt. Es wird von Richter Dmitri Walerjewitsch Kirillow geprüft.

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    15. September 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verbot bestimmter Handlungen

    Das Gericht verlängert das Verbot von Borys Symonenko für bestimmte Handlungen bis zum 4. Februar 2023, ohne sein Alter, seinen Gesundheitszustand und das Vorhandensein verschiedener Auszeichnungen und Belobigungen zu berücksichtigen.

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    17. Oktober 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt liest die Bände 2 bis 5 der Akte vor, die Bibelstellen darüber enthalten, wie wichtig es ist, auf Jehova Gott und seine Eigenschaften Liebe, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit zu vertrauen.

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    12. Dezember 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest die Bände 11 bis 16 des Verfahrens. Der Anwalt lehnt die Verlesung des Verhörs von Alexej Kuprijanow , einem Angeklagten in einem anderen Fall, ab und bittet darum, nur das zu lesen, was sich direkt auf Boris Symonenko bezieht. Der Richter berücksichtigt diese Bemerkung jedoch nicht.

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    13. Januar 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Vernehmung von zwei Zeugen der Anklage. Der erste Mann besuchte die Gottesdienste der Zeugen Jehovas. Er sagte, er habe sich dort interessiert, er habe Frieden in seiner Seele gespürt. Er sagt, dass sie bei diesen Treffen über den Einfluss des Menschen auf die Natur, die Beziehungen zwischen den Menschen und die Erziehung von Kindern diskutierten. Der Zeuge bestätigt, dass sie mit dem Angeklagten über biblische Themen gesprochen haben und dass sie sich das letzte Mal vor etwa drei Jahren gesehen haben. Er hat nie Aufrufe zu Gewalt oder zum Sturz der Macht von Boris und seiner Frau gehört. Ihm zufolge kam nie ein einziges unhöfliches Wort von Symonenko.

    Außerdem wird ein Nachbar der Eheleute Symonenko verhört. Sie sagt, Boris habe mit ihr nicht über religiöse Themen gesprochen. Auf die Frage, ob sie Angst vor dem Angeklagten und seiner Frau habe, verneinte sie.

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    23. Januar 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Ein Zeuge der Anklage, der an der ORM gegen Symonenko teilgenommen hat, sagt aus. Viele Fragen kann er im Laufe der Jahre definitiv nicht beantworten. Was das Ergebnis der verbotenen Aktivitäten des Angeklagten war und auf welcher Grundlage er als Extremist anerkannt wurde, kann der Zeuge nicht sagen.

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    14. März 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Eine Zeugin der Anklage sagt aus, sie habe noch nie Gewaltaufrufe von Zeugen Jehovas gehört. Auch der nächste Zeuge hörte solche Rufe nicht. Er sagt, er habe vor 2007 die Zusammenkünfte der Zeugen Jehovas besucht und hege jetzt eine generelle Abneigung gegen sie.

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    3. April 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Befragung der Zeugen der Anklage ist noch nicht abgeschlossen. Eine von ihnen behauptet, sie habe keine extremistischen Appelle von Boris Symonenko gehört und schreibe ihm keine Führungsrolle zu.

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    21. Juli 2023 Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Während der Debatte forderte Staatsanwalt Maksym Krotow 6 Jahre Haft in einer Strafkolonie für Borys Symonenko.

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    28. Juli 2023 Im Gerichtssaal Schlussbemerkung Ältlich Art. 282 Abs. 2 Abs. 1