Der Fall Spirin in Furmanov

Fallbeispiel

Nach einer Reihe von Durchsuchungen im Januar 2019 in der Stadt Furmanow wurde der Anwohner Jewgeni Spirin verhört und für 5 Monate in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht. Der FSB in der Region Iwanowo beschuldigte ihn, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation wieder aufgenommen zu haben, obwohl Spirin niemandem geschadet habe, sondern sich lediglich zu seinem Glauben bekannt habe. Während der Gerichtsverhandlungen wurden zahlreiche “Beweise” für Spirins Schuld enthüllt. So deckte ein handschriftlicher Sachverständiger eine Fälschung des Suchprotokolls auf. Eine Nachbarin der Spirins sagte dem Gericht, dass sie Jewgenij, der in dem Fall auftaucht, nicht negativ charakterisiert habe. Und es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Zeugen der Anklage um einen pensionierten Polizeibeamten handelte. Dennoch verurteilte ihn das Gericht im Jahr 2020 zu einer Geldstrafe von 700.000 Rubel, obwohl sich der zu zahlende Betrag unter Berücksichtigung der von Spirin in Haft verbrachten Zeit auf 500.000 Rubel beläuft. Das Urteil ist rechtskräftig.

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    21. Januar 2019

    Der Ermittler des russischen FSB in der Region Iwanowo, A. Dmitrijew, leitet ein Strafverfahren gegen den 32-jährigen Jewgenij Spirin ein. Nach Angaben der Ermittler hielt er zusammen mit anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (mit Bezug auf die Gerichtsentscheidung, die örtliche Organisation der Zeugen Jehovas aufzulösen).

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    27. Januar 2019

    Der FSB durchsucht in der Stadt Furmanow die Wohnungen von Bürgern, die im Verdacht stehen, die Religion der Zeugen Jehovas zu praktizieren. Jewgeni Spirin wurde festgenommen und verhört.

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    28. Januar 2019 Suchen

    Larisa Zubova, Richterin am Oktjabrskij Bezirksgericht von Iwanowo, schickt Spirin für zwei Monate in eine Untersuchungshaftanstalt.

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    29. Januar 2019
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    19. Juni 2019

    Das Gericht verlängert die Haftstrafe von Spirin um weitere 3 Monate.

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    5. Juli 2019

    Das Bezirksgericht Iwanowo entlässt Jewgeni Spirin aus der Untersuchungshaft und stellt ihn unter Hausarrest. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Gläubige bereits 160 Tage im Gefängnis verbracht.

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    13. Juli 2019
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    13. Dezember 2019

    Die Dauer des Ermittlungsverfahrens wurde bis zum 21. Januar 2020 verlängert. A. Dmitrijew, leitender Ermittler der Ermittlungsabteilung des FSB der Russischen Föderation für das Gebiet Iwanowo, beantragt die Verlängerung des Hausarrests von Spirin bis zum gleichen Zeitraum.

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    18. Dezember 2019

    Larisa Subowa, Richterin am Oktjabrskij Bezirksgericht von Iwanowo, entlässt Jewgeni Spirin aus dem Hausarrest, in dem der Gläubige 167 Tage verbracht hatte. Es wurden keine weiteren vorbeugenden Maßnahmen verhängt.

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    26. Dezember 2019
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    27. Januar 2020

    Die Anhörung im Fall Jewgeni Spirin ist für den 3. Februar 2020 um 10:00 Uhr angesetzt. Sie finden im Stadtgericht Furmanowski des Gebiets Iwanowo statt. Am 4. und 5. Februar finden ebenfalls Sitzungen statt.

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    3. Februar 2020

    Die erste Anhörung im Strafverfahren Jewgeni Spirin ist im Gange. Etwa 30 Menschen kamen, um ihn zu unterstützen. Der Richter, Jurij Alexandrowitsch Gnedin, akzeptiert die Referenz von Jewgenijs Arbeitsplatz und Kopien einiger Ausdrucke des Menschenrechtsportals Credo.press. Jewgeni stellt einen Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens. Der Richter lehnt sie mit der Begründung ab, dass der Antrag verfrüht eingereicht wurde und später erneut eingereicht werden muss.

    Die nächste Anhörung ist für den 5. und 6. Februar 2020 angesetzt.

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    11. März 2020 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    20 Personen kommen zur Anhörung. Es wird ein Sachverständiger für Handschriften vernommen, der bestätigt, dass nach der Erstellung des Recherchenberichts an anderer Stelle Ergänzungen vorgenommen wurden.

    Das Gericht fährt mit der Befragung eines Sprachsachverständigen fort. Beim nächsten Treffen sollen ein Religionswissenschaftler und ein Psychologe befragt werden.

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    12. März 2020 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    30 Personen kommen zu dem Treffen. Der Religionsgelehrte T. P. Belova wird verhört. Sie behauptet grundlos, dass Jewgenijs Handlungen auf die Aktivitäten einer verbotenen Organisation zurückzuführen sind. Auf Antrag des Anwalts sieht sich das Gericht einen Fernsehbericht vom 21. April 2014 an, aus dem hervorgeht, dass Belova eine negative Einstellung zu Jehovas Zeugen hat. Das Gericht sollte die Schlussfolgerungen voreingenommener Sachverständiger nicht berücksichtigen, so dass der Anwalt die Disqualifikation der Spezialistin Belova beantragt. Richter Jurij Gnedin lehnt den Antrag ab.

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    19. März 2020 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Treffen findet aufgrund der Quarantäne ohne Zuhörer statt. Ein Zeuge der Verteidigung sagt, dass er dank der Bibel mit dem Rauchen und Fluchen aufhörte und begann, ein hochmoralisches Leben zu führen. Er gibt eine äußerst positive Beschreibung von Jewgeni Spirin und betont, dass er die Achtung der Autorität und die Achtung der Vertreter anderer Religionen gefördert habe.

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    22. Juni 2020

    Die Anhörung im Strafverfahren Jewgeni Spirin wird vor dem Stadtgericht Furmanowski fortgesetzt. Nur Teilnehmer des Prozesses dürfen in die Halle.

    Zeugen der Verteidigung, darunter Spirins ehemaliger Nachbar, werden vernommen. Sie widerspricht den Angaben in den negativen Merkmalen des Angeklagten, die der Bezirkspolizeibeamte aus ihren Worten aufgezeichnet haben soll. Die Zeugen sprechen positiv über den Gläubigen. Er habe sich nie kritisch über die verfassungsmäßige Ordnung und Menschen anderer Religionen geäußert.

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    23. Juni 2020

    Verhör von Jewgeni Spirin. Das Gericht versucht herauszufinden, ob er der Organisator oder Teilnehmer des verbotenen Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas in Russland ist. Spirin erklärt, er sei weder das eine noch das andere gewesen, sondern bekenne sich lediglich zur Religion der Zeugen Jehovas; seine religiösen Überzeugungen beruhen nur auf der Bibel, die er mit Hilfe von öffentlich zugänglichem Material im Internet selbst studiert; mit Freunden nicht über die Glaubensbekenntnisse irgendeiner Organisation diskutierten, sondern über Gedanken aus der Bibel; respektiert die Vertreter anderer Religionen, respektiert das Recht auf freie Wahl der Religion für jedermann; Ich bin dem Staat dankbar, dass er mir das Recht auf einen Zivilersatzdienst gewährt hat, den ich trotz seiner Dauer (3,5 Jahre) gerne absolviert habe, da ich Menschen helfen wollte.

    Die nächste Anhörung ist für den 3. Juli angesetzt. Der Prozess geht in die Phase der Debatte zwischen den Parteien.

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    9. Juli 2020 Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Während der Debatte der Parteien fordert der Staatsanwalt 7 Jahre Gefängnis für Jewgeni Spirin. Der Gläubige wiederholt, dass er keine extremistischen Aktivitäten durchgeführt habe und kein Mitglied verbotener Organisationen gewesen sei.

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    14. Juli 2020

    In der Debatte ergreift der Angeklagte selbst das Wort. "Ich habe keine illegalen Handlungen begangen, keine illegalen Organisationen gegründet und nicht gegen das Gesetz der Russischen Föderation verstoßen, und die gemeinsame Diskussion über die Bibel mit Freunden ist ein unveräußerliches Recht, das in der Verfassung verankert ist", erklärt der Gläubige. Er macht das Gericht darauf aufmerksam, dass die Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung die anklagende Position des Staatsanwalts widerlegen.

    Das Gericht vertagt sich auf den 21. Juli. An diesem Tag muss Spirin vor Gericht sein letztes Wort sprechen. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest, aber das Gericht kann noch am selben Tag ein Urteil fällen.

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    22. Juli 2020 Schlussbemerkung

    Die Debatte der Parteien geht weiter. Nach dem abschließenden Wortwechsel vertagte sich das Gericht auf den 27. Juli. An diesem Tag wird sich Jewgeni Spirin mit seinem letzten Wort an das Gericht wenden. Es ist möglich, dass das Urteil noch am selben Tag verkündet wird.

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    27. Juli 2020 Schlussbemerkung Satz erster Instanz

    Jewgenij Spirin wendet sich mit seinem letzten Wort an das Gericht. Lesen Sie das Transkript.

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    28. Juli 2020 Satz erster Instanz

    Der Richter Jurij Gnedin vom Stadtgericht Furmanowski des Gebiets Iwanowo erklärt Jewgeni Spirin gemäß Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation für schuldig und verhängt eine Geldstrafe von 700.000 Rubel, jedoch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass er 160 Tage in einer Untersuchungshaftanstalt und 167 Tage unter Hausarrest verbracht hat, Der Gesamtbetrag der zu zahlenden Geldbuße beträgt 500.000 Rubel. Obwohl Jewgenij mit dem Schuldspruch nicht einverstanden ist und Berufung einlegen will, sind er selbst, seine Freunde und Verwandten froh, dass die Strafe nicht mit einer Haftstrafe verbunden ist.

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    11. August 2020

    Es wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil vom 28. Juli Berufung bei einem höheren Gericht eingelegt hat. Das bedeutet, dass der Gläubige immer noch mit Gefängnis rechnen muss.

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    29. September 2020 Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Iwanowo setzt die Debatte über den Fall fort. Der Staatsanwalt beantragt, das erstinstanzliche Urteil aufzuheben und Spirin zu 7 Jahren Gefängnis zu verurteilen. Die Verteidigung beharrt auf seiner völligen Unschuld. Das Richterkollegium vertagt die mündliche Verhandlung. Am 13. Oktober wird der Gläubige das letzte Wort vor Gericht sprechen.

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    14. Oktober 2020 Berufungsgericht

    Ein Richtergremium des Bezirksgerichts Iwanowo unter dem Vorsitz von Julia Andrianowa-Strepetowa bestätigt das Urteil des Stadtgerichts Furmanow vom Juli, als das erstinstanzliche Gericht gegen ihn eine Geldstrafe von 700.000 Rubel wegen "Extremismus" verhängte (unter Berücksichtigung der Zeit, die Spirin in Haft verbracht hat, beträgt der zu zahlende Betrag 500.000 Rubel).