Der Fall von Zotow und anderen in Beresowski

Fallbeispiel

Im Oktober 2020 eröffnete die Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Swerdlowsk ein Strafverfahren gegen Konstantin Zotow und Natalia Kochneva aus der Stadt Beresowski. Kurz darauf fand eine Reihe von Durchsuchungen in den Wohnungen von 10 Gläubigen statt. Im September 2021 wurden im Rahmen der Ermittlungen 5 weitere Gläubige als Angeklagte hinzugezogen - Kristina Gruzdeva, Valentina Kugukov, Alexandra Zakharova und die Fokin-Ehefrauen Stanislav und Marina. Im Oktober wurde ein weiteres Strafverfahren gegen Zotow eröffnet. Im März 2022 wurde eine neue Version der Anklage gegen Konstantin erhoben – der Gläubige wird nach mehreren Artikeln des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gleichzeitig verfolgt.

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    Alexey Zyryanov, Leiter der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Swerdlowsk, leitet ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches gegen Konstantin Sotow und Natalia Kochneva ein. Den Ermittlungen zufolge nahmen die Gläubigen "an Treffen der Beresowski-Unterabteilung teil, führten Gespräche, um religiöse Exklusivität zu fördern, und verbreiteten absichtlich extremistisches Material".

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    Die Richterin des Stadtgerichts Beresowski des Gebiets Swerdlowsk, Lilia Tschetschulina, ordnete eine Hausdurchsuchung von Natalia Kochneva an. Staatsanwältin Ulyana Zhevlakova unterstützt die Petition "als rechtmäßig und vernünftig".

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    Es werden Durchsuchungen in den Wohnungen von Konstantin Zotov, Natalia Kochneva und 3 weiteren Adressen von Gläubigen durchgeführt. Infolgedessen beschlagnahmen die CCE-Mitarbeiter Bibeln verschiedener Übersetzungen, Bankkarten, elektronische Geräte und andere Medien, persönliche Aufzeichnungen, Fotos und Postkarten, SIM-Karten, Geldquittungen, einen Stadtplan und Uhren.

    Das Haus von Natalia Kotschnewa wird vom stellvertretenden Leiter der Ermittlungsabteilung, Oberstleutnant Michail Snigirew, unter Beteiligung des Detektivs des CPE des Innenministeriums für das Gebiet Swerdlowsk, des Polizeimajors Wladimir Jarotschewski, des leitenden Kriminalbeamten des FSB, Major Alexei Filatov, und des Chefexperten des ECC durchsucht. Marina Egorova.

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    Der Ermittler für besonders wichtige Fälle der ersten Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Swerdlowsk, N. A. Berg, zieht in diesem Fall fünf weitere Einwohner von Beresowski an - Kristina Gruzdeva, Valentina Kugukova, Alexandra Sacharowa sowie die Eheleute Stanislaw und Marina Fokins.

    Den Ermittlungen zufolge haben die Angeklagten "die Rechtswidrigkeit und die öffentliche Gefahr ihres Handelns erkannt, einen psychologischen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben wollen, mit dem Ziel, die Ideen der Überlegenheit einiger Gruppen gegenüber anderen zu fördern, religiöse Zwietracht zu schüren, die Exklusivität, Überlegenheit und Minderwertigkeit der Bürger auf der Grundlage ihrer Einstellung zur Religion zu fördern ... das heißt, auf der Grundlage von religiösem Hass zu handeln ... vorsätzliche Handlungen begangen hat, die darauf abzielen, die Ziele der extremistischen Organisation 'Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland' zu erreichen".

    Als "gefährliche Handlungen" bezeichnet die Untersuchung die Tatsache, dass Gläubige "zusammen mit anderen Mitgliedern der örtlichen religiösen Zelle zu Jehova Gott vorlasen [und] beteten, religiöse Lieder sangen, religiöse Literatur studierten [und] verboten, sich Demonstrations-Rollenspiele ansahen und daran teilnahmen".

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    Es wird bekannt, dass ein weiteres Strafverfahren gegen Konstantin Zotow gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation - Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation - eingeleitet wurde.

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    Der Ermittler der Ermittlungsdirektion des Untersuchungsausschusses, Oberstleutnant der Justiz N. A. Berg, klagt Konstantin Zotow in einer neuen Ausgabe an.

    Der Gläubige wird nach mehreren Artikeln des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation strafrechtlich verfolgt: Teil 1 und Teil 2 von Artikel 282.2, Teil 1 von Artikel 282.3 und Teil 3 von Artikel 33. Gleichzeitig wird die Strafverfolgung nach Artikel 282 Absatz 2 Teil 1.1 (Beteiligung) mangels corpus delicti eingestellt.

    Zotov wird beschuldigt, "pastorale Arbeit geleistet zu haben, persönlich Treffen mit Teilnehmern abgehalten zu haben, einschließlich der Verwendung von Videokonferenztechnologie, bei denen er zusammen mit anderen Mitgliedern der örtlichen religiösen Zelle religiöse Texte auswendig lernte ... aktiv in der Missionsarbeit tätig war."

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