Der Fall Mironowa in Tscheljabinsk

Fallbeispiel

Im September 2022 wurde Jelena Mironowa im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Jewgenij Buschew durchsucht. Im März 2025 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen die Frau, in der sie des Extremismus beschuldigt wird. Sie wurde unter eine Anerkennungsvereinbarung gestellt.

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    Elena Mironova wird im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Jewgenij Buschew gesucht. Ordnungshüter brechen die Eingangstür zur Wohnung auf und filmen die Durchsuchung.

    Der Laptop, das Telefon, die Festplatten, die persönlichen Unterlagen und der Reisepass des Gläubigen wurden beschlagnahmt.

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    Elena Mironova wird verhört und wieder freigelassen.

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    Der Major der Justiz W. E. Baltachev, leitender Ermittler der dritten Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tscheljabinsk, leitet ein Strafverfahren gegen Elena Mironowa gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. Den Ermittlungen zufolge nahm die Frau "an ... in religiösen Versammlungen und Versammlungen... Gespräche mit Einwohnern von Tscheljabinsk zu führen und Lehrvideos anzusehen."

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    Ermittler Baltachev stellt Elena Mironova vor den Beschluss, ein Strafverfahren einzuleiten, verhört sie als Verdächtige und nimmt sie auf ihre Anerkennungsvereinbarung auf.

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