Der Fall von Dolinina in Dormidontovka
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Der Ermittler für besonders wichtige Fälle der Abteilung für bezirksübergreifende Ermittlungen Wjasemski der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Chabarowsk und das Jüdische Autonome Gebiet, J. A. Vasetskaya, leitet ein Strafverfahren gemäß Teil 1.1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen die 76-jährige Liliya Dolinina ein und beschließt, die Wohnung des Gläubigen zu durchsuchen, "um Mittel zu finden und zu beschlagnahmen" von Kommunikations- und elektronischen Medien, die Informationen über die begangene Straftat enthalten können." In dem Dokument heißt es auch, dass "die Voruntersuchungsbehörde der Ansicht ist, dass dieser Fall als außergewöhnlich anerkannt werden sollte, in dessen Zusammenhang die Durchsuchung der Wohnung nicht aufgeschoben werden kann und sofort durchgeführt werden sollte".
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Am frühen Morgen werden Durchsuchungen an drei Adressen in Dormidontovka durchgeführt. Die Sicherheitskräfte kommen zu Lilia Dolinina, einer weiteren Frau und einem älteren Mann.
Bei Lilia wurden elektronische Geräte, eine Bibel und Blätter "mit handgeschriebenem Text mit Informationen über Jehovas Zeugen" beschlagnahmt. Dem Gläubigen wird vorgeworfen, "[eine Person] in die Aktivitäten der religiösen Organisation der Zeugen Jehovas verwickelt zu haben". Nach der Durchsuchung wird der Rentner 5 Stunden lang in der Ermittlungsabteilung verhört.
Laut Lilia besuchen FSB-Beamte auch die Mitbewohnerin ihres Sohnes und konfiszieren ihre Unterstützungsbriefe, die der Gläubige an die Frau geschickt hat, in denen er ihr biblische Prinzipien mitteilt.
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Das Bezirksgericht Wjasemski der Region Chabarowsk erkennt die Durchsuchung des Hauses von Lilija Dolinina als rechtmäßig an.
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Der Fall von Lilija Dolinina wird dem Bezirksgericht Wjasemski der Region Chabarowsk vorgelegt. Er wird von Richterin Ksenia Matviyevskaya geprüft.
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Das Gericht ordnet die Einstellung des Strafverfahrens an, da der Angeklagte aufgrund seiner schweren Krankheit, die eine Bettruhe erfordert, ausgesetzt ist.