Der Fall Derendjajew und andere in Ischewsk

Fallbeispiel

Im Frühjahr 2021 wurde ein Strafverfahren gegen drei Gläubige aus Ischewsk eröffnet, weil sie die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert hatten. Am nächsten Tag führten Beamte des FSB und des Ermittlungskomitees Massendurchsuchungen in der Stadt durch und verhörten 14 Personen. Zwei Gläubige, Maksim Derendyaev und Aleksandr Kutin, wurden festgenommen und in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, und Sergey Ashikhmin wurde von bestimmten Handlungen ausgeschlossen. Kutin wurde nach 15 Tagen unter Hausarrest entlassen, Derendjajew nach drei Monaten. Im Februar 2022 ging das Verfahren gegen die drei Männer vor Gericht. Sie stützt sich unter anderem auf die Aussagen geheimer Zeugen. Der Staatsanwalt forderte sieben Jahre Gefängnis für jeden der Gläubigen.

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    13. April 2021

    Gegen drei Gläubige aus Ischewsk wird ein Strafverfahren eingeleitet. Aleksandr Kutin, Maksim Derendyaev und Sergey Ashikhmin stehen im Verdacht, extremistische Aktivitäten organisiert zu haben (Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).

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    14. April 2021

    In Ischewsk werden mindestens 12 Adressen von Zeugen Jehovas durchsucht . Beamte des FSB und des Ermittlungskomitees nehmen 6 Männer im Alter von 31 bis 56 Jahren fest. Der Ermittler des Ermittlungskomitees, Alexej Rodionow, verhört Sergej Aschikhmin 7 Stunden lang. Danach wurden Aleksandr Kutin und Maksim Derendyaev in Gewahrsam genommen.

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    15. April 2021

    Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts von Ischewsk wird Maksim Derendyaev mindestens bis zum 14. Juni 2021 in einer Untersuchungshaftanstalt untergebracht. Er kann Briefe schreiben.

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    16. April 2021 Suchen

    Die Richterin des Industriebezirksgerichts von Ischewsk Gulfiya Zamilova wählt eine Maßnahme der Zurückhaltung für Sergej Aschikhmin in Form eines Verbots bestimmter Handlungen unter Berücksichtigung seines Gesundheitszustands.

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    29. April 2021

    Der Oberste Gerichtshof der Republik Udmurtien unter dem Vorsitz von Richter Dmitri Dementijew unter Beteiligung des Staatsanwalts G. F. Nurgalijewa gibt dem Einspruch von Alexander Kutin über die Maßnahme der Fixierung statt und entlässt ihn aus der Haft. Die Resolution tritt mit ihrer Proklamation in Kraft. Aleksandr verbrachte 15 Tage in der Untersuchungshaftanstalt.

    Das Gericht beschließt auch, das Material des Falles des Gläubigen für ein neues Verfahren an das Industriebezirksgericht von Ischewsk zu überweisen.

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    14. Mai 2021

    Das Gericht entscheidet sich für eine andere Maßnahme der Fesselung für Aleksandr Kutin: den Hausarrest. Er verbrachte 16 Tage in Untersuchungshaft.

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    9. Juli 2021

    Die Richterin des Industriebezirksgerichts von Ischewsk, Elena Telizina, lehnt den Antrag des Ermittlers der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Udmurtien, Konstantin Kokorin, ab, die Haftdauer von Maxim Derendyaev zu verlängern.

    Das Gericht beschließt, den Gläubigen bis zum 13. August unter Hausarrest zu stellen. Er verbrachte 86 Tage im Gefängnis.

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    10. August 2021

    Der Richter des Industriebezirksgerichts von Ischewsk, Alexej Schnit, lehnt den Antrag des Ermittlers Konstantin Kokorin auf Verlängerung des Hausarrests für Alexander Kutin ab. Das Gericht beschließt, die Maßnahme der Zurückhaltung durch ein Verbot bestimmter Handlungen bis zum 10. Oktober 2021 zu ersetzen. Dem Gläubigen ist es verboten, die Wohnungen, in denen er lebt, von 21 Uhr bis 6 Uhr morgens zu verlassen sowie mit mobilen Geräten und dem Internet zu korrespondieren.

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    30. August 2021

    Es wird beschlossen, Maxim Derendyaev als Angeklagten vorzuladen.

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    2. September 2021

    Die Laufzeit des Ermittlungsverfahrens im Strafverfahren gegen Gläubige wird um 2 Monate bis zum 13. Oktober 2021 verlängert.

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    9. September 2021

    Der Richter des Industriebezirksgerichts von Ischewsk, Sergej Sawtschenkow, gibt dem Antrag des Ermittlers statt, das Maß der Fixierung für Maxim Derendyaev zu mildern. Nun sind dem Gläubigen bestimmte Handlungen verboten, er kann keine Korrespondenz empfangen und senden, verhandeln und kommunizieren mit irgendwelchen Kommunikationsmitteln.

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    28. Dezember 2021

    Konstantin Kokorin, leitender Ermittler für besonders wichtige Fälle des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Udmurtien, verfolgt Michail Derendjajew, Alexander Kutin und Sergej Aschikhmin als Angeklagte gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.

    Den Gläubigen werden unter anderem Präsenz- und Online-Gottesdienste vorgeworfen, bei denen sie zwischen dem 20. April 2017 und dem 14. April 2021 religiöse Videos geschaut, gebetet, Lieder gesungen und über Pandemie-Vorsichtsmaßnahmen gesprochen haben. Die Ermittlungen betrachten all dies als "illegale Handlungen".

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    14. Februar 2022

    Der Fall wird dem Bezirksgericht Perwomajski in Ischewsk vorgelegt. Er wird zur Richterin Marina Khokhryakova ernannt.

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    14. März 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung beantragt die Einstellung des Strafverfahrens aufgrund des Fehlens eines Corpus Delicti und den Ausschluss von der Beweisaufnahme der Untersuchung des ANO "Kazan Interregional Center of Expertise" vom 25. September 2019 und 5. August 2021 und verweist auf die Tatsache, dass die Spezialisten des Zentrums nicht über ausreichende Qualifikationen für eine objektive Schlussfolgerung in diesem Fall verfügen. Der Staatsanwalt widerspricht.

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    21. März 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest die Anklagepunkte. Sergey Ashikhmin, Maksim Derendyaev und Aleksandr Kutin plädierten auf nicht schuldig.

    Kutin äußert sich zu den Vorwürfen: "Meine religiösen Überzeugungen und mein Gewissen sind unvereinbar mit dem Begriff 'Extremismus', der die Provokation von Unruhen, Terroranschlägen sowie Gewalt und Intoleranz gegenüber den Behörden umfasst. Seit 20 Jahren lebe ich nach den Grundsätzen der Bibel, die mich lehren, Autoritäten zu respektieren und unseren Nächsten zu lieben."

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    4. April 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht verhört eine Zeugin der Anklage - die Ehefrau von Alexander Kutin. Sie berichtet, dass ihr Mann nie Gewalt befürwortete, niemanden zu Hass oder Ungehorsam gegenüber Autoritäten aufrief. Sie beschreibt Alexander als freundlichen, aufmerksamen Ehemann und verantwortungsbewussten Menschen, der sich um seine Mutter und seine Schwiegermutter kümmert.

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    11. April 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter lehnt es ab, dem zuvor gestellten Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Strafverfahrens stattzugeben.

    Das Gericht beginnt, sich mit dem Inhalt des Falles vertraut zu machen (Band 1 und 2).

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    18. April 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    9 Personen kommen, um die Gläubigen zu unterstützen, aber sie dürfen nicht in den Gerichtssaal, da die Sitzungen hinter verschlossenen Türen stattfinden.

    Alexander Kutin stellt einen Antrag auf Ablehnung eines Anwalts, aber der Richter lehnt ihn ab. Die Staatsanwältin gibt den Inhalt der Durchsuchungsprotokolle und den Abschluss einer umfassenden psychologischen und psychiatrischen Untersuchung bekannt.

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    16. Mai — 18. Juli 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Im Laufe von 4 Sitzungen prüft das Gericht die Bände des Falles vom 8. bis zum 10. Tag.

    Der Richter lehnt den Antrag von Maksim Derendyaev ab, die Ernennung eines Anwalts abzulehnen.

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    8. August 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht arbeitet sich weiterhin mit der Materie des Falles aus. Während der Anhörung wies Aleksandr Kutin das Gericht darauf hin, dass einige der fraglichen Materialien aus dem September 2014 stammen, als die Aktivitäten der Zeugen Jehovas in Russland nicht verboten waren, und daher von der Staatsanwaltschaft nicht als Beweismittel verwendet werden können.

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    15. August 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter lehnt den Antrag von Sergej Aschichmin ab, einen Anwalt durch Ernennung abzulehnen.

    Der Staatsanwalt schließt die Bekanntgabe der schriftlichen Unterlagen des Falles ab.

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    5. September 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht hört sich Mitschnitte von Telefongesprächen von Gläubigen an. Als nächstes sehen sich die Anwesenden ein Video des Gottesdienstes an.

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    12. September 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Beklagten beantragen erneut, dass die Gerichtsverhandlungen im öffentlichen Modus abgehalten werden. Aufgrund der epidemiologischen Lage lehnt das Gericht dies ab.

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    2. November — 12. Dezember 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    In sechs aufeinanderfolgenden Sitzungen – 2., 7., 14., 21. November, 5. und 12. Dezember – sieht sich das Gericht Videoaufzeichnungen aus den Verfahrensakten an.

    Der Staatsanwalt beantragt, die Gottesdienste nicht mehr zu beobachten und mit der Befragung der Zeugen der Anklage zu beginnen.

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    16. Januar 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Jewgeni Stefanidin wird verhört. Um die meisten Fragen zu beantworten, beruft er sich auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation, der es ihm erlaubt, nicht gegen sich selbst und seine Angehörigen auszusagen. Er bestätigt seine Aussage im Ermittlungsverfahren nicht und gibt an, er sei durch die Einleitung eines Strafverfahrens und die Entlassung eingeschüchtert worden. (Im Dezember 2022 wurde ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet.) Stefanidin sagt, dass die Angeklagten die Menschen respektieren und er keine extremistischen Äußerungen von ihnen gehört hat.

    Der nächste Zeuge sagt, er kenne Derendyaev, Kutin und Ashikhmin "als ernsthafte Menschen ohne schlechte Gewohnheiten, die das Leben und die Gesellschaft, in der sie leben, schätzen" und fügt hinzu, dass sie "nicht schwören, fleißig, gesetzestreu".

    Außerdem wird ein Mann verhört, der vor 2013 die Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht hat. Er kann viele Fragen nicht beantworten und bestätigt einige der im Protokoll aufgezeichneten Zeugenaussagen nicht.

    Trotz des Einspruchs der Verteidigung wird die Aussage von einem Vertreter der jüdischen Gemeinde gemacht. Nach Ansicht des Verteidigers ist er kein Spezialist oder Experte für religiöse Studien, nicht kompetent, Erklärungen über die Konfession der Zeugen Jehovas abzugeben, und er ist aufgrund seiner religiösen Überzeugungen voreingenommen. Gleichzeitig räumt der Zeuge ein, dass er die Angeklagten nicht persönlich kenne, er habe keine Aggressionsbekundungen bei ihnen gesehen.

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    23. Januar 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Anwalt beantragt die Rückgabe der Strafsache an die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Verstößen gegen die Strafprozessordnung der Russischen Föderation. Der Staatsanwalt erhebt Einspruch, da er diese Verstöße für "unbedeutend" hält und "der Antrag unbegründet ist". Der Richter stimmt der Position des Staatsanwalts zu: Er legt den Antrag zu den Akten, weigert sich aber, ihm stattzugeben.

    Eine ältere Frau wird verhört. Sie gibt wiederholt an, dass sie sich zum Zeitpunkt ihrer Aussage in einem Stresszustand befunden habe und unter dem Druck der Ermittler gestanden habe. Über die Angeklagten sagt sie: "Gute Jungs. Niemand raucht, niemand trinkt, gute Familien." Die Frau hörte von ihnen keine Aufrufe zum Extremismus.

    Das Gericht gibt dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, das Protokoll der Vernehmung der Frau zu verlesen. Die Verteidigung erhebt Einspruch und argumentiert, dass sie sich im Gerichtssaal befinde und den Unterschied in der Zeugenaussage selbst erklären könne. Der Zeuge sagt: "Ich habe nicht verstanden, was ich da gesagt habe, ich war in einem Zustand des Stresses. Ich möchte, dass meine [heutigen] Antworten aufgezeichnet werden."

    Die Frau von Maksim Derendyaev wird verhört. Um einige der Fragen zu beantworten, genießt eine Frau das verfassungsmäßige Recht, nicht gegen sich selbst und ihre Angehörigen auszusagen. Über ihren Mann sagt sie: "Maxim ist sanft, erhebt nie die Stimme, hat einen guten Sinn für Humor und ist fürsorglich." Sie spricht auch über ihre chronischen Krankheiten und die ihres Mannes und die Tatsache, dass Maxims Vater seine ständige Hilfe braucht.

    Die Frau behauptet, dass die Angeklagten nicht zur Verweigerung eines medizinischen Eingriffs, zur Beendigung der familiären Beziehungen oder zur Nichterfüllung zivilrechtlicher Pflichten aufgerufen hätten.

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    20. März 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Ein Ehepaar wird verhört. Als Antwort auf eine Reihe von Fragen berief sich die Frau auf Artikel 51 der Verfassung und betonte, dass sie die Aussage nicht verweigert habe. Sie spricht von den Angeklagten als freundlichen und gesetzestreuen Menschen. Sie ist mit dem juristischen Wortlaut der juristischen Personen der Zeugen Jehovas nicht vertraut.

    Der Mann sagt, er habe die Angeklagten bei der letzten Anhörung zum ersten Mal gesehen, daher könne er nichts über ihre Einstellung zu anderen Glaubensrichtungen sagen.

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    27. März 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Drei ältere Zeugen werden vernommen. Laut Zeugenaussagen behandelten die Angeklagten niemanden mit Hass und riefen nicht zu Diskriminierung aus irgendeinem Grund auf. Jehovas Zeugen berichten von ihnen als gute Familienväter, vorbildliche Arbeiter und freundliche Menschen.

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    3. April 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Zeugen, deren Wohnungen durchsucht wurden, werden verhört.

    Einer von ihnen sagt über die Angeklagten: "Wenn ich Schwierigkeiten hatte, haben sie mir geholfen, mich unterstützt, wie wahre Freunde."

    Ein anderer Zeuge betont die Freundlichkeit und Reaktionsfähigkeit der Angeklagten und beschreibt sie als ruhige und angemessene Menschen. Er sagt, er habe von den Angeklagten keine negativen Äußerungen über Personen gehört, die sich nicht zur Religion der Zeugen Jehovas bekennen.

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    24. April 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Befragung der Zeugen der Anklage ist noch nicht abgeschlossen. Alle, auch ein ehemaliger Zeuge Jehovas, charakterisieren die Angeklagten durchweg nur positiv.

    Einer von ihnen sagte: "Derendyaev ist ehrlich, anständig, gesetzestreu, zahlt Steuern. Kutin ist sensibel, aufmerksam und kümmert sich um andere. Ashikhmin... bereit zu helfen, ohne Konflikte."

    Ein anderer Zeuge merkt an, dass das Protokoll seiner Vernehmung viele Ungenauigkeiten und lose Formulierungen enthält, die später von jemandem hinzugefügt wurden.

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    22. Mai 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Staatsanwalt beantragt die Offenlegung der Aussage des Zeugen während der Voruntersuchung. Sie selbst erklärt, dass sie "in einem psychisch depressiven Zustand ausgesagt hat" und dass sie während des Verhörs unter Druck gesetzt wurde. Ein anderer sagt: "Ich erinnere mich nicht, ich habe es damals nicht gut verstanden, ich war in einem ernsten Zustand, die Fragen waren unverständlich." Trotzdem werden ihre Zeugnisse ausgesprochen. Frauen bestätigen ihre Worte teilweise oder vollständig nicht.

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    29. Mai 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Befragung von Zeugen ist noch nicht abgeschlossen. Eine Frau sagt, sie kenne die Angeklagten, habe sie aber schon lange nicht mehr gesehen. Sie äußert sich positiv über sie und sagt zum Beispiel, dass Derendyaev ihr geholfen hat, den Schrank zusammenzustellen.

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    17. Juli 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Vernehmung von sechs Zeugen. Eine von ihnen, die auf die Frage, ob sie eine juristische Person brauche, um Gott mit Freunden und Verwandten anzubeten, verneint.

    Alle Zeugen bestätigen, dass die Angeklagten keine extremistischen Äußerungen, Aufrufe zum Abbruch der familiären Beziehungen, Äußerungen mit negativer Beurteilung von Personen, die sich nicht zur Religion der Zeugen Jehovas bekennen, sowie Aufrufe zur Untergrabung der Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und der Staatssicherheit gehört haben. Sie verleihen den Angeklagten auch eine positive Eigenschaft. Einer der Zeugen sagt beispielsweise, die Angeklagten seien "sehr freundlich, mitfühlend, wohlwollend; Gute Familienväter werden dir immer helfen, wenn es dir schlecht geht."

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    14. August 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Ein Mann, der in den Jahren 1990 und 2000 Gottesdienste der Zeugen Jehovas besuchte, wird als Zeuge der Anklage vernommen. Er sagt, es habe ihm geholfen, die Bibel besser zu verstehen. Er charakterisiert die Angeklagten wie folgt: "Ich habe dort keinen einzigen Menschen getroffen, der mich schlecht behandelt hätte. Bitte verurteilen Sie sie nicht, sie sind sehr gute Menschen."

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    28. August 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge

    Der Zeuge der Anklage, Pawel Kosarew, ein FSB-Offizier, wird bei der Anhörung befragt. Er berichtet, dass es einen geheimen Zeugen in dem Fall gibt, der geholfen hat, "den Angeklagten und andere Mitglieder zu identifizieren".

    Auf die Frage von Kutin, ob die Bestimmung des Artikels 28 der Verfassung der Russischen Föderation bei der Entscheidung über die Gründung der ORM berücksichtigt wurde, antwortet der Aktivist: "Es ist nicht verboten, sich in unserem Land frei zum Glauben zu bekennen, aber die Ältesten der Gemeinde haben die Aktivitäten einer extremistischen Organisation fortgesetzt." Gleichzeitig stuft der Zeuge, obwohl er behauptet, er habe die Charta der LRO kennengelernt, den kanonischen Begriff "Älteste" fälschlicherweise als eine juristische Person ein, in der es nie "Älteste" gegeben hat.

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    13. Oktober 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Zeuge der Anklage, Kirill Krajuschkin, der heimlich Gottesdienste gefilmt hat, wird verhört. Er sagt dem Gericht, dass er den Angeklagten Sergey Ashikhmin kenne, da er mit ihm über Gott und die Bibel gesprochen habe. Der Zeuge sagt, dass er Sergej gut behandelt, keine Negativität oder Druck von seiner Seite bemerkt hat. Auf die Frage von Aschikhmin, warum Krajuschkin glaubt, dass Jehovas Zeugen verboten sind, antwortet er, er habe im Internet davon gelesen, ohne die Authentizität der Quellen zu überprüfen.

    Der Zeuge teilt dem Gericht auch mit, dass er auch nach 2017 freiwillig die Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht habe. Gleichzeitig betrachtete er sie nicht als extremistisch, sondern als Gelegenheit, sich mit der Bibel und den religiösen Ansichten der Zeugen vertraut zu machen. Auf die Frage des Anwalts, ob er bei diesen Diensten unter Druck gesetzt worden sei und ob er begonnen habe, wie ein Extremist zu denken, verneinte der Zeuge. Er gibt auch an, dass er keine Einsprüche gegen die staatlichen Behörden bei den Diensten gehört habe.

    Darüber hinaus sagt Krajuschkin, dass er den Unterschied zwischen den Treffen der Gläubigen und der Organisation nicht sieht. Auf die Fragen des Angeklagten Maksim Derendyaev, ob er die juristischen Personen der Zeugen Jehovas nennen könne, ob er die Dokumente der LRO oder ihre Satzung gesehen habe, verneinte der Zeuge.

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    30. Oktober 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Geheimer Zeuge

    Ein geheimer Zeuge unter dem Pseudonym Aleksey Alekseev, der den Ermittlern und dem Ermittler Informationen lieferte und ihnen Erklärungen zu versteckten Videoaufnahmen von Gottesdiensten gab, wird vernommen.

    Das Gericht lehnt den Antrag des Angeklagten Alexander Kutin auf Freigabe des Zeugen ab, da er dagegen ist.

    Alekseev teilt dem Gericht mit, dass er seit 2004 an den Gottesdiensten der Zeugen Jehovas teilnimmt. Er bestätigt, dass die religiöse Organisation der Zeugen Jehovas international ist. Er sagt auch, dass er freiwillig Gottesdienste besuchte und sich am Predigtwerk beteiligte, um die Bibel zu studieren.

    Der Zeuge berichtet, er kenne kein Dokument über juristische Personen der Zeugen Jehovas. Auf die Frage des Angeklagten Maksim Derendyaev, ob es notwendig sei, einer Organisation anzugehören, um die Religion der Zeugen Jehovas auszuüben, fällt es ihm schwer, zu antworten.

    Am Ende der Vernehmung des geheimen Zeugen beantragt Maksim Derendyaev wiederholt seine Freigabe mit dem Argument, dass die Anwendung solcher außergewöhnlichen Sicherheitsmaßnahmen schwerwiegende Gründe haben müsse und der Zeuge diese nicht angegeben habe und dass es keine Drohungen von den Angeklagten oder anderen Personen gegen ihn gegeben habe. Das Gericht nimmt diesen Antrag zu den Akten.

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    11., 18. Dezember 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Sieben Zeugen der Verteidigung werden vernommen. Sie charakterisieren die Angeklagten positiv, indem sie sagen, dass sie starke Familien und gute Beziehungen zu ihren Eltern haben, dass sie für ihre Arbeit verantwortlich sind, immer bereit sind zu helfen und eine medizinische Behandlung nicht ablehnen. Die Zeugen hörten von den Angeklagten keine negativen Äußerungen über die staatlichen Behörden und Vertreter anderer Religionen.

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    25. Dezember 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Maxim Derendyaev weist darauf hin, dass er und Alexander Kutin zum Zeitpunkt der Registrierung der lokalen religiösen Organisation (1992) noch kleine Kinder waren und Sergej Aschikhmin in einer anderen Republik lebte. Daher kann keiner von ihnen der Gründer dieses LRO sein.

    Die Eigenschaften der Angeklagten werden untersucht. Die Nachbarn der Gläubigen und der Bezirkspolizist beurteilen sie positiv: Sie sind höfliche, ruhige, ausgeglichene Menschen, sie brechen das Schweigen nicht, man sieht sie nicht betrunken, sie haben starke Familien.

    Das response to Irina Yakku from the Ministry of Foreign Affairs of the Russian Federation dated 02/20/2021 is announced, which, among other things, says: "Members of a liquidated organization can independently practice religious worship, including as part of religious groups that do not require registration."

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    15. Januar 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht hat auf Antrag von Maxim Derendyaev die Antwort des Justizministeriums von Udmurtien auf den Antrag der Gläubigen zu den Akten gelegt. Darin heißt es, die Angeklagten seien nicht die Gründer der LRO in Ischewsk gewesen.

    Das Gericht lehnt den Antrag auf Herausgabe der Daten des geheimen Zeugen ab.

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    29. Januar 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht lehnt den Antrag ab, Beweise auszuschließen, die unter Verstoß gegen das Gesetz erlangt wurden, und verspricht, sie bei der Urteilsfindung zu bewerten.

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    5. Februar 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die ärztlichen Unterlagen der Angeklagten sind der Verfahrensakte beizufügen.

    Zwei Ermittler, die drei Zeugen in dem Fall vernommen haben, sagen im Zusammenhang mit der Tatsache aus, dass die Frauen angaben , dass Druck auf sie ausgeübt wurde.

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    11. März 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Der Staatsanwalt fordert 7 Jahre Haft in einer Kolonie für Maksim Derendyaev, Sergey Ashikhmin und Aleksandr Kutin.

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    25. März 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Schlussplädoyers der Verteidigung

    Die Debatte der Verteidigung findet statt. Der Anwalt von Maksim Derendyaev merkt an: "[Das Gericht] muss Handlungen, die darauf abzielen, Extremismus aufzudecken, von der Durchführung religiöser Riten ohne extremistische Elemente trennen." Sie fügt hinzu: "Er [Derendyaev] ist einfach ein tief religiöser Mensch. Er wollte dem Beispiel Jesu Christi folgen."

    Der Anwalt von Aleksandr Kutin sagt: "Ich glaube, dass der Hauptfehler der Staatsanwaltschaft darin besteht, dass sie nach einer Art Organisation in der Art und Weise sucht, wie Gottesdienste abgehalten werden, und nicht nach echtem Extremismus selbst." Er merkt auch an: "Der Inhalt der Veröffentlichungen, die von den Gläubigen diskutiert werden, ... ist das genaue Gegenteil der Zeichen von Hass und Feindschaft, die der Oberste Gerichtshof formuliert und herausgegriffen hat."

    Der Anwalt von Sergej Aschichmin erklärte: "Keiner der in der Anklageschrift erhobenen Anklagepunkte wurde bestätigt, sowohl während der Voruntersuchung als auch während der Behandlung des Strafverfahrens in diesem Verfahren."

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    22. April 2024 Im Gerichtssaal Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Schlussbemerkung

    Alexander Kutin und Sergey Ashikhmin halten ihre Schlussworte.

    Kutin erklärt: "Mein Glaube war immer ausschließlich friedlich, also gibt es in diesem Fall keine Opfer oder Opfer."

    Ashikhmin merkt an: "Meine Taten und Worte konnten weder der verfassungsmäßigen Ordnung noch der Sicherheit des Staates schaden, da die Bibel mich ermutigt, meinen Nächsten zu lieben und die Obrigkeit zu respektieren."

  • 27. April 2024
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Schlussbemerkung
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    Schiedsrichterin: Marina Khokhryakova. Perwomajskij Bezirksgericht der Stadt Ischewsk (Ischewsk, Lenin-Str., 37). Uhrzeit: 9:00 Uhr.