Fall Jawuschkin und Bondartschuk in Kemerowo

Fallbeispiel

Im Januar 2018 wurden Massendurchsuchungen in den Wohnungen von Zivilisten in Kemerowo durchgeführt. Anderthalb Jahre später eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen Sergej Jawuschkin und Alexander Bondartschuk. Sie wurden beschuldigt, sich an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation zu beteiligen und diese zu finanzieren, deren Grund die Gespräche von Männern mit Menschen über Gott und Begegnungen mit Glaubensbrüdern waren. Die Gläubigen wurden für 2 Tage in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht und dann unter Hausarrest gestellt, wo sie jeweils 700 Tage verbrachten. Daraufhin verloren Sergej und Alexander ihre Jobs. Ihr Eigentum wurde beschlagnahmt. In der provisorischen Haftanstalt wurde Sergej psychisch unter Druck gesetzt und landete mit einem Schlaganfall im Krankenhaus. Im April 2020 ging der Fall vor Gericht. Die Anklage stützte sich hauptsächlich auf die Aussage eines Zeugen, der geheime Aufzeichnungen über die Anbetung führte. Im Juni 2021 verurteilte das Gericht die Gläubigen zu 4 Jahren Haft auf Bewährung. Die Berufung und der Kassationsantrag bestätigten das Urteil. Im September 2023 wurde Sergej Jawuschkin auf Bewährung entlassen.

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    Suchen Gewalt durch Polizeibeamte

    In Kemerowo werden Massendurchsuchungen in 12 Häusern friedlicher Gläubiger durchgeführt. Die Wohnungen werden von Mitarbeitern des SOBR, der Nationalgarde und des Ermittlungskomitees gestürmt. In einigen Fällen verhalten sich die Sicherheitskräfte aggressiv. Elektronische Geräte und persönliche Gegenstände werden von Gläubigen beschlagnahmt.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Das Büro des Ermittlungskomitees für das Gebiet Kemerowo leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282.2 Absatz 2 ein. Nach Angaben der Ermittler kommunizierten die Anwohner mit anderen über Gott und versammelten sich mit Glaubensbrüdern, was nach Ansicht der Ermittler "eine Fortsetzung der Aktivitäten der aufgelösten religiösen Organisation" ist. Unschuldige Opfer von Polizeibeamten sind: Alexander Bondartschuk (geb. 1974), Sergej Jawuschkin (geb. 1960). Der Fall wird mit der Nummer 11902320035000583 versehen.

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    Suchen

    Um 6 Uhr morgens drangen Mitarbeiter des Ermittlungskomitees erneut in die Wohnungen von Bondartschuk und Jawuschkin ein und nahmen sie fest. Elektronische Geräte wurden beschlagnahmt. Der Fall der Gläubigen wird von Michail Nikitin, dem leitenden Ermittler für besonders wichtige Fälle, bearbeitet.

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    Verhör Art. 282 Abs. 2

    Sergej Jawuschkin wird wegen der Begehung eines Verbrechens gemäß Artikel 282.2, Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt und als Angeklagter verhört. Die Ehefrauen von Bondartschuk und Jawuschkin werden verhört.

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    Hausarrest

    Der Ermittler Nikitin erhält Anrufe von den Arbeitgebern beider Gläubiger, die sie auffordern, sie freizulassen, da sie unentbehrliche Arbeitskräfte sind. Sergej Jawuschkin, so der Chef, sei "der beste Schlosser", und das Gerichtsgebäude könnte ohne Heizung bleiben, wenn er nicht freigelassen wird.

    Im Zentralen Bezirksgericht von Kemerowo findet eine Versammlung statt, um eine Maßnahme der Zurückhaltung zu wählen. Etwa 40 Personen sind bei der Anhörung anwesend. Alexander Bondartschuk und Sergej Jawuschkin werden zu einer Zwangsmaßnahme in Form von Hausarrest für die Dauer von 2 Monaten gewählt. Die Gläubigen beabsichtigen, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen.

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    Suchen Hausarrest Art. 282 Abs. 2
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    Beschlagnahme von persönlichen Gegenständen

    Natalia Naumova, Richterin am Zentralen Bezirksgericht Kemerowo, beschlagnahmt das Auto von Sergej Jawuschkin, "um die Vollstreckung des Gerichtsurteils in Form von Eigentumsstrafen in Form einer Geldstrafe als strafrechtliche Strafe zu gewährleisten".

    Eine ähnliche Entscheidung trifft das Gericht in Bezug auf Aleksandr Bondartschuk.

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    Beschlagnahme von persönlichen Gegenständen

    Das Gericht beschlagnahmt das Eigentum der Gläubigen. Sie werden gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

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    Berufungsgericht Hausarrest

    Das Berufungsgericht hält die Maßnahme der Fixierung in Form von Hausarrest für die Dauer von 2 Monaten aufrecht.

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    Gesundheitsrisiko Elektronische Fußfessel

    Sergej Jawuschkin ist sehr besorgt über die Strafverfolgung, und sein Gesundheitszustand verschlechtert sich rapide. Er wird mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht. Das Tracking-Armband an Sergejs Bein erschwert die Arbeit der Ärzte erheblich. Mit großer Mühe ist es möglich, den Prüfarzt Nikitin davon zu überzeugen, das elektronische Armband entfernen zu lassen, um die Diagnose und Behandlung des Patienten zu erleichtern. Sergej wird in der Abteilung für Schlaganfallpatienten behandelt.

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    Hausarrest

    In einer nichtöffentlichen Sitzung verlängert das Gericht die Zwangsmaßnahmen von Bondartschuk und Jawuschkin in Form von Hausarrest um zwei Monate. Sergej ist gezwungen, trotz seines schlechten Gesundheitszustandes vor Gericht zu erscheinen.

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    Beschlagnahme von persönlichen Gegenständen

    Der Richter beschließt erneut, Sergejs Eigentum zu beschlagnahmen, obwohl die Berufungsinstanz zuvor eine ähnliche Entscheidung aufgehoben hatte. Der Gläubige beabsichtigt, auch gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.

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    Beschlagnahme von persönlichen Gegenständen

    Das Gericht beschließt erneut, das Vermögen von Alexander Bondartschuk zu beschlagnahmen, obwohl die vorherige ähnliche Entscheidung vom Berufungsgericht aufgehoben wurde. Der Gläubige bereitet einen Appell vor.

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    Hausarrest

    Das Zentrale Bezirksgericht von Kemerowo verlängert die Maßnahme der Fixierung in Form von Hausarrest um weitere 3 Monate. Nur nahe Angehörige dürfen den Gerichtssaal betreten. Etwa 30 Leute kommen, um Alexander und Sergej zu unterstützen, aber sie dürfen nur in den Korridor.

    Die Gläubigen beabsichtigen, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen.

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    Gesundheitsrisiko

    Tatjana Jawuschkina, die Ehefrau von Sergej, wurde wegen nervöser und emotionaler Belastung aufgrund der Strafverfolgung ihres Mannes ins Krankenhaus eingeliefert. Auch Sergej selbst wird weiterhin im Krankenhaus behandelt.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 3 Absatz 1

    Ermittler für besonders wichtige Fälle Nikitin leitet ein neues Strafverfahren gegen Bondartschuk und Jawuschkin nach Artikel 282.3 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Finanzierung extremistischer Aktivitäten) ein. Das gemeinsame Strafverfahren behält die bisherige 11902320035000583-Nummer.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Jawuschkin und Bondartschuk unterzeichnen einen Verzicht auf eine Vorverhandlung in ihrem Strafverfahren. Alle Gerichtsverhandlungen werden aufgrund der Coronavirus-Epidemie um 3 Wochen verschoben.

    Die Staatsanwaltschaft ist bereit, Anklage zu erheben.

    Der Gesundheitszustand von Sergej Jawuschkin verschlechtert sich weiter.

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    Hausarrest

    Die Richterin des Bezirksgerichts Sawodski in Kemerowo, Wera Uljanjuk, beschließt, die Zwangsmaßnahme in Form des Hausarrests für Alexander Bondartschuk und Sergej Jawuschkin um 6 Monate zu verlängern. Gläubige müssen bis Ende Juni 2020 unter Hausarrest bleiben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Bezirksgericht Zavodskiy führt in Abwesenheit des Publikums eine Anhörung in der Sache durch. Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft verliest die Anklageschrift. Die Gläubigen äußern ihre Haltung zu den Anschuldigungen und lehnen eine Beteiligung an extremistischen Aktivitäten ab.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Im Zusammenhang mit der Epidemie der Coronavirus-Infektion findet die Sitzung des Bezirksgerichts Savodsky der Stadt Kemerowo ohne Zuhörer statt. Zeugen der Anklage sagen aus. Dmitri Wladimirow, ein Geistlicher der Russisch-Orthodoxen Kirche, sagt, er habe nach der Liquidation der juristischen Person nicht gesehen, wie Jehovas Zeugen ihre Tätigkeit fortsetzten.

    Julia Anuljewa, eine Vertreterin der Abteilung des Justizministeriums für die Region Kemerowo, erklärt, dass die Religion der Zeugen Jehovas nicht verboten ist.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    15 Menschen kommen zum Gerichtsgebäude, um Sergej Jawuschkin und Alexander Bondartschuk zu unterstützen. Aufgrund der epidemiologischen Lage dürfen nur die Ehefrauen der Angeklagten an der Verhandlung teilnehmen.

    Das Gericht befragt Zeugen der Anklage, die auf die respektvolle Haltung der Zeugen Jehovas gegenüber dem Staat hinweisen und darauf hinweisen, dass sie noch nie Aufrufe gegen die Behörden gehört haben. Sie stellen auch fest, dass die Gläubigen keinen Druck auf andere ausübten, bestimmte Entscheidungen zu treffen. Ein Zeuge gibt an, er habe nicht viel von dem gesagt, was im Vernehmungsprotokoll steht.

    Eine der Zeuginnen der Anklage, Olga Petrova, äußert sich negativ über die Lehren der Zeugen Jehovas, merkt aber an, dass sie sich "nicht wirklich mit den Geschehnissen in den Gottesdiensten beschäftigt" und "nicht wirklich zugehört hat".

    Richterin Vera Ulyanyuk fügt dem Fall die Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe bei . Der Staatsanwalt erhob keine Einwände und beantragte, die Prüfung des Dokuments zur Überprüfung zu vertagen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht lehnt es ab, dem Antrag auf Milderung der Fixierungsmaßnahme auf der Grundlage der Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe , die dem Fall beigefügt ist, stattzugeben. Darin heißt es, Jehovas Zeugen hätten nichts mit Extremismus zu tun und fordere ein Ende der strafrechtlichen Verfolgung von Gläubigen. Die Beklagten beabsichtigen, gegen die Ablehnung Berufung einzulegen.

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    Gesundheitsrisiko

    Bei der Untersuchung finden die Ärzte Spuren eines Schlaganfalls, den der 60-jährige Sergej Jawuschkin vor einem Jahr erlitten hatte (damals war er in der Übergangshaftanstalt dem psychologischen Druck der Ordnungshüter ausgesetzt).

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    In der Sitzung des Bezirksgerichts Sawodski wird der Zeuge der Anklage, Vadim Shiller, Experte des Rates für staatliche religiöse Expertise der Abteilung des Justizministeriums der Russischen Föderation für das Gebiet Kemerowo, vernommen. Schiller ist nicht der Meinung, dass der Glaube der Zeugen an die Wahrheit ihrer Religion als Anklage angeführt werden kann, da Vertreter anderer Religionen eine ähnliche Position vertreten. Er merkt auch an, dass er in der Literatur von Jehovas Zeugen keine Aufrufe zum Extremismus gesehen hat. Eine Manifestation des Extremismus, so der Experte, sei der Gebrauch der Bibel durch die Gläubigen der Neuen-Welt-Übersetzung. Gleichzeitig merkt er aber an, dass sich diese Ausgabe nicht grundlegend von anderen Bibelübersetzungen unterscheidet. Es stellt sich heraus, dass die Kompetenz eines Experten nicht ausreicht, um den Unterschied zwischen den Treffen von Glaubensbrüdern und der Arbeit einer lokalen religiösen Organisation (LRO) zu erkennen.

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    Hausarrest

    Das Bezirksgericht Sawodski in Kemerowo entscheidet über die Verlängerung der vorbeugenden Maßnahme für Alexander Bondartschuk und Sergej Jawuschkin. Richterin Vera Ulyanyuk verlängert seinen Hausarrest bis zum 31. Dezember 2020. Eine Bitte, die Dauer ihrer Spaziergänge zu verlängern, wurde abgelehnt, aber ihr Radius wurde auf 300 Meter vergrößert. Außerdem dürfen sie von nun an mit ihren eigenen Kindern und Enkelkindern kommunizieren.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Vernehmung von Zeugen der Verteidigung. Befragt wurden insgesamt 6 Personen mit unterschiedlichen religiösen Ansichten, darunter Kollegen und Nachbarn, die die Angeklagten ausschließlich positiv charakterisieren. Sie erklären, dass weder Bondartschuk noch Jawuschkin beleidigend über andere Religionen gesprochen haben, nicht über die Überlegenheit ihrer Religion oder Nationalität gesprochen haben, ihre Religion nicht aufgezwungen haben, nicht mit anderen in Konflikt geraten sind, nicht zum Abbruch der Familienbande aufgerufen haben, sich nicht respektlos gegenüber dem Staat geäußert haben, medizinische Versorgung nicht verweigert und andere nicht dazu aufgefordert haben, dies zu tun.

    "Ich kann kein einziges schlechtes Wort über deine ganze Familie sagen. Sehr reaktionsschnell. Sie kommen immer zur Rettung", sagte einer der Zeugen auf die Bitte von Sergej Jawuschkin, seine Familie zu beschreiben.

    "Oleksandr [Bondartschuk] ist sehr verantwortungsbewusst, Führungskraft. Das Verhältnis zu den Arbeitskollegen ist gut. Ich habe nie eine Aggression bemerkt, nichts dergleichen", sagte Bondartschuks Chef.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Auf Antrag der Verteidigung legt Richterin Vera Ulyanyuk die Resolution des Ministerkomitees des Europarats zu den Akten bei.

    Vernehmung von Zeugen der Verteidigung. Alle 9 Personen bestätigen, dass sie von Bondartschuk und Jawuschkin noch nie Aufrufe zum Extremismus und zur Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung oder negative Äußerungen über die Staatsmacht gehört haben. Laut Zeugenaussagen haben die Angeklagten auch nie die Überlegenheit ihrer Religion demonstriert und andere nicht gezwungen, über biblische Themen zu sprechen. "Der Mensch wählt, was er will", fügte einer der Zeugen hinzu.

    Die Schwiegermutter von Alexander Bondartschuk, die sich nicht zu seinen religiösen Überzeugungen bekennt, weist den Vorwurf zurück, zum Abbruch der Familienbande angestiftet zu haben. Sie spricht mit warmen Worten von ihrem Schwiegersohn und weist auf den positiven Einfluss der Bibel auf das Familienleben ihrer Tochter hin.

    Ein Mitarbeiter von Jawuschkin sagt: "Ich habe noch nie einen loyaleren und freundlicheren Menschen getroffen."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Aufgrund von Quarantänemaßnahmen dürfen nur die Ehefrauen der Angeklagten an der Verhandlung teilnehmen.

    Sergej Jawuschkin sagt aus. Das Strafverfahren gegen die Gläubigen basiert auf der Aussage eines Zeugen der Anklage, der seit 2016 an den Gottesdiensten der Zeugen Jehovas teilnimmt. Wie sich später herausstellte, hatte der Zeuge seit dem Frühjahr 2017 die Gottesdienste heimlich gefilmt und dabei mit den Ermittlungsbehörden kooperiert. Sergej Jawuschkin macht das Gericht darauf aufmerksam, dass die meisten Zeugenaussagen falsch sind und sich widersprechen. Der Gläubige merkt an: "Das Schlimmste ist, dass diese Zeugenaussagen einen negativen Einfluss auf den Verlauf der Ermittlungen hatten und leider auch die Entscheidung des Gerichts negativ beeinflussen können."

    Sergej Jawuschkin weist das Gericht darauf hin, dass er nie Mitglied der LRO gewesen sei und von seinen Glaubensbrüdern keine materiellen Vorteile erhalten habe. "Ich habe 40 Jahre lang in staatlichen Betrieben gearbeitet", sagt der Gläubige, "ich habe als Elektro- und Gasschweißer gearbeitet, eine Rente bezogen, und ich kann mit Zuversicht sagen, dass ich nie auf Kosten von irgendjemandem gelebt habe und kein Geld erhalten habe, außer meinem Verdienst an meinem Arbeitsplatz. [...] Ich habe versucht, nur Gutes zu tun und niemanden dazu aufgerufen, die Rechte und Freiheiten anderer zu verletzen, habe auch versucht, ehrlich zu arbeiten, habe nie an Protesten gegen die Regierung teilgenommen, mich nicht an Streiks beteiligt und solche Veranstaltungen nicht unterstützt und darüber hinaus nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung gehandelt.

    Richterin Vera Ulyanyuk gibt dem Antrag der Angeklagten statt, den Film "Alternativen zur Bluttransfusion" zu sehen, da die Anwälte glauben, dass er Informationen zu Gunsten der Mandanten enthält.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    5 Zuhörer dürfen an der Versammlung teilnehmen. Aleksandr Bondartschuk sagt aus. Er erklärt kurz, was Jehovas Zeugen glauben und zeigt auf, wie unvereinbar diese Ansichten mit Extremismus sind: "Für mich als Christ sind beleidigende Äußerungen inakzeptabel, insbesondere, wie aus der Anklageschrift hervorgeht, 'Aufstachelung zu religiöser Zwietracht, Propaganda der Exklusivität'."

    Bondartschuk weist darauf hin, dass der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation die Religion der Zeugen Jehovas nicht verboten hat, und fügt hinzu: "Deshalb hatte ich nicht die Absicht, ein Verbrechen zu begehen, ich habe mich ruhig zu meiner Religion bekannt." Er zitiert auch ein Bundesgesetz, das extremistische Taten auflistet und auf den Mangel an Beweisen in der Staatsanwaltschaft hinweist, dass er eine davon begangen hat.

    Der Angeklagte zeigt die Absurdität der Anschuldigung auf und sagt unter Bezugnahme auf die Worte des Ständigen Vertreters der Russischen Föderation bei der OSZE, A. K. Lukaschewitsch: "Hier erklärt er öffentlich, dass für Gebete keine formelle Erlaubnis erforderlich ist. In der Anklageschrift wird jedoch immer wieder darauf hingewiesen, dass ich Gebete gelesen habe."

    Abschließend zitiert Alexander die Worte des Präsidenten der Russischen Föderation, W. W. Putin, die er am 02.11.2018 in einem Interview sagte: "Man kann die Menschen nicht zwingen, gegen ihren Glauben, ihre Traditionen, ihren familiären Stammbaum zu handeln, am Ende gegen die Wahrheit, die Gerechtigkeit und den gesunden Menschenverstand!" Der Angeklagte stimmt dem Präsidenten zu: "Es ist illegal, mich unter Androhung strafrechtlicher Verantwortung zu zwingen, gegen meinen Glauben und mein Gewissen zu handeln."

    Das nächste Treffen ist für den 24. Februar geplant.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    9 Personen, die gekommen waren, um Sergej Jawuschkin und Alexander Bondartschuk zu unterstützen, dürfen an dem Treffen teilnehmen.

    Das Gericht prüft zwei Videos, die von Jehovas Zeugen produziert wurden: "Medizin ohne Bluttransfusionen" und "Gläubige in Prüfungen". Die Angeklagten kommentieren die Filme und weisen darauf hin, dass es keinen Extremismus bei der Wahl einer qualitativ hochwertigen Behandlung geben dürfe und dass Jehovas Zeugen für ihren Glauben leiden müssten.

    Richterin Wera Uljanjuk gibt dem Antrag der Gläubigen statt, das Antwortschreiben des russischen Außenministeriums auf den Fall beizufügen.

    Dann nimmt der Staatsanwalt an der Debatte teil und beantragt, den 60-jährigen Sergej Jawuschkin und den 46-jährigen Alexander Bondartschuk zu 5 Jahren Gefängnis in einer Kolonie des allgemeinen Regimes zu verurteilen.

    Gläubige sind mutig und bewahren eine positive Einstellung.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Schlussplädoyers der Verteidigung

    Für die Gerichtsverhandlung ist ein kleiner Saal im Erdgeschoss vorgesehen, so dass nicht alle, die kommen, um die Gläubigen zu unterstützen, dort untergebracht werden können.

    In der Debatte ergreift ein beauftragter Anwalt das Wort. Sie macht auf die Tatsache aufmerksam, dass die Gläubigen wegen "vorbereitender Verschwörung" angeklagt sind, um die Aktivitäten der verbotenen Organisation fortzusetzen, was den Ermittlungen zufolge spätestens am 27. Mai 2017 geschah. Der Anwalt weist darauf hin, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die juristischen Personen der Zeugen Jehovas aufzulösen, erst am 17. Juli 2017 in Kraft getreten sei. In diesem Zusammenhang stellt sie die Frage: "Kann dieser Umstand die Existenz einer Verschwörung von Jawuschkin und Bondartschuk zur Begehung eines Verbrechens bestätigen, die zu diesem Zeitpunkt nicht existiert?"

    Des Weiteren weist der Anwalt darauf hin, dass es in den Akten keine Beweise für extremistische Motive von Bondartschuk und Jawuschkin gibt. Das Vorhandensein von Aggression, Grausamkeit und Zwang zur Taufe und zur Annahme des Glaubens wurde sogar von den Zeugen der Anklage, die vor Gericht erschienen, geleugnet.

    Der Anwalt weist darauf hin, dass die Aussagen der wichtigsten Zeugen der Anklage, Akinjajew und Petrowa, "teils an den Haaren herbeigezogen, teils falsch, widersprüchlich und auch vom Ermittler verzerrt" seien.

    Der Anwalt äußert sich auch zu den Videos der Dienste: "Keine einzige Aufnahme enthielt irgendwelche Argumente, Ausdrücke, Appelle, die von ihrer extremistischen Ausrichtung zeugten ... Es wurde nicht von einer Exklusivität oder Überlegenheit der Religion der Zeugen Jehovas gegenüber anderen Religionen gesprochen."

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    Schlussplädoyers der Verteidigung Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Neben den Prozessteilnehmern dürfen 20 Personen an der Anhörung teilnehmen. Der Anwalt von Alexander Bondartschuk ergreift in der Debatte das Wort. Sie weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft keine Beweise dafür vorgelegt habe, dass Bondartschuk kriminelle, extremistische Handlungen begangen habe. Sie erklärt auch, dass der Vorwurf des Angeklagten der Finanzierung extremistischer Aktivitäten nur auf der Tatsache beruht, dass Bondartschuk und Jawuschkin angeblich 1.000 Rubel für die Anmietung eines Pools für die Durchführung des Taufritus gezahlt haben, was an sich nicht gesetzlich verboten ist.

    Der Anwalt zitiert positive Eigenschaften Bondartschuks von Freunden und Kollegen und erinnert auch daran, dass er nie Mitglied der LRO gewesen sei.

    Außerdem schaltet sich Bondartschuk selbst in die Debatte ein. Er berichtet, dass die Vorwürfe auf der Aussage des Sachverständigen Schiller beruhen. Bondartschuk führt eine Reihe von Beweisen dafür an, dass Schiller nicht über die notwendige Berufsausbildung verfügt, um eine religiöse Prüfung durchzuführen, da er von Haus aus Historiker und kein Religionswissenschaftler ist.

    Bondartschuk argumentiert, dass die Schlussfolgerungen des Sachverständigen voreingenommen seien und ursprünglich auf eine negative Bewertung der Lehre der Zeugen Jehovas abzielten, obwohl der Oberste Gerichtshof eine solche Bewertung nicht vorgenommen habe .

    Das nächste Treffen findet am 17. Mai 2021 um 10:00 Uhr statt. Die Ausführungen der Parteien, das letzte Wort der Angeklagten und eventuell die Verkündung des Urteils sind geplant.

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    Schlussbemerkung

    Die Gerichtsverhandlung wird auf unbestimmte Zeit verschoben.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal

    Oleksandr Bondartschuk spricht sein letztes Wort. Sergej Jawuschkin wird auf der nächsten Sitzung sprechen.

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    Schlussbemerkung Ältlich Im Gerichtssaal Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1
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    Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Kemerowo bestätigt die Verurteilung von Alexander Bondartschuk und Sergej Jawuschkin zu 4 Jahren Haft auf Bewährung.

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    Berufungsgericht Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1
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    Kassationshof Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1
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    Bewährung Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 3 Absatz 1 Art. 282 Abs. 2

    Das Gericht gibt dem Antrag der Strafvollzugsinspektion auf Bewährung statt. Der Staatsanwalt erhebt keine Einwände. Es wird davon ausgegangen, dass ein Gläubiger eine Bewährungsstrafe verbüßt hat.

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