Der Fall Zagulina in Birobidschan

Fallbeispiel

Gegen die Modedesignerin und Maniküremeisterin Tatyana Zagulina, die ihrem Ehemann Dmitry folgte, wurde wegen ihres Glaubens an Jehova Gott ermittelt. Im Februar 2020 eröffnete der forensische Ermittler des FSB, Dmitri Jankin, ein Strafverfahren gegen Tatjana und andere gesetzestreue Einwohner von Birobidschan und beschuldigte sie des Extremismus. Im August 2020 ging der Fall vor Gericht. Während des Prozesses äußerte sich eine der Zeuginnen der Anklage positiv über das Verhalten der Gläubigen, eine andere konnte den Angeklagten nicht erkennen, und die Polizistin Zvereva gab an, dass sie keine extremistischen Anrufe von Zagulina gehört habe. Im April 2021 verurteilte das Gericht in Birobidschan Zagulina zu 2 Jahren und 6 Monaten auf Bewährung und 2 Jahren Freiheitsbeschränkung. Im September 2021 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil, und im Mai 2022 bestätigte es das Kassationsgericht. Im November 2022 löschte das Gericht das Strafregister des Gläubigen und hob das Urteil auf.

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    D. Yankin, ein leitender Ermittler und Kriminalist der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet, leitet 6 Strafverfahren wegen Glaubens gegen 6 Frauen gleichzeitig ein: die 57-jährige Irina Lokhvitskaya, die 26-jährige Anna Lokhvitskaya, die 26-jährige Tatyana Sholner, die 35-jährige Tatyana Zagulina, die 40-jährige Anastasia Guzeva und die 41-jährige Nataliya Kriger . Alle sechs Frauen werden nach Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt. Nach Angaben der Ermittler nahmen sie die Aktivitäten der örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas in Birobidschan wieder auf, die 2016 aufgelöst wurde, sowie das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland. (Früher waren die Angeklagten in dem Strafverfahren nach ähnlichen Artikeln die Ehemänner von Natalia Krieger, Tatjana Zagulina und Anastasia Guzeva - Waleri Krieger, Dmitri Zagulin und Konstantin Guzev. Und Irina und Anna Lokhvitsky wurden nach ihrem Sohn und Ehemann Artur Lokhvitsky strafrechtlich verfolgt.)

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    Der FSB-Ermittler D. Yankin leitet ein weiteres Verfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen den 44-jährigen Andrej Gübin ein. Am selben Tag eröffnete I. Fjodorow, ein leitender Ermittler der FSB-Ermittlungsabteilung, ein ähnliches Verfahren gegen den 55-jährigen Oleg Postnikow. (Insgesamt wurden 19 Strafverfahren gegen 22 Gläubige in der Stadt eingeleitet.)

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    Der Ermittler des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet D.S. Yankin beschuldigt Tatjana Zagulina, ein Verbrechen gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation begangen zu haben.

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    Der Ermittler des FSB Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet Yankin D.S. wählt Tatjana Zagulina eine vorbeugende Maßnahme in Form einer schriftlichen Verpflichtung, das Land nicht zu verlassen, und eines angemessenen Verhaltens.

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    Die Unterlagen des Strafverfahrens mit der Anklageschrift gegen Tatjana Zagulina werden an die Staatsanwaltschaft geschickt.

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    Der Fall wird an das Bezirksgericht Birobidschan und an Richterin Yulia Tsykina überwiesen.

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    Eine vorläufige Anhörung des Falles ist im Gange. Der Gläubige stellt eine Reihe von Bitten. Richterin Julia Tsykina gibt der Staatsanwältin Zeit, ihre Kommentare zu diesen Anträgen vorzubereiten.

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    Schiedsrichterin: Yulia Tsykina. Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets (Pionerskaja-Straße, 32).

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    Der Prozess vor dem Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets beginnt mit der Vernehmung der Zeugen der Anklage. Der erste Zeuge ist ein Angestellter eines Cafés, in dem Gläubige Hochzeiten und Urlaube mit Kindern abhielten, was die Staatsanwaltschaft als eines der Treffen von Mitgliedern einer verbotenen Organisation darzustellen versucht. Der Zeuge bestätigt, dass die Gläubigen freundliche Abende im Café verbrachten, sich "anständig und vornehm" benahmen, aßen, Tee tranken, tanzten, es gab keine Probleme.

    Die zweite Zeugin der Anklage ist die einer anderen Gläubigen aus Birobidschan, Larisa Artamonova, die bei einer Durchsuchung der Wohnung älterer Eltern beobachtet wurde. Mit Blick auf Tatjana Zagulina und ihren Anwalt fragt er, wer von ihnen der Angeklagte sei.

    Der Zeuge berichtet über die Umstände der Durchsuchung der Wohnung der Artamonovs und stellt fest, dass es keine Aufrufe zum Extremismus oder zur Aufstachelung zu religiösem Hass seitens der Gläubigen gegeben habe.

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    Richterin Yulia Tsykina lehnt 3 Petitionen von Tatjana Zagulina ab. Einer davon betrifft die Unzulässigkeit der Vernehmung der Belastungszeugin Zvereva (eine Polizistin, die in den Jahren 2015-2016 an operativen Durchsuchungsaktionen gegen Birobidschan-Gläubige beteiligt war, als Literatur in den Gotteshäusern der Zeugen Jehovas ausgelegt wurde, sie sagte auch bei den Anhörungen in den Fällen von Jewgeni Golik und Anastasia Sytschewa aus). Anträge auf Veröffentlichung des Verfahrens und auf Anerkennung einiger Beweismittel als unzulässig werden ebenfalls zurückgewiesen.

    Der Zeuge Zverev wird vernommen. Sie merkt an, dass sie weder von Zagulina noch von einem anderen Teilnehmer an den Gottesdiensten der Zeugen Jehovas extremistische Aufrufe gehört habe. Ihr zufolge war Tatjana eine einfache Zuhörerin bei religiösen Versammlungen, und die Zusammenkünfte selbst wurden friedlich abgehalten, die Themen Familie und Kindererziehung wurden besprochen.

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    Es spricht eine Zeugin der Verteidigung, eine ehemalige Klassenkameradin von Tatjana Zagulina, die sie seit 2001 kennt. Sie beschreibt sie als "eine sanfte, gutmütige Person, sympathisch, fröhlich, ruhig und nicht konfrontativ". "Er lebt nach den Gesetzen der Bibel", fügt der Zeuge hinzu.

    Der Richter gibt den Anträgen statt, die Merkmale des Angeklagten in die Akte aufzunehmen und Videoaufzeichnungen einzusehen.

    Das nächste Treffen ist für den 19. Februar 2021 um 14:15 Uhr geplant.

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    Bei der Gerichtsverhandlung werden Videos von biblischen Reden gesehen, in denen die Zuhörer ermutigt werden, gute Eigenschaften zu entwickeln, schlechte Gewohnheiten zu bekämpfen und sich gegenseitig zu helfen.

    Tatjana sagt: "Aus dem Video geht klar hervor, dass wir [Jehovas Zeugen] nicht nur geistige und moralische, sondern auch körperliche Reinheit bewahren. Uns wurde beigebracht, auf unser Äußeres zu achten, auf die persönliche Hygiene zu achten und uns dadurch um unsere Nachbarn, um einander zu kümmern. Ist das Extremismus? Im Gegenteil, wir lernen nur nützliche Dinge."

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    Die Staatsanwaltschaft fordert 4 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes und 2 Jahre Freiheitsbeschränkung für Tatjana Zagulina, mit der Verpflichtung, sich zweimal im Monat beim Föderalen Strafvollzugsdienst zu melden. Am 31. März 2021 um 17:00 Uhr wird die Gläubige ihr letztes Wort vor Gericht sprechen.

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    Tatjana Zagulina bestreitet entschieden die Schuld des Extremismus und betont, dass sie allein wegen ihres Glaubens auf der Anklagebank sitzt. Dem Gläubigen zufolge hat sie keine Verbrechen begangen und niemandem geschadet. Auch das Vorgehen der Sicherheitskräfte während der Durchsuchung zielte nicht auf eine unvoreingenommene Suche nach extremistischen Erscheinungsformen ab, sondern darauf, zu beweisen, dass Tatjana Zagulina sich zu den religiösen Ansichten der Zeugen Jehovas bekennt.

    Das Gericht legt den Termin für die Urteilsverkündung fest: den 1. April 2021.

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    Richterin Yulia Tsykina befindet Tatyana Zagulina für schuldig und verurteilt sie zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft auf Bewährung und 2 Jahren Freiheitsbeschränkung.

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    Das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets gibt der Berufung von Tatjana Zagulina nicht statt. Das Urteil tritt in Kraft.

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    Das IX. Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Wladiwostok bestätigt die Verurteilung von Tatjana Zagulina zu 2 Jahren und 6 Monaten zur Bewährung.

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    Richter N. A. Shibanova gibt dem Antrag auf Aufhebung der Bewährungsstrafe und Löschung des Strafregisters von Tatjana Zagulina statt. Jetzt gilt der Gläubige als nicht verurteilt.

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