Fall Aksenow in Chabarowsk

Fallbeispiel

Jewgeni Aksjonow ist Vater von zwei minderjährigen Kindern und Angestellter des Wasserversorgers Chabarowsk. Im April 2018 hielt er in einem Konferenzraum eine Rede über den Glauben an Jehova und den Wert der biblischen Gebote für die Stärkung der Ehe. Die Ermittlungen stuften es als “sozial gefährliches Verbrechen” ein. Die beteiligten Experten fanden in Aksjonows Worten Anzeichen dafür, dass er ein Zeuge Jehovas war, was der Gläubige nie verheimlichte. Der Fall stützt sich auf die Aussage eines geheimen Zeugen sowie auf eine Videoaufzeichnung des Gottesdienstes. Trotz der Tatsache, dass es in dem Fall kein einziges Opfer gibt, verurteilte Richterin Tatjana Kalganowa vom Bezirksgericht Schelesnodoroschny in Chabarowsk den Gläubigen am 18. Februar 2020 zu 2 Jahren Haft auf Bewährung mit Freiheitsbeschränkung für 6 Monate. Das Berufungsgericht und der Kassationshof bestätigten das Urteil.

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    Suchen

    Nach Angaben der Ermittler versammelt sich Jewgeni Aksjonow zusammen mit Freunden und Bekannten in einem der Konferenzräume von Chabarowsk, um gemeinsam die Bibel zu lesen und zu diskutieren, Gesänge und Gebete zu singen. Die Ermittler behaupten, dass Aksjonow bei dieser Veranstaltung eine Rede zum Thema der Stärkung der Familie hält.

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    Verhör

    Die Ermittler verhören Jewgeni – soweit er als Zeuge auftritt –, um herauszufinden, ob er Mitglied einer lokalen religiösen Organisation war.

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    Anerkennungsvereinbarung Art. 282 Abs. 2

    Jewgeni wird beschuldigt, an den Aktivitäten einer verbotenen religiösen Organisation teilgenommen zu haben, wobei er eine in Russland verbotene Bibelübersetzung zitierte, während er "vorsätzlich" handelte und "sozial gefährliche Konsequenzen" wollte. Aksjonow sagt den Ermittlern, dass ihm die Ideen des Extremismus fremd seien. Aksjonow wird mitgenommen, um zu unterschreiben, dass er nicht gehen darf.

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    Suchen Anerkennungsvereinbarung

    Am Abend durchsucht der FSB die Wohnung von Jewgenij und seiner Familie, und die Sicherheitskräfte beschlagnahmen die Festplatte des Computers.

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    Verhör Art. 282 Abs. 2

    Jewgeni wird erneut verhört, diesmal wegen des Vorwurfs des Extremismus. Der Gläubige gesteht keine Schuld ein.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall wird zur Prüfung in der Sache an das Bezirksgericht Schelesnodoroschny in Chabarowsk verwiesen. Richterin Tatjana Fjodorowna Kalganowa wird in Betracht gezogen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Bezirksgericht Schelesnodoroschny in Chabarowsk veranstaltet die erste Anhörung im Fall Jewgeni Aksjonow unter dem Vorsitz von Richterin Tatjana Kalganowa. 15 Menschen kommen, um ihn zu unterstützen. Trotz der Tatsache, dass das russische Gesetz die Veröffentlichung von Gerichtsverfahren fördert, ist ihnen der Zutritt zum Gerichtssaal nicht gestattet. Der Richter gibt dem Antrag des Anwalts auf Vertagung der Verhandlung statt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Jewgeni Aksjonow äußert sich zu den Vorwürfen. Er glaubt, dass er in Wirklichkeit nicht des Extremismus, sondern des Glaubens an Gott beschuldigt wird, weil er keine sozial gefährlichen Handlungen begangen hat. Er erinnert daran, dass der Oberste Gerichtshof die Tätigkeit einer juristischen Person verboten hat . Gläubig zu sein und die Bibel zu lesen ist kein Verbrechen. Die Religionsfreiheit wird durch Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation garantiert.

    Die Staatsanwaltschaft beginnt mit der Präsentation ihrer Beweise. Ein Mitarbeiter des Konferenzraums, in dem nach Angaben der Ermittler über die Bibel gesprochen wurde, wird verhört. Der Zeuge erklärt, dass Aksjonowa es nicht wisse. Das Verhör des zweiten Zeugen beginnt, eines Mannes, der sich in der Vergangenheit zur Religion der Zeugen Jehovas bekannt hat und Aksjonow persönlich kennt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht
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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Zeuge der Anklage, ein Mann, der früher die Religion der Zeugen Jehovas praktizierte, wird weiterhin vernommen. Er erklärte, dass er seit 2017 aufhöre, den Glauben der Zeugen Jehovas zu teilen, so dass er keine Informationen über ihre Aktivitäten in der Zeit nach 2017 habe. Die Vernehmung des Zeugen wurde nicht abgeschlossen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Zeuge der Anklage, ein Mann, der früher die Religion der Zeugen Jehovas praktizierte, wird weiterhin vernommen. Das Gericht zeigt ihm eine heimlich angefertigte Videoaufnahme des Gottesdienstes, und der Zeuge gibt an, Aksjonow auf dem Videomaterial identifiziert zu haben. Er gibt auch zu, dass er sich aus eigenem Antrieb an den FSB gewandt und in zwei Strafverfahren freiwillig gegen seine ehemaligen Glaubensbrüder ausgesagt hat.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein weiterer Mitarbeiter des Konferenzraums wurde befragt. Er erklärte, dass im Konferenzsaal eine Art religiöse Veranstaltung stattfinde. Er kennt Aksjonow nicht. Danach beginnt der Staatsanwalt mit der Verlesung schriftlicher Dokumente, insbesondere der Schlussfolgerungen von 4 Gutachten: der Religionswissenschaftlerin Averina O.D., der Psychologin Paevshchik A.A., der Linguistin Merzlikina M.S. und dem Soziologen Berezutsky Y.V., nach denen im Konferenzsaal Lieder und Gebete zu Jehova Gott gesungen, die Lehre der Zeugen Jehovas verbreitet und die Bibel in der Neuen-Welt-Übersetzung verwendet wurde, was nach Ansicht von Experten "eine Fortsetzung der Aktivitäten der religiösen Organisation der Zeugen Jehovas" ist. Die nächste Gerichtsverhandlung ist für den 29. November 2019 um 11:30 Uhr angesetzt. Es ist geplant, einen "geheimen" Zeugen zu vernehmen.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Der Staatsanwalt fordert 3 Jahre Haft für Jewgenij Aksjonow, der in einer Strafkolonie verbüßt wird, obwohl er zwei minderjährige Kinder großzieht. Am 14. Februar 2020 um 11:30 Uhr wird Aksyonov seine Abschlussrede halten; Vielleicht fällt das Urteil noch am selben Tag.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal

    Evgeny Aksyonov gibt sein letztes Wort. In einem Appell an Richterin Tatjana Kalganova erzählt er poetisch, dass er ein gesetzestreuer Bürger und ein guter Familienvater geworden sei. Jewgenij erläutert auch die Gründe für seinen Glauben und betont, dass die Lehren aus der Bibel, die Jehovas Zeugen weitergeben, nichts mit Extremismus zu tun haben und von Liebe zu den Menschen erfüllt sind. Aksjonow gesteht seine Schuld nicht ein und bittet den Richter, ihn freizusprechen. Die Urteilsverkündung ist für den 18. Februar um 10:00 Uhr angesetzt.

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    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe

    Tatjana Kalganowa, Richterin am Bezirksgericht Schelesnodoroschny von Chabarowsk, erklärt Jewgeni Aksjonow wegen seiner Religion extremistischer Aktivitäten für schuldig. Er wurde zu 2 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus wurde er zu einer Freiheitsbeschränkung von weiteren 6 Monaten verurteilt, in denen er nachts seine Wohnung nicht verlassen darf. Aksjonow selbst beharrt auf seiner Unschuld, hält die Anklage für falsch und die Entscheidung des Gerichts für ungerecht und bereitet Berufung vor.

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    Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Chabarowsk verschiebt den Termin der Berufungsverhandlung auf den 7. Mai 2020.

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    Berufungsgericht

    Der Richter des Bezirksgerichts Chabarowsk Maksim Vergasov bestätigt die Verurteilung von Jewgeni Aksjonow - eine Verurteilung zu 2 Jahren Haft zur Bewährung und Freiheitsbeschränkung für weitere 6 Monate, während derer der Gläubige nachts seine Wohnung nicht verlassen darf. Das Urteil tritt in Kraft.

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    Kassationshof

    Das neunte Kassationsgericht, bestehend aus der Vorsitzenden Richterin Galina Dezhurnaja, den Richtern Alexej Wassiljew und Elena Nikolaenko, prüft die Beschwerde von Jewgeni Aksjonow.

    In seiner Rede vor Gericht macht der Gläubige auf die frühere Verletzung des Völkerrechts aufmerksam, einschließlich der Artikel 9, 11 und 14 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Er betont auch, dass das Gericht in der früheren Urteilsbegründung nicht angegeben habe, auf welcher Grundlage der friedliche Ausdruck des Glaubens an Gott als Verbrechen angesehen werde.

    Nach Ansicht des Richtergremiums gab es jedoch keine schwerwiegenden Verstöße gegen das Straf- oder Strafprozessrecht, die zur Aufhebung oder Änderung des Urteils gegen Aksjonow geführt hätten. Die Beschwerde wurde abgewiesen.

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