Fall Bushev in Tscheljabinsk

Fallbeispiel

An einem Septemberabend im Jahr 2022 war Jewgenij Buschew aus Tscheljabinsk zu Besuch bei einem Freund, als Sicherheitskräfte ihn durchsuchten. Wie sich herausstellte, verdächtigte das Ermittlungskomitee Jewgenij, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation beteiligt gewesen zu sein, und es wurde ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet. Der Gläubige wurde zur Durchsuchung nach Hause gebracht, und am nächsten Tag wurde er unter Anerkennungsvertrag gestellt. Später wurde der Artikel der Anklage in die Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation umklassifiziert. Laut dem Ermittler Aleksandr Chepenko hat sich Buschew des Extremismus schuldig gemacht, weil er die Gottesdienste der Zeugen Jehovas besuchte und mit Menschen über die Bibel sprach. Das Zeugnis gegen den Gläubigen wurde von einem Mitarbeiter der Nationalgarde abgelegt, der Interesse an der Bibel vortäuschte. Im August 2023 nahm das Gericht die Akten zur Prüfung an und verurteilte den Gläubigen zwei Monate später zu 7 Jahren realer Haft. Im April 2024 wurde diese Frist auf 6 Jahre Gefängnis reduziert.

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    Fall eingeleitet

    Alexander Tschepenko, Ermittler für besonders wichtige Fälle der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tscheljabinsk, leitet ein Strafverfahren gegen Jewgeni Buschew gemäß Teil 2 ein. Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.

    Der Gläubige steht im Verdacht, "an den Aktivitäten einer religiösen Vereinigung teilzunehmen ... in Form der Teilnahme an religiösen Versammlungen und Treffen einer extremistischen Organisation, der Durchführung von Gesprächen mit Einwohnern von Tscheljabinsk, der Demonstration und des Anschauens von Aufklärungsvideos."

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    Suchen

    Jewgeni Buschew ist zu Besuch bei einem Freund, als dieser mit einer Durchsuchung zu ihm kommt. Jewgenij wird nach Hause gebracht, wo von 22:00 bis 23:40 Uhr eine Durchsuchung stattfindet. Die Sicherheitskräfte beschlagnahmten mehrere Bibeln, Computerausrüstung, elektronische Medien und persönliche Aufzeichnungen.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Der Ermittler Tschepenko nimmt Jewgenijs Anerkennung, um nicht zu gehen.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der Artikel der Anklage wird in die Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation umklassifiziert (Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall geht an das Bezirksgericht Kalininski in Tscheljabinsk. Er wird von Richter Anton Erofeev geprüft. Die erste Anhörung ist für den 20. September angesetzt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Bei der ersten Verhandlung werden die Anklage und die Haltung des Angeklagten dazu bekannt gegeben.

    Der Staatsanwalt verliest ein Transkript von Audioaufnahmen von Gesprächen zwischen dem Angeklagten und dem Informanten sowie der Korrespondenz im Boten. In seiner Rede bezieht sich Bushev auf die Verfassung der Russischen Föderation, das Strafgesetzbuch der Russischen Föderation und die Entscheidungen des EGMR und rechtfertigt die Rechtmäßigkeit seines Handelns.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht hört die Zeugenaussagen von Manturow, einem Mitarbeiter des Zentrums "E", sowie von Denis Polikarpov, einem Mitarbeiter der Nationalgarde, der ein Interesse an der Bibel darstellte. Polikarpow erzählt dem Gericht, wie er in die Reihen der Gläubigen eingedrungen ist und welche Methoden der Audio- und Videoaufzeichnung er angewandt hat. Die Staatsanwaltschaft verliest die Abschriften seiner Notizen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    24 von 25 Personen, die gekommen waren, um den Gläubigen zu unterstützen, dürfen in den Saal.

    Der Richter hindert Bushev nicht daran, von seinem Recht Gebrauch zu machen, während seiner Aussage nicht gegen sich und seine Verwandten auszusagen. Er interessiert sich auch dafür, wie man den Namen Jehova richtig hervorhebt.

    Der Angeklagte spricht über seinen Glauben. Er beanstandet auch die sprachliche Expertise. Die Schlussfolgerung, dass er den Informanten von Polikarpov davon überzeugt habe, seinen Glauben anzunehmen, beruht laut Bushev auf aus dem Zusammenhang gerissenen Sätzen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussplädoyers der Verteidigung

    Jewgeni Buschew liest seine schriftlichen Notizen vor und bittet den Staatsanwalt und das Gericht, in der Akte seine Worte über den Aufruf zum Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung, über die Aufstachelung zum Hass oder die Zerstörung von Familien zu finden und zu verkünden - nichts dergleichen gibt es unter den "Beweisen" für Bushevs Schuld.

    Das Gericht nimmt die Schriftsätze der Parteien an. Die Staatsanwältin verweist auf die Ergebnisse einer psycholinguistischen religiösen Untersuchung, die ihrer Meinung nach die Schuld Jewgenijs an der Gründung und Fortsetzung der Aktivitäten einer extremistischen Organisation beweist. Der Angeklagte widerspricht und weist darauf hin, dass sein Name in keinem der den Strafverfolgungsbeamten zur Verfügung stehenden Rechtsdokumente angegeben sei.

    Der Staatsanwalt fordert eine Strafe für den Gläubigen in Form von 6 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes. Die Anklage wiederholt mehr als einmal, auch gegenüber dem Publikum im Saal, die falsche Information, dass die religiöse Organisation "Zeugen Jehovas" auf dem Territorium der Russischen Föderation verboten sei.

    Der Anwalt betonte in der Debatte, dass die Entscheidung des Obersten Gerichts vom 20. April 2017 nur die Liquidation von juristischen Vereinigungen betrifft und dass das Bekenntnis selbst nicht verboten ist und dass die Gläubigen das Recht haben, das Recht auf Religionsfreiheit auszuüben, das durch Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation garantiert wird. Die Verteidigung beantragt, Bushev für unschuldig zu erklären.

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    Im Gerichtssaal Schlussbemerkung Satz erster Instanz

    Evgeny Bushev gibt sein letztes Statement ab. Es sind ca. 15 Zuhörer im Saal.

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    Art. 282 Abs. 2 Satz erster Instanz Gutachtergutachten mit Verstößen Freiheitsentzug
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    Haftanstalt

    Es stellt sich heraus, dass sich Jewgeni Buschew in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in Tscheljabinsk befindet. Er kann Briefe schreiben.

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    Haftanstalt

    Der Gläubige wird seit etwa einem Monat in einer Untersuchungshaftanstalt festgehalten und wartet auf seine Berufung. Er hat gute Beziehungen zur Verwaltung der Kolonie und zu seinen Zellengenossen. Er treibt regelmäßig Sport. Buschew hat eine Bibel. Zweimal in der Woche bekommt er Briefe, die er mit Freude liest.

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    Berufungsgericht Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Freiheitsentzug
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    Lebenslange Haftstrafe Buchstaben

    Es wird bekannt, dass sich Jewgenij Buschew in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Region Tscheljabinsk befindet. Er kann Briefe empfangen.

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    Lebenslange Haftstrafe Überstellung eines Gefangenen

    Jewgenij Buschew wurde in die Haftanstalt Nr. 11 in der Region Tscheljabinsk gebracht, um seine Strafe für seinen Glauben zu verbüßen.

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    Lebenslange Haftstrafe

    Jewgenij Buschew wird zusammen mit 44 anderen Gefangenen in der Kaserne festgehalten. Die Haftbedingungen sind zufriedenstellend, der Gläubige hat sein eigenes Bett. Die Beziehungen zu den Insassen sind freundschaftlich. Von Seiten der Verwaltung gibt es keine Beschwerden. Jewgenij beherrscht ein neues Fachgebiet und will arbeiten.

    Der Gläubige versucht, sich in Form zu halten, indem er eine Langhantel hebt. Er bekommt Briefe, er hat eine Bibel.

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