Der Fall Zimovskiy und anderer in Georgievsk

Fallbeispiel

Ende 2019 wurden Durchsuchungen in den Wohnungen von Jehovas Zeugen in Georgiewsk durchgeführt. Das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation beschuldigte Viktor Zimovskiy sowie seine Ehepartner Anatoliy und Irina Gezik, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert und daran teilgenommen zu haben. Der Ermittler hielt es für ein Verbrechen, gemeinsam in der Bibel zu lesen und zu beten. Zimovskiy ist Vater von drei minderjährigen Kindern, nach einer Herzoperation ist er behindert. Trotzdem brachte ihn das Gericht für 2 Monate in eine Untersuchungshaftanstalt. Das Strafverfahren wurde von Februar bis Oktober 2022 vor Gericht verhandelt. Infolgedessen wurde Zimovskiy zu 6 Jahren und 2 Monaten Gefängnis verurteilt, Anatoliy Gezik zu 4 Jahren und 2 Monaten Zwangsarbeit und Irina Gezik zu 4 Jahren und 2 Monaten Bewährungsstrafe. Die Berufung ersetzte die Haftstrafe in der Strafkolonie und Zwangsarbeit durch Bewährungsstrafen gleicher Dauer. Im August 2024 hob das Gericht die Bewährungsstrafe von Irina Gezik auf und löschte ihr Strafregister.

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    Suchen Pflanzliche Nachweise Verhör Gesundheitsrisiko Minderjährige

    Die Polizei führt Razzien in drei Häusern von Bewohnern von Georgievsk durch. Gastgeber und Gäste werden zu ihrer Religion und zu Treffen mit Glaubensbrüdern befragt und ihre elektronischen Geräte beschlagnahmt. Den Bewohnern werden USB-Sticks zugeworfen.

    Während der Suche erkrankt der 50-jährige Viktor Zimovskiy, Vater von zwei kleinen Kindern. Victor ist Rentner mit einer Behinderung, vor einiger Zeit wurde er einer schweren Herzoperation unterzogen. Er und 10 weitere Personen werden jedoch zum Verhör abgeführt und später wieder freigelassen.

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    Suchen Pflanzliche Nachweise Verhör Gläubige mit einer Behinderung Gesundheitsrisiko
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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der leitende Ermittler der Ermittlungsabteilung für Georgijewsk des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für Stawropol Ostja A.M. leitet ein Strafverfahren nach zwei "extremistischen" Artikeln ein. Der Ermittler verdächtigt Viktor Zimovskiy, Treffen von Zeugen Jehovas organisiert zu haben, und interpretiert dies als Fortsetzung der Aktivitäten einer extremistischen Zelle (Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation). Die Angeklagten in diesem Fall sind das Ehepaar Anatoly und Irina Gezik.

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    Suchen Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Minderjährige Fall eingeleitet Pflanzliche Nachweise Gesundheitsrisiko Verhör Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Gläubige mit einer Behinderung
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    Verhör Minderjährige

    In einer der Schulen in Georgievsk verhören Sicherheitskräfte einen Sechstklässler über Jehovas Zeugen. Das Verhör wird auch am 21. Januar wiederholt.

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    Verhör Vorübergehende Hafteinrichtung

    Der Ermittler lädt Viktor Zimovskiy zum Verhör vor und nimmt ihn sofort fest. Simovsky wurde in das vorläufige Haftzentrum der Abteilung des Innenministeriums der Russischen Föderation im Stadtbezirk Georgievsk gebracht.

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    Haftanstalt Abhören und versteckte Überwachung

    Das Stadtgericht Georgievsk verhaftet Viktor Simovskiy für 1 Monat und 6 Tage. Die Verteidigung ist mit der Entscheidung nicht einverstanden.

    Es stellt sich heraus, dass der Vorwurf des Extremismus auf Videoaufnahmen basiert, die heimlich in einer der Wohnungen aufbewahrt wurden, während die Gläubigen gemeinsam über die Bibel diskutierten, Lieder sangen und beteten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Haftanstalt

    Die Sitzung des Stadtgerichts Georgijewsk unter dem Vorsitz von Nina Anaschkina beginnt mit zwei Stunden Verspätung. Nur wenige Personen von etwa 150 Freunden, Bekannten und einfach nur fürsorglichen Menschen dürfen in den Versammlungsraum - nicht nur Einheimische, sondern auch diejenigen, die gekommen sind, um den Gläubigen aus Essentuki, Mineralnyje Vody, Nezlobnaja, Nowopawlowsk, Machatschkala und Woronesch zu unterstützen.

    Viktors Verteidigung wirft dem Ermittler vor, die Beantwortung des Antrags auf eine ärztliche Untersuchung unangemessen verzögert zu haben und seine Aufgaben im Allgemeinen nicht ordnungsgemäß erfüllt zu haben. Zeugen in dem Fall wurden also noch nicht befragt.

    Der Ermittler beantragt eine Verlängerung der Haft von Viktor Zimovskiy mit dem Argument, dass er fliehen könnte. Als Bestätigung legt er einen bestimmten "Agentenbericht" vor, der nicht mit den erforderlichen Stempeln versehen ist, die die Echtheit des Dokuments belegen.

    Richterin Anashkina gibt dem Antrag des Ermittlers statt und lässt den Gläubigen bis zum 30. März in der Untersuchungshaftanstalt. Zuvor hatte derselbe Richter Zimovsky in Gewahrsam genommen. Die Anwälte beantragten die Ablehnung von Anashkina, aber der Antrag wurde abgelehnt.

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    Berufungsgericht Hausarrest

    Nach genau zwei Monaten Haft in der Untersuchungshaftanstalt kann Viktor Zimovskiy nach Hause gehen - diese Entscheidung trifft das Berufungsgericht. Die strafrechtliche Verfolgung von Viktor hört nicht auf, jetzt wird er unter Hausarrest gestellt.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Nach eineinhalb Monaten Hausarrest änderte der Ermittler das Maß der Zurückhaltung auf Viktor Zimovsky. Der Gläubige hofft, dass er nun in der Lage sein wird, zu arbeiten, sich voll und ganz um seine Familie zu kümmern, sich zu verabschieden und seine Frau mit ihrer neugeborenen Tochter aus dem Krankenhaus zu treffen.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Ostya A.M., leitende Ermittler der Georgievsk-Ermittlungsabteilung des Stawropol-Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, teilt Viktor Zimovskiy mit, dass die gegen ihn gewählte Präventivmaßnahme in Form eines Anerkenntniss, nicht zu gehen und sich ordnungsgemäß zu verhalten, aufgrund der Aussetzung der Voruntersuchung am 7. Mai 2021 aufgehoben wird.

    Der Gläubige verbrachte fast eineinhalb Jahre unter der Erkenntnis, nicht zu gehen.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Die Strafsache wird dem Stadtgericht Georgievsk in der Region Stawropol zur Prüfung vorgelegt. Er wird von Richterin Nina Anashkina ernannt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Etwa 30 Menschen versammeln sich vor dem Gerichtsgebäude, um die Gläubigen zu unterstützen. Da die Anhörung hinter verschlossenen Türen stattfindet, dürfen sie den Gerichtssaal nicht betreten. Viktor Zimovskiy spricht mit seiner Haltung zu den Anschuldigungen.

    Der Staatsanwalt lädt eine Frau zur Befragung vor, die sich als Opfer sieht. Als die Verteidigung beginnt, Fragen zu stellen, wird das Verhör unterbrochen und die Anhörung auf den 14. April verschoben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Etwa 40 Menschen kommen zum Gerichtsgebäude, um die Gläubigen zu unterstützen.

    Das Verhör von Ljubow Gezik geht weiter. Im Wesentlichen spricht sie über das, was in den Anbetungsversammlungen passiert ist und erwähnt die grundlegenden Lehren der Heiligen Schrift.

    Richterin Nina Anashkina fragt das Opfer, ob Viktor Zimovsky zum Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung des Landes aufgerufen habe, zu illegalen Handlungen, zum Zerfall der Familienbeziehungen, ob er über die Überlegenheit seiner Religion über andere gesprochen habe. Die Frau verneint alle Fragen. Dann fragt der Richter, zu welchen extremistischen Handlungen der Angeklagte aufgerufen habe, und Ljubow erklärt, dass Viktor gesagt habe, dass Christen nach der Bibel kein gespendetes Blut transfundiert und keine Waffen ergreifen sollten. Der Richter stellt dem Opfer erneut die Frage: "Was ist hier Extremismus?"

    Die Verteidigung drückt ihre Fassungslosigkeit über die gegen die Gläubigen erhobenen Vorwürfe aus.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    In einer nichtöffentlichen Anhörung wird die Zeugin der Anklage, Anna Manakova, die Tochter von Anatoli Gezik, vernommen. Sie äußert ihren persönlichen Kummer gegenüber ihren Eltern. Der Staatsanwalt und der Richter geben dem Anwalt nicht die Möglichkeit, Anna zu befragen. Man hat den Eindruck, dass das Gericht familiäre Verhältnisse klärt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Eine Zeugin, die Lehrerin von Anatoli Geziks jüngster Tochter, Ljubow Gezik, wird in einer nichtöffentlichen Anhörung befragt. Der Staatsanwalt stellt dem Lehrer Fragen über die Familie des Angeklagten. Der Zeuge gibt Anatoliy und Irina Gezik eine positive Bewertung.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Zeugen der Anklage erscheinen nicht im Gerichtssaal.

    Der Richter macht sich mit dem Material des Falles vertraut. Der Staatsanwalt lenkt die Aufmerksamkeit des Richters auf das, was bei den Durchsuchungen beschlagnahmt wurde, sowie auf die Ergebnisse der Untersuchung. Der Anwalt weist darauf hin, dass die Experten, die die Schlussfolgerung gezogen haben, keine religiöse Ausbildung und keine wissenschaftlichen Arbeiten haben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Zeuge der Anklage, Andrej Kusnezow, wird aufgrund seiner Erkrankung in der Verhandlung per Videokonferenz befragt. Während seiner Aussage stellt sich heraus, dass er psychisch gestört ist, und hinter den Kulissen gibt ihm jemand die Antworten auf die Fragen des Richters und des Staatsanwalts. Auf die Frage, ob der Zeuge die Angeklagten kenne, verneinte er. Der Zeuge der Anklage kann die Fragen des Anwalts nicht beantworten. Der Anwalt erklärt, dass die Aussage einer psychisch kranken Person nicht an den Fall angehängt werden kann, aber der Richter akzeptiert sie trotzdem.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Vernehmung von Zeugen der Verteidigung. 5 Zuhörer wurden in den Gerichtssaal gelassen. Einer der Zeugen, der die Überzeugungen der Angeklagten nicht teilt, äußert sich positiv über ihre Religion. Sie sagt: "Wenn jemand mit dem Rauchen aufgehört hat, Alkohol missbraucht, einen Sinn im Leben gewonnen hat, eine wunderbare Familie, Kinder und fleißig hat, dann hat er eine gute Religion."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Aufgrund der Covid-Beschränkungen dürfen die Zuhörer den Gerichtssaal nicht betreten. Bei der Anhörung wird die Befragung von fünf Zeugen der Verteidigung fortgesetzt, darunter Zimovskis Ehefrau, die ihren Mann positiv charakterisiert.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    3 Zuhörer und 2 Zeugen der Verteidigung, die Nachbarn der Angeklagten sind, dürfen in den Gerichtssaal. Sie beschreiben die Gläubigen positiv, sprechen über ihre Familien und persönlichen Eigenschaften. Nach ihren Angaben bemerkten sie keine Merkwürdigkeiten in ihrem Verhalten.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Der Staatsanwalt fordert Viktor Zimovskiy und Anatoliy Gezik zu 5 bzw. 5,5 Jahren Haft in einer Kolonie mit strengem Regime und Irina Gezik zu 5,5 Jahren in einer Kolonie des allgemeinen Regimes. Wahrscheinlich hat der Staatsanwalt irrtümlich ein strenges Regime beantragt, da Bürger, die zum ersten Mal wegen eines schweren Verbrechens verurteilt wurden, ihre Strafe in den Kolonien des allgemeinen Regimes verbüßen müssen.

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    Zwangsarbeit Freiheitsentzug Bewährungsstrafe Satz erster Instanz Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Gläubige mit einer Behinderung Pflanzliche Nachweise Minderjährige Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Gesundheitsrisiko
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    Haftanstalt

    Es wird bekannt, dass Viktor Zimovskiy nach der Urteilsverkündung in die Untersuchungshaftanstalt Nr. 2 in der Stadt Pjatigorsk gebracht wurde. Er kann Unterstützungsschreiben erhalten.

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    Haftanstalt

    Der Anwalt besucht Viktor Zimovskiy in der Untersuchungshaftanstalt. Der Gläubige sagt, er habe noch keine Unterstützungsschreiben erhalten.

    Victor wird zusammen mit 4 Gefangenen in einer 6-Bett-Zelle festgehalten. Keiner von ihnen raucht, worüber Victor sehr froh ist. Der Gläubige hat eine Bibel. Er hat alle Medikamente, nimmt sie wie verschrieben ständig ein, so dass er sich gut fühlt.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Bewährungsstrafe Berufungsgericht Strafmilderung
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    Strafregisterbereinigung

    Olga Antipowa, Richterin am Stadtgericht Georgiewsk des Gebiets Stawropol, gibt dem Antrag von Irina Gezik auf Aufhebung der Bewährungsstrafe statt. Das Gericht löscht auch die Verurteilung des Gläubigen aus.

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