Sona Olopova

Sona Olopova

Sona Olopova

Ungerechte Urteile

Der erste Satz für den Glauben in der Region Samara. Sona Olopova, 36, aus Toljatti wurde zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt

Samara Region

Am 25. Januar 2024 befand Richterin Tatyana Begunova vom Zentralen Bezirksgericht von Toljatti Sona Olopova aufgrund ihrer Religion des Extremismus für schuldig und verurteilte sie zu 2 Jahren Zwangsarbeit. Sie wird ihre Strafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen. Der Gläubige hält das Urteil für ungerecht.

"Die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise bestätigen nicht meine Schuld, ein Verbrechen begangen zu haben. Alle Argumente laufen darauf hinaus, dass . . . In der Stadt Toljatti hielt eine kleine Gruppe von Menschen, die sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekannten, Gottesdienste ab, die mit Liedern und Gebeten begannen und darauf abzielten, über die Bibel zu sprechen", sagte Sona vor Gericht.

Der Staatsanwalt forderte 4 Jahre Gefängnis und 8 Monate Freiheitsberaubung für den Gläubigen. Gleichzeitig, so der Gläubige, könne der Staatsanwalt nicht erklären, welche konkreten Verbrechen begangen wurden, wo und wie Olopova begangen wurde.

Sona wurde im Mai 2023 strafrechtlich verfolgt, als ein Ermittler des Ermittlungsausschusses ein Strafverfahren gegen sie wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation eröffnete. Die Sicherheitskräfte durchsuchten ihre Wohnung, verhörten sie selbst und ließen sie auf eigenen Wunsch wieder frei.

Die Gläubige erzählte, welche Unterstützung sie von Freunden erhielt: "Als ich das Gebäude des Untersuchungskomitees verließ, sah ich, wie meine Freunde auf mich zukamen und mich umarmten. Viele Menschen machten sich große Sorgen um mich und weinten. So viel Liebe, Aufmerksamkeit und Geschenke, Karten, verschiedene Botschaften mit der Gewissheit meiner Liebe und des Vaters."

Während des Prozesses wurde klar, dass die Staatsanwaltschaft keine Beweise für die Schuld des Gläubigen am Extremismus hatte. Nach Angaben der Verteidigung des Gläubigen wurde eine der von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Untersuchungen im Rahmen eines anderen Strafverfahrens vorbereitet und Schlussfolgerungen in Bezug auf Dritte gezogen, so dass dieses Material nicht dem Fall beigefügt werden konnte. Zeugen der Anklage, die bei der Anhörung befragt wurden, darunter ein geheimer Zeuge, bestätigten, dass es bei den Gottesdiensten der Zeugen Jehovas keine Aufrufe zu Gewalt oder religiösem Hass gegeben habe und dass die Zusammenkünfte ausschließlich friedlich verlaufen seien.

In der Region Samara verteidigen neben Sona Olopova derzeit 9 weitere Zeugen Jehovas ihr verfassungsmäßiges Recht auf Religionsfreiheit vor Gericht.

Der Fall Olopova in Toljatti

Fallbeispiel
Im Mai 2023 brachen Beamte des Ermittlungskomitees und des FSB in Toljatti in die Häuser von mindestens drei Familien von Gläubigen ein, darunter Sona Olopova, gegen die ein Strafverfahren wegen ihres Glaubens eröffnet wurde. Nach dem Verhör verpflichteten sie sich schriftlich, den Ort nicht zu verlassen. Ende Juli 2023 ging der Fall vor Gericht. Es gab einen geheimen Zeugen in dem Fall, der sagte, dass die Gottesdienste ohne Anzeichen von Extremismus abgehalten wurden und nicht mit den Aktivitäten einer juristischen Person in Verbindung standen. Der Staatsanwalt forderte das Gericht auf, den Gläubigen zu 4 Jahren Gefängnis zu verurteilen. Im Januar 2024 wurde sie zu 2 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Eine Beschwerde im April 2024 bestätigte diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Samara Region
Siedlung:
Toljatti
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12302360032000242
Eingeleitet:
15. Mai 2023
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Zentrale bezirksübergreifende Ermittlungsabteilung für die Stadt Toljatti der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Samara
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-50/2024 (1-547/2023)
Gericht erster Instanz:
Центральный районный суд г. Тольятти
Richter am Gericht erster Instanz:
Татьяна Бегунова
Fallbeispiel
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